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Thomas Heilmann: "Profilbildung ist und bleibt verboten"

Rede zum Registermodernisierungsgesetz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer an den digitalen Endgeräten! Das Verfassungsgerichtsurteil von 1983, lieber Herr von Notz – lieber Herr von Notz, Sie wollten doch eine Antwort, dann müssen Sie auch zuhören; sonst wird das nichts –, verbietet zu Recht die Profilbildung durch den Staat. Aber dieses Gesetz erleichtert die Profilbildung nicht, sondern es erschwert sie. Und das ist der Unterschied in der Beurteilung zwischen uns beiden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben die Datenschutzbeauftragten nur nicht verstanden?)

Warum erschwert es die Profilbildung? Erstens. Es werden nicht mehr Daten vom Staat gesammelt, und zwar von keiner der Ebenen, sondern dieselben Daten werden seltener gesammelt in den dezentralen Registern. Das ist der nächste Vorteil für die Bürger, weil damit die Gewähr besteht, dass die Daten, die gesammelt werden, auch richtig sind; denn es gibt ja kein Interesse des Bürgers, dass der Staat irgendwelche falschen Daten hat und deswegen falsche Entscheidungen trifft. Zweitens – Herr Höferlin, das ist die Antwort auf Ihre Prognose, wir würden den Zweck verändern –: Der Zweck kann nicht Profilbildung sein, und zwar nicht nur, weil es jetzt im Gesetz verboten ist, sondern weil das auch zukünftigen Gesetzgebern verfassungsrechtlich – in der Tat zu Recht – verwehrt ist. Deswegen kann die Profilbildung auch nicht mit einem weiteren Gesetz plötzlich geschaffen werden.

(Manuel Höferlin [FDP]: Das fängt doch schon mit der Anzahl der Register an!)

Und dann ist da noch etwas: Dieses Gesetz schafft auch technische Hemmnisse, Profilbildung zu machen. Es gibt ja ein verbindendes Element. Das ist heute der Vorname, der Nachname, die Adresse, der Geburtsort und das Geburtsdatum. Auch damit kann ich heute schon eine Person identifizieren und über mehrere Register zusammenfügen. Nach der Logik, die hier zum Teil vorgetragen wurde, wäre auch die gegenwärtige Praxis rechtswidrig. – Es findet nur eine vereinfachte Automatisierung statt. Bei dieser Automatisierung haben wir jetzt über das 4-Corner-Modell zwei zusätzliche Hürden, und mit dem strafrechtlichen, eindeutigen Verbot haben wir sogar eine dritte Hürde geschaffen; denn jetzt müssen wir über eine andere Behörde gehen; das muss man ja nach dem Status quo gar nicht. Das ist ein tatsächliches und rechtliches Hemmnis. Nur mit der Automatisierung ist es denkbar, dass der Bürger hinterher sehen kann und damit auch selber kontrollieren kann, was mit seinen Daten passiert ist.

Zusammenfassend will ich noch mal klarstellen: Profilbildung ist und bleibt verboten. Es werden nicht mehr Daten gesammelt; kein einziges Datum mehr wird durch dieses Gesetz gesammelt. Die Verknüpfung ist heute schon denkbar, aber heute ohne einfache Kontrolle und ohne das 4-Corner-Modell, also der zwischengeschalteten Behörde. Deswegen ist das eine Verbesserung des Datenschutzes und keine Verschlechterung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich hoffe sehr, dass wir alle in diesem Haus das irgendwann feiern werden. Man hätte jetzt zur Automatisierung noch mehr sagen können, aber das erlaubt meine Redezeit nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)