
Wir achten die Grundrechte, wir setzen sie um, wir verteidigen sie - und wenn es nötig ist, ergänzen wir sie auch.
Rede zu Grundrechten
65.) Beratung der Großen Anfrag der Fraktion der FDPAchtung der Grundrechte- Drs 16/7271, 16/10469 -Herr Präsident!Meine Damen und Herren! Am letzten offiziellen Sitzungstag der zu Ende gehenden Legislaturperiode und auch noch zur besten Fernsehzeit 75 Minuten über den Tagesordnungspunkt „Achtung der Grundrechte“ debattieren zu können, lässt das Herz eines Rechtspolitikers – jedenfalls mein Herz; Ihres offenbar auch, Herr Montag, Sie nicken zustimmend – höher schlagen. (Dr. Max Stadler [FDP]: Das habt ihr der FDP zu verdanken! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber nicht nach der Rede!) Selbst die 75 Minuten Debattenzeit, die für uns Rechtspolitiker üppig bemessen ist, gibt natürlich überhaupt nicht ausreichend Gelegenheit, auf ein über 80-seitiges Konvolut, das 167 Fragen der FDP und genauso viele Antworten der Bundesregierung umfasst, auch nur annähernd erschöpfend einzugehen. Deswegen will ich mich auf ein paar grundsätzliche Erwägungen beschränken. Ich will mich zu dem für Sie alle vielleicht vollmundig – oder besser gesagt: euphorisch – anmutenden Satz hinreißen lassen und sagen: Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht nur die beste geschriebene Verfassung, den besten Verfassungstext, sondern wir leben eine Rechts-, Verfassungs- und Gesetzeskultur, die keinen Vergleich auf dieser Welt scheuen muss. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Warum bemühe ich einen so staatstragenden Satz? Ich will es Ihnen sagen: Ich gehöre zu den Politikern, die nicht über den politischen Trampelpfad Penne–Partei–Parlament oder auch Kreißsaal–Hörsaal–Plenarsaal hierher gekommen sind. Die Gunst meiner beruflichen Laufbahn hat es mir vielmehr ermöglicht, inzwischen alle drei Gewalten einmal kennengelernt zu haben. Zwölf Jahre in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in verschiedenen Instanzen und in verschiedenen Funktionen, auch am Hessischen Staatsgerichtshof, dem Landesverfassungsgericht des Bundeslandes Hessen, haben mich gelehrt und haben mir gezeigt, dass alle Entscheidungen, die wir im Namen des Volkes getroffen haben, immer Grundrechtsbezug hatten: Ob es um die Rechtmäßigkeit des Sexualkundeunterrichts ging, um die Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis oder um die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Genehmigung zum Bau und zur Errichtung einer Anlage, in der das Produkt Beta-Galactosidase-Präproinsulin-Fusionsprotein hergestellt werden sollte (Heiterkeit bei der CDU/CSU) – für die Protokollanten: schreiben Sie einfach, dass es dabei um die gentechnische Herstellung von Humaninsulin geht –, immer waren wir mit Grundrechten konfrontiert. Bei allen rechtlichen Regeln, die wir überprüft haben, und bei allen Akten der öffentlichen Gewalt – man nennt sie Verwaltungsakte – haben wir prüfen müssen: Ist die anzuwendende Norm für sich betrachtet bereits verfassungsgemäß, verletzt sie gar Grundrechte, oder ist die Anwendung durch die Verwaltung selber im Einzelfall noch verfassungsgemäß? Wenn ein Instanzgericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass schon die anzuwendende Norm nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann haben wir die entsprechende Frage im Wege der sogenannten konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, unseren Instanzprozess ausgesetzt, gewartet, bis das Bundesverfassungsgericht Ja oder Nein gesagt hat und haben dann entschieden. (Ernst Burgbacher [FDP]: Ja! Das ist bekannt! So läuft das!) Meine Damen und Herren, die stringente Prüfung von Grundrechten ist mir auch begegnet, als ich vier Jahre lang Bürgermeister der nordhessischen Metropole Kassel sein durfte. Auch dort hatte ich ein zugeschnittenes Dezernat, bei dem es um Ordnungsrecht ging: um das Ausländerwesen, die Erweiterung einer Müllverbrennungsanlage und die Ausweisung und Abschiebung von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländern. Auch