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Hermann Färber: "Der eigentliche Geist dieser Novelle setzt auf Vereinbarungen der Vertragspartner vor Ort"

Rede zum Bundesjagd-, Bundesnaturschutz- und Waffengesetz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Bundesjagdgesetz liegt auf dem Tisch. Die Inhalte wurden von der Frau Ministerin schon erwähnt: die Bleiminimierung in der Büchsenmunition, die Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung, der Schießübungsnachweis bei Gesellschaftsjagden, die Definition, was eigentlich eine Gesellschaftsjagd ist, das Thema „Nachtzieltechnik für die Bejagung von Schwarzwild und invasiven Arten“, das Thema „überjagende Hunde“, die Erhöhung der Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung, die Unterstützung beim Schutz der Waldverjüngung und noch mehrere Dinge – also sehr umfangreich.

Allerdings, Herr Kollege Felser, steht das, was Sie hier vorgetragen haben, da alles nicht drin.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Richtig!)

Da wäre es gut, Sie würden vielleicht mal Ihr Dokument prüfen; vielleicht haben Sie in einem falschen Dokument gelesen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Einige dieser Punkte sollen bundesweit einheitlich geregelt werden und erhalten mit diesem Gesetz einen entsprechenden rechtlichen Rahmen; andere können nur vor Ort geregelt werden.

Nicht erst seit der Pandemie haben die Menschen den Wald wieder für sich entdeckt. Das ist ja auch sehr erfreulich, diese Neuentdeckung der Natur durch den Menschen. Andererseits bringen natürlich Spaziergänger – ob jetzt mit oder ohne Hunde –, Wanderer, Pilzsammler, Mountainbiker und Geocacher im Wald viel Unruhe und auch gewaltige Herausforderungen mit sich. Das gilt zum einen für die Waldbauern; denn Sicherheitsmaßnahmen werden ignoriert und Holzfällarbeiten immer gefährlicher und schwieriger. Das gilt für die Jäger, die von Joggern selbst noch lange nach Einbruch der Dunkelheit im Wald berichten und deshalb kaum noch schießen können. Es gilt aber auch für das Wild; denn durch die zunehmende Beunruhigung steigt der Energiebedarf, und das Wild zieht sich immer mehr und mehr in den Wald zurück und frisst natürlich durch den gestiegenen Energiebedarf immer mehr Pflanzen ab.

(Beifall des Abg. Karlheinz Busen [FDP])

Deshalb soll neben der Verjüngung der Vegetation künftig auch der Lebensraum des Wildes eine Rolle spielen.

Der eigentliche Geist dieser Novelle setzt deshalb überhaupt nicht auf staatliche Vorgaben, sondern auf Vereinbarungen der Vertragspartner vor Ort. Lieber Herr Kollege Busen, der Mindestabschuss soll eigentlich gar nicht vom Staat festgesetzt werden, sondern erst dann, wenn die Vertragsparteien vor Ort zu keiner Verständigung kommen – dann muss es ja auch eine Lösung geben; dann muss es ja auch irgendwie weitergehen –, soll sich das Jagdamt der Sache annehmen und sich darum kümmern. Solange die Vertragspartner vor Ort zu einer Lösung kommen und diese auch plausibel ist, ist das überhaupt nicht notwendig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das betrifft nicht nur die Höhe der Abschusszahlen, sondern auch die Schwerpunktbejagung auf Verjüngungsflächen, Wildlenkungen mithilfe von Äsungsflächen, Wildruhezonen und damit auch die Lenkung menschlicher Freizeitaktivitäten.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)