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Stephan Mayer: " Ehrenamtliches Engagement im THW verbessern und stärken"

Rede zur Änderung des THW-Gesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat Ihnen das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes vorgelegt. Ziel und Zweck dieses Gesetzes ist es, ehrenamtliches Engagement im THW zu verbessern und zu stärken. Es geht unter anderem auch darum, notwendige Veränderungen am THW-Gesetz vorzunehmen, was die Datenschutz-Grundverordnung anbelangt, was das Bundesgebührengesetz anbelangt. Es geht auch darum, in stärkerer Weise Rechtsklarheit zu schaffen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung: Deutschland hat einen hervorragend aufgestellten Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Das Technische Hilfswerk als Bundesoberbehörde mit seinen 80 000 größtenteils