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Hans-Joachim Fuchtel: Die Erhöhung der Umschichtung ist ein Beitrag zu einer umweltschonenderen Bewirtschaftung

Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Zunächst möchte ich Ihnen kurz den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorstellen, damit alle wissen, worüber wir diskutieren: Mit der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes will die Bundesregierung die Umschichtung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereitgestellten Mittel aus der ersten in die zweite Säule für 2020 um 1,5 Prozentpunkte moderat erhöhen – von derzeit 4,5 auf 6 Prozent. Insgesamt sollen so 301 Millionen Euro für das Antragsjahr 2020 umgeschichtet werden.

Durch die Erhöhung müssen die Landwirte zusätzlich auf etwa 4,50 Euro pro Hektar bei den Direktzahlungen verzichten. Wenn wir von einem durchschnittlichen Betrieb mit 60 Hektar ausgehen, dann sind das etwas weniger als 300 Euro, genauer gesagt 270 Euro pro Betrieb. Ich glaube, das ist verkraftbar für unsere bäuerlichen Betriebe, zumal über 90 Prozent der Mittel über Programme der zweiten Säule an landwirtschaftliche Betriebe zurückfließen.

Die Entscheidung der Bundesregierung für diese moderate Erhöhung der Umschichtung kommt für viele Landwirte überraschend. Viele treibt die Sorge um, dass dies der Einstieg in einen schleichenden Ausstieg aus den Direktzahlungen bedeutet. Doch auch nach 2020 wird es eine primäre Aufgabe der GAP sein, die Einkommen unserer Landwirte mit Direktzahlungen zu stützen, damit sie auch weiterhin ihrer verantwortungsvollen Aufgabe – die Erzeugung unserer Lebensmittel – nachkommen können. Gleichzeitig müssen wir mit der künftigen GAP auch auf die großen Herausforderungen reagieren, vor denen die Landwirtschaft steht: im Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz.

Tatsächlich ist die Erhöhung der Umschichtung auf 6 Prozent ein guter Kompromiss. Die umgeschichteten Mittel kommen auch weiterhin der Landwirtschaft und der Vitalisierung ländlicher Räume zugute – also auch unseren Bauern. Und unsere Bundesländer erhalten damit die Möglichkeit, ihre Förderprogramme für Leistungen der Landwirte im Klima- und Umweltschutz durchzufinanzieren. Das sind zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus, der Grünlandextensivierung sowie der Erweiterung der Fruchtfolgen zur Steigerung der Biodiversität. Darüber hinaus können sie neue Anträge bewilligen, zum Beispiel für den Ökolandbau.

Etliche Länder haben hier sowie in der Agrarumweltförderung weiteren Finanzierungsbedarf. Die Erhöhung der Umschichtung ist somit ein Beitrag zu einer nachhaltigeren und umweltschonenderen Bewirtschaftung und greift damit ein wichtiges Anliegen der Gesellschaft auf. Eine weitere Erhöhung der Umschichtung – womöglich bis zu 15 Prozent, wie auch vorgeschlagen wurde – lehnt die Bundesregierung aber ab.

Aus gutem Grund: Die Länder haben zwar die Verantwortung, die ELER-Mittel insgesamt zu verausgaben. Gleichzeitig verfügen sie aber über ein höchst unterschiedliches Absorptionsvermögen, diese Mittel auch zu nutzen. Noch mehr Mittel als von der Bundesregierung vorgeschlagen in die zweite Säule umzuschichten, birgt deshalb das Risiko, dass EU-Mittel am Ende dort gar nicht genutzt werden und somit verfallen würden. Das ist nicht vermittelbar: weder unseren Landwirten noch der breiten Öffentlichkeit. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass der Bundesrat dies auch so sieht.

Der Vorschlag der Bundesregierung ist ein guter Kompromiss für unsere Landwirte und Verbraucher, für das Klima und die Umwelt genauso wie für unsere Höfe und die ländliche Entwicklung. Daher bitte ich Sie, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu unterstützen.