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Tankred Schipanski: Schneller, effizienter und nutzerfreundlicher

Redebeitrag zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

Zum Abschluss der Debatte, darf ich die digitalpolitische Dimension der Gesetznovellierung beleuchten.

Es ist angeklungen, dass es insbesondere auch Ziel dieser Novellierung ist, die Möglichkeiten die Medien- bzw. Bildmanipulation durch Morphing und Deepfakes zu unterbinden, besser gesagt, sicherzustellen, dass ein Bild (beispielsweise Passbild) „echt“ ist. Damit knüpfen wir an die Gesetzgebung von Anfang November an, wo wir dies bereits für das Pass- und Ausweisgesetz festgelegt haben.

Deepfakes beschreiben realistisch wirkende Medieninhalte (Foto, Audio und Video), welche durch Techniken der Künstlichen Intelligenz abgeändert und verfälscht worden sind. Obwohl Medienmanipulation kein neues Phänomen darstellt, nutzen Deepfakes Methoden des maschinellen Lernens, um Fälschungen weitgehend autonom zu erzeugen. Dafür gibt es legale Software.

Ähnlich verhält es sich mit Morphing – ein computergenerierter Spezialeffekt bei Ton- oder Bildaufzeichnungen. Beim Morphing werden zwischen zwei Einzelbildern Zwischenübergänge berechnet und somit ein Bild gezielt verzerrt. Letztlich kann so aus dem Verschmelzen der Fotos zweier Menschen ein „manipuliertes“ Bild hergestellt werden.

Ziel muss es natürlich sein, dass derartig manipulierte Bilder nicht für das Meldewesen, ob in Ausweisen oder Pässen, zur Anwendung kommen. Das stellt unter anderem das vorliegende Gesetz sicher.

Eine weitere wichtige Dimension dieses Gesetzes ist es, dass es die notwendigen Rechtsänderungen schafft für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Meldewesen. Das Onlinezugangsgesetz haben wir Mitte 2017 auf den Weg gebracht, nachdem der Bund im Rahmen einer Verfassungsänderung des Artikel 91c Absatz 5 GG die Kompetenz dafür erhalten hat. Es soll die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher gestalten.

Es ist das große Projekt der Digitalen Agenda der Bundesregierung im Bereich des E-Government. Es wird insbesondere durch unseren Kanzleramtsminister Helge Braun und den neuen Bundes-CIO Markus Richter, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, operativ vorangetrieben. Ein herzlicher Dank dafür.

Parlamentarisch wird das OZG-Projekt von den Parlamentariern der Unionsfraktion arbeitsgruppenübergreifend aktiv vorangebracht. Es war ein großer  Erfolg, dass der Koalitionsausschuss am 3. Juni dieses Jahres nochmals 3 Milliarden Euro für die OZG-Umsetzung bereitgestellt hat. Einen großen Teil dieses Geldes werden wir bereits Anfang Dezember im Bundeshaushalt 2021 beschließen, insbesondere um die Kommunen bei diesem großen Projekt mitzunehmen und zu unterstützen.

In der anschließenden Debatte werden wir auch ein Herzstück des E-Government beraten, nämlich die Registermodernisierung.

Ich will nicht vorgreifen, aber ich bin sehr froh, dass wir uns in der Koalition nunmehr auf die Steuer-ID als sogenannte „single ldentifier“ einigen konnten. Diese Entscheidung wird die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes weiter beschleunigen und die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden vereinfachen. Von daher werbe ich herzlich um Zustimmung für diese wichtigen Gesetzesnovellierungen.