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Gero Storjohann: Wir müssen auch dafür sorgen, dass Radfahrende sich im Verkehr sicher fühlen

Rede zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, das ist das, womit wir uns beschäftigt haben und was heute abschließend beraten wird. Beim Siebten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes haben wir uns darauf geeinigt, dass Radschnellwege zukünftig eine Bundesaufgabe sein sollen. Beim Achten Gesetz ist es schon wieder der Radverkehr, der hier im Fokus steht.

(Beifall des Abg. Mathias Stein [SPD])

Der Radverkehr leistet einen wichtigen, wachsenden Teil des Gesamtverkehrsaufkommens. Immer mehr Menschen verzichten, insbesondere bei Distanzen von bis zu 15 Kilometer, auf ihr Auto und nutzen stattdessen das Fahrrad, meistens, um zur Arbeit zu pendeln.

(Beifall der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE])

Gerade in Zeiten des Coronavirus hat sich der Radverkehr als geeignetes Verkehrsmittel herausgestellt.

Die Infrastruktur für den Radverkehr ist ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen. Da sind viele gute Dinge in den letzten Jahren gemacht worden; aber es kann immer noch besser sein. Bis zum Jahr 2023 stellen wir dem Ministerium über 900 Millionen Euro zur Verfügung allein für Radverkehrsinfrastruktur. Aber Finanzmittel alleine machen den Radverkehr nicht attraktiver; wir müssen auch dafür sorgen, dass Radfahrende sich im Verkehr sicher fühlen und ein großes Radverkehrsnetz zur Verfügung steht. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr ist ein wichtiger Baustein, gerade für urbane Zentren. Die multiple Verkehrsnutzung kann ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich bin dankbar, dass das Ministerium unter Leitung von Andi Scheuer die Förderung des Radverkehrs zu einem eigenständigen Politikbereich erklärt und dass der Minister aktiv in die Pedale tritt. Das ist neu. Es macht Spaß, als Radverkehrspolitiker da mit dem Ministerium zusammenzuarbeiten. Mathias Stein kann mir da sicherlich beipflichten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Mathias Stein [SPD])

Worum geht es jetzt? Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die Grundlage, Betriebswege auf Brückenbauwerken im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrtstraßen ausgewiesen sind, bedarfsabhängig so zu bauen, dass auf diesen auch öffentlicher Radverkehr stattfinden kann. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Also: Der Bund ist nicht zuständig für Radverkehr auf Autobahnen. Der Bund ist nur zuständig für die Entflechtung der Verkehrsträger Rad und Auto. Auf Autobahnen dürfen keine Fahrräder fahren. Deswegen war es bisher nicht möglich, an Autobahnbrücken einen Fahrradweg zu hängen. Aber an Autobahnbrücken gibt es natürlich Betriebswege, und wenn man die vernünftig gestaltet, dann ist es möglich, dort auch Radverkehr abzuwickeln. Das ist das, was dieses Gesetz möchte.

In den nächsten Jahren werden an die 32 große Brückenbauwerke saniert oder vielleicht auch neu gebaut, hauptsächlich über große Wasserstraßen. Dort ist dann auch noch Radverkehr möglich. Zum Beispiel im Ruhrgebiet oder über den Rhein ist es durchaus sinnvoll, entsprechende Radwege längszuführen; es sind meistens Radschnellwege, die dann diese Funktion haben. Deswegen ist die Kritik, die kommen wird, dass nämlich an die Fußgänger gar nicht gedacht wird, nicht zielführend; denn es führt gar kein Fußweg an diese Brücken heran.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Insofern ist das eine gute Initiative, die jetzt auch den Planern die Sicherheit gibt, dass sie Radwege an diesen großen Brückenbauwerken bauen können und dass es dann auch keinen Ärger gibt mit dem Rechnungsprüfungsamt oder Rechnungshof; man kennt ja so einiges.

Meine Damen und Herren, wir haben das Potenzial der Radschnellwege erkannt. Wir haben festgestellt, dass es schwierig ist, ganz auf die Schnelle solche Radschnellwege zu entwickeln. Da sind wir auf einem guten Weg. Dies ist jetzt eine zusätzliche Ergänzung. Auch der Pkw-Verkehr wird Nutzen davon haben; denn dadurch, dass die Betriebswege verbreitert werden, kann man die Unterhaltungsabläufe optimieren; wenn die Betriebswege breiter sind, ist es nicht unbedingt notwendig, die Straßen während der Wartungsarbeiten zu sperren. Insofern bekommen wir auch eine größere Kapazität der ganzen Straße.

Die Änderungsanträge, die wir als Union im Ausschuss eingebracht haben – der Kollege Alois Rainer wird einige ergänzende Ausführungen dazu machen –, beinhalten noch etwas Weiteres: Es geht um die Ermächtigung für die Länder, dass Parkausweise für Bewohner von städtischen Quartieren mit einer gewissen Gebühr versehen werden können. Das ist bisher schon möglich, aber nur mit einer Obergrenze von 35 Euro, wenn ich das richtig weiß.

(Mathias Stein [SPD]: 30,70 Euro!)

- 30,70 Euro. Mein Sohn zahlt mehr; ich weiß nicht, warum. – Wir haben jetzt auf Wunsch der Länder eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, sodass die Länder die Möglichkeit haben, den Kommunen die Kompetenz zu übertragen, eigene Gebühren zu erlassen, um den Parkraum zu bewirtschaften und letzten Endes für sinnvolle Bewirtschaftung im innerstädtischen Bereich zu sorgen. Das ist aber kein Automatismus; denn es steht den Ländern und den Kommunen frei, ob sie davon Gebrauch machen. Wir werden sehen, wie sich das auswirkt.

Jedenfalls freue ich mich, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, das den Radverkehr stärkt, das uns in Deutschland in diesem Bereich voranbringt, dass wir den Ländern mehr Eigenverantwortung und damit den Kommunen mehr Eigenverantwortung übertragen. Deswegen können Sie mit Freude zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)