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Stephan Mayer: "Wir nehmen selektiv Verschärfungen am Waffengesetz vor"

Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Die Bundesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir insbesondere die EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 um. Diese EU-Feuerwaffenrichtlinie ist entstanden im Lichte der schrecklichen Terroranschläge insbesondere in Paris und in Brüssel. Mit diesem Gesetzentwurf nehmen wir eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vor.

Um eines klar zum Ausdruck zu bringen: Dieser Gesetzentwurf zur dritten Novelle des Waffengesetzes richtet sich schwerpunktmäßig gegen Terroristen, schwerpunktmäßig gegen Kriminelle; es soll die illegale Beschaffung von Waffen deutlich erschwert werden. Dieser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen Legalwaffenbesitzer, insbesondere nicht gegen unbescholtene Schützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler.

Wir nehmen selektiv Verschärfungen am Waffengesetz vor, beispielsweise um es den Sicherheitsbehörden zu erleichtern, den Lebenszyklus einer Waffe besser nachzuvollziehen. Deshalb werden die Kennzeichnungspflichten für Waffen oder auch für wesentliche Bestandteile von Waffen erweitert. Wir sind gerade dabei, mit den Ländern ein Nationales Waffenregister II zu schaffen, in das diese Kennzeichnungen und Dokumentationen entsprechend aufgenommen werden. Daneben geht es darum, dass wir beispielsweise bestimmte Magazingrößen verbieten – auch in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie –, wenn deren Benutzung nicht erforderlich ist zur Jagd oder auch zum sportlichen Schießen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Bereiche, in denen sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass Waffen in falsche Hände geraten. Dazu gehört beispielsweise, dass ursprünglich erlaubnisfreie Salutwaffen umgebaut werden. Wir regeln dies derart, dass erlaubnisfreie Salutwaffen in Zukunft entweder erlaubnispflichtig oder auch in Teilen verboten werden. Darüber hinaus führen wir für bisher erlaubnisfreie sogenannte Dekowaffen eine Registrier- und Kennzeichnungspflicht ein.

Ein sehr wichtiger Punkt ist aus meiner Sicht, dass es uns mit den gefundenen gesetzlichen Regelungen gelungen ist, für die betroffenen Schützen, insbesondere die Sportschützen, sehr verträgliche Lösungen zu schaffen, was den Nachweis des Bedürfnisses anbelangt. Wir haben festgelegt, dass jemand, der zehn Jahre aktives Mitglied in einem Schützenverein ist und damit auch deutlich unter Beweis gestellt hat, dass er nachhaltig dem Schützensport nachgeht, dann außen vor ist, was die Bedürfnisprüfung anbelangt. Ich erachte dies als einen sehr wichtigen Fortschritt, gerade auch gegenüber den fast 2 Millionen Sportschützinnen und Sportschützen in Deutschland.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen an bestimmten Stellen auch Entbürokratisierungsmaßnahmen vor. Beispielsweise schaffen wir Rechtsklarheit dahin gehend, dass Schalldämpfer erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen, also ohne zusätzliche, gesonderte Erlaubnis. Auch was die Ausreichung von Nachtsichtgeräten anbelangt – insbesondere zur Bejagung des Schwarzwildes und zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest –, wird es in Zukunft waffenrechtlich erleichtert, diese dann auch für die jagdliche Benutzung zu verwenden.

Ein dritter Punkt im Bereich Entbürokratisierung ist, dass wir die Händler und auch die Hersteller von Waffen von dem teilweise sehr komplizierten Führen von Waffenbüchern entbinden. Dieses händische Führen der Waffenbücher wird in Zukunft durch die elektronische Eingabe in das von mir schon erwähnte Nationale Waffenregister digital ersetzt.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf insgesamt eine ausgewogene Lösung ist. Ich weiß, dass es an der einen oder anderen Stelle insbesondere im Bereich der Betroffenenkreise die Befürchtung gibt, dass wir die Schützen und Jäger über Gebühr traktieren und drangsalieren.

Ich möchte aber abschließend noch einmal darauf hinweisen: Wir sind aus meiner Sicht trotz des Umstandes, dass das deutsche Waffenrecht heute schon eines der schärfsten Waffenrechte in Europa ist, verpflichtet, noch mehr dafür zu tun, um zu verhindern, dass Waffen in falsche Hände geraten, insbesondere dass Terroristen oder Hochkriminelle sich auf relativ einfachem Weg illegal Waffen beschaffen können.

Ich bin der festen Überzeugung, dieser Gesetzentwurf ist wohlaustariert. Er kann an der einen oder anderen Stelle natürlich noch verbessert werden. Das obliegt jetzt dem Parlament. Ich darf die Kolleginnen und Kollegen abschließend aber ganz herzlich bitten, diese Verhandlungen, diese Gespräche zeitnah zu führen, weil wir insbesondere, was die Vorgaben der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie anbelangt, hier auch unter gewissen zeitlichen Vorgaben stehen. Ich freue mich auf intensive, seriöse und detailreiche, aber hoffentlich dann auch zeitnahe Verhandlungen gemeinsam mit dem Parlament.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)