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(Quelle: Unsplash.com)

1,2 Milliarden für Stärkung des Wohngeldes

Deutscher Bundestag beschließt Wohngeldreform

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Reform des Wohngeldes beschlossen. Bund und Länder investieren insgesamt 1,2 Milliarden Euro in das Wohngeldstärkungsgesetz. Wichtigste Änderungen: die Einführung einer Mietenstufe VII für Gemeinden und Kreise mit besonders hohen Mietenniveaus, eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge sowie die eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um die Zahl der Wohngeldempfänger zu erhöhen. Zudem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Das Wohngeld ist eine wichtige sozialpolitische Leistung und unterstützt in Deutschland künftig ca. 660.000 Haushalte. Eine letzte Anpassung des Wohngeldes gab es im Bereich 2016. Seitdem sind die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Daher ist es wichtig, diese Leistung an die aktuellen Entwicklungen im Wohnungsmarkt anzupassen.

Dynamische Anpassung alle zwei Jahre

Damit dies zukünftig auch nicht immer einer gesetzlichen Änderung bedarf, wird erstmals gesetzlich geregelt, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und der Einkommen angepasst wird.

Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner, erklärt, dass damit den Wohngeldbeziehern geholfen wird, die gestiegenen Kosten des Wohnens zu bewältigen. "Das Wohngeld wird noch attraktiver gestaltet und soll künftig wieder mehr Menschen erreichen." Durch die Wohngeldreform müssen weniger Menschen Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

Neue Mietenstufe für Gemeinden mit besonders hohen Mietniveaus

Auch mit der Einführung einer neuen Mietenstufe IIV wird auf die besonders gestiegenen Kosten des Wohnens in einigen Städten reagiert. Hier wird künftig ein nochmals erhöhtes Wohngeld gezahlt werden können.

Weitere Erhöhungen geplant

Eine weitere Änderung ist bereits in der Planung: im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzplans 2030 soll eine weitere, zusätzlich Erhöhung des Wohngeldes um 10 Prozent erfolgen. Damit sollen bei steigenden Energiepreisen im Zuge der Beschlüsse des Klimakabinetts soziale Härten vermieden werden.