dort musste ich, sozusagen als Chef der Verwaltung, immer auch die Grundrechte achten. (Dr. Max Stadler [FDP]: Sehr richtig!) In beiden Gewalten, sowohl in der Judikative als auch in der Exekutive, der ich früher angehört habe, konnte ich bei der Achtung der Grundrechte ein signifikantes Defizit – Sie haben in Ihrem Vorwort gesagt, dass es dem Staat an der Achtung der Grundrechte mangelt – beim besten Willen nicht erkennen. Selbst wenn das einmal der Fall sein sollte, haben wir oberhalb der Instanzgerichte, also der ersten Instanz, des Berufungsgerichts und des Revisionsgerichts – ob das der BGH, der Bundesfinanzhof, das Bundessozialgericht oder das Bundesarbeitsgericht ist –, noch das Bundesverfassungsgericht. Es ist zwar keine Superrevisionsinstanz, aber eine auf der Welt in dieser Konstellation nahezu einmalige Einrichtung, die im Zweifel den einen oder anderen Fehler korrigiert. Zu derartigen Fehlern kommt es in Deutschland allerdings nur in „homöopathischen“ Dosen. Man sollte nicht so tun, als würde das Bundesverfassungsgericht jede zweite unserer Entscheidungen aufheben. Es ist wie mit einem Flugzeug: Über ein Flugzeug, das landet, wird nicht berichtet. Berichtet wird nur über das Flugzeug, das abstürzt. Es wird auch nie über eine gelungene Operation berichtet, wie ich sie gerade über mich habe ergehen lassen müssen – wie Sie sehen, ist sie gelungen –, (Heiterkeit bei der CDU/CSU) sondern nur über eine Operation, bei der der Chirurg einen Tampon in der Wunde vergessen hat. Das ist zwar typisch, aber nicht repräsentativ. Da ich gerade über Gerichtsentscheidungen spreche: Frau Piltz, Sie haben sich auch heute wieder zu einer völlig unrichtigen Bemerkung hinreißen lassen und behauptet, wir hätten viele Entscheidungen des Verfassungsgerichtes wieder vor die Nase gesetzt bekommen. Ich will Ihnen sagen: Seit dem 19. Oktober 2005 – das ist der Tag, an dem sich der 16. Deutsche Bundestag konstituiert hat – gibt es nicht eine einzige – ich wiederhole: nicht eine einzige – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der ein Sicherheitsgesetz dieser Koalition aufgehoben worden ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bei all den Beispielen, die Sie gebetsmühlenhaft wiederholen und immer wieder wahrheitswidrig anführen – hier kann ich es Ihnen nicht durchgehen lassen; wahrscheinlich tun Sie das aber auch auf vielen anderen Veranstaltungen –, handelt es sich um Gesetze, die von der rot-grünen Koalition verabschiedet worden sind, (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder von Schwarz-Gelb!) oder um Ländergesetze, bei denen die FDP federführend beteiligt war. Das muss einmal gesagt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Herr Kollege, Schwarz-Gelb nicht vergessen!) Seit 1998 bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages, einer weiteren der drei Gewalten. Wir müssen uns seit etwa 2001 pausenlos einen Vorwurf gefallen lassen, der auch in Ihrem Vorwort zum Ausdruck kommt. Dort haben Sie sich zu der, wie ich finde, unsäglichen Bemerkung hinreißen lassen, dass nicht mehr das Leitbild des mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Menschen Pate bei der Gesetzgebung stehe. Wer denn sonst, Frau Piltz? Etwa das Buch Hiob? (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Selbstverständlich steht dieses Leitbild für uns nach wie vor Pate bei der Gesetzgebung. Meine Damen und Herren an den Fernsehschirmen und auf der Zuschauertribüne, alle Grundrechte, die es gibt, kollidieren per se miteinander. Ein Beispiel: Darf man die fette Villa im Grunewald, die der frühere Außenminister Joschka Fischer gekauft hat, fotografieren, und darf man öffentlich danach fragen, woher er das Geld dafür hat? Da kollidiert das Grundrecht der Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht des grünen Außenministers. Noch ein Beispiel: Darf ein muslimischer Metzger ein Schaf ohne Betäubung schlachten, sprich: schächten? Da kollidiert das Grundrecht auf Religionsfreiheit mit dem Staatsziel Tierschutz. Die Freiheitsrechte