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(Quelle: Unsplash.com)

„Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein“

Bundestag ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz – Alternative Maßnahmen zur Luftreinhaltung haben Vorrang

Städte müssen künftig keine Fahrverbote mehr aussprechen, wenn der Stickoxid-Ausstoß den von der EU vorgebenen Grenzenwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt leicht überschreitet. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach NOx-Emissionen bis zu 50 Mikrogramm keine Fahrverbote rechtfertigen. Denn: Man kann davon ausgehen, dass in solchen Fällen andere Maßnahmen ausreichen, um den Grenzwert zu erreichen.

Für solche Maßnahman stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielweise in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder den öffentlichen Personennahverkehr investiert werden, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm eingehalten wird. 

Die umweltpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Marie-Luise Dött, stellte klar, dass der Grenzwert unverändert gilt. Sie betonte: „Es ist und bleibt unsere Aufgabe, die europäischen Vorgaben für die Stickoxid-Emissionen einzuhalten.“ Fahrverbote mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen müssten allerdings „das letzte Mittel sein, um die Grenzwerte zu erreichen“. Sie bezeichnete die jetzt getroffene Regelung, die Fahrverbote in vielen Fällen verhindert, als gute Nachricht für Bürger, Handwerk und Mittelstand. Sie schaffe Rechtssicherheit für die Kommunen. 

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird im Gesetz zudem geregelt, dass insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickoxid-Emissionen – also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro-6-Fahrzeuge – von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Hiermit wird auch Rechtssicherheit für Halter geschaffen, deren Fahrzeug mit einer geeigneten Hardware nachgerüstet wird.