kollidieren naturgemäß mit der grundrechtlich verbürgten Pflicht des Staates, seinen Bürgern Fürsorge und Schutz zuteil werden zu lassen. (Dr. Max Stadler [FDP]: Grundgesetzlich verbürgt, nicht grundrechtlich!) Das ist ein in der Natur der Sache liegender Antipode, der, wie es das Bundesverfassungsgericht so schön sagt, im Wege der praktischen Konkordanz immer wieder neu abgewogen und ausgeglichen werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, darüber streiten wir im Deutschen Bundestag allenthalben. Man sollte nicht nur die Grundrechte achten, Frau Piltz, man muss bei allen Diskussionen aufpassen, dass man den Grundkonsens der demokratischen Parteien nicht aufgibt. Dem politischen Gegner, wie Sie es getan haben, vorzuwerfen, er achte die Grundrechte nicht, mit solchen Vorwürfen schärfen Sie Ränder, die wir alle nicht schärfen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Max Stadler [FDP]: Das ist Unfug hoch drei!) Deshalb appelliere ich an Sie: Rüsten Sie verbal ab! Wenn man gelegentlich die Augen schließt und Ihnen zuhört, Frau Piltz, weiß man – sowohl der Tonlage als auch dem Inhalt nach – nicht, ob Herr Neškovic oder Frau Jelpke reden; das muss ich einmal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch der Abg. Gisela Piltz [FDP] – Ernst Burgbacher [FDP]: Kommen Sie mal runter! – Weitere Zurufe von der FDP) Meine Damen und Herren, häufig hören wir: Der Staat in seiner Allmacht, Big Brother is watching you. Nicht Big Brother is watching you, wir müssen aufpassen, dass Little Brother uns nicht watcht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir geben allzu leichtfertig, freiwillig Daten preis, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Nutzung von Kundenkarten und Prepaidkarten. Das heißt, es geht nicht mehr nur um das Verhältnis Bürger/Staat. Sie haben eben im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungsmethoden die Telefonüberwachung angesprochen. Die organisierte Kriminalität und die Terroristen trommeln heute eben nicht mehr und geben auch keine Rauchzeichen mehr, sie bedienen sich natürlich moderner Technologien. Da muss es den Ermittlungsbehörden doch verdammt noch einmal möglich sein, sich, um Verbrechen aufzuklären, ebenfalls dieser Technologien zu bedienen. Jedes kleine Kind auf der Straße würde einem da zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Übrigen wird das nicht aus Daffke und nicht bei jedem Ladendiebstahl gemacht, sondern nur zur Aufklärung schwerster, in einem Katalog aufgelisteter Straftaten, die es zu verhindern bzw. die es aufzuklären gilt, und auch nur, wenn alle rechtsstaatlichen Kautelen vorangeschaltet sind, namentlich eine richterliche Anordnung. Ein Mehr an rechtsstaatlichen Voraussetzungen können wir beim besten Willen nicht fordern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wenn wir schon bei der Achtung der Grundrechte sind: Diejenigen, die mir hier schon öfters haben zuhören müssen – manche auch haben wollen –, werden sich daran erinnern, dass ich immer wieder gesagt habe: Wir nationalen Parlamentarier dürfen uns nicht zu Vollstreckungsgehilfen europäischer Vorgaben degradieren lassen. Wir sitzen sozusagen in der Ratifizierungsfalle. Mein Kollege und Freund Siegfried Kauder hat das im Zusammenhang mit dem europäischen Haftbefehl fast ohnmächtig eingestehen müssen. Deswegen freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht die Beteiligungsrechte der Parlamentarier gestärkt hat. Wir müssen jetzt nicht mehr retrospektiv sagen: „Wir stehen hier und können nicht anders, weil uns Europa in ein enges Korsett aus Vorgaben zwingt“, wir können jetzt in statu nascendi, in der Geburtsstunde, an solchen Vorgaben mitarbeiten. (Ernst Burgbacher [FDP]: Wer hat denn das Gesetz gemacht?) Wenn das so ist, dann können wir sagen: Wir, die Union, wir achten die Grundrechte, wir setzen sie um, wir verteidigen sie, (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht genug!) und wenn es nötig ist, ergänzen wir sie auch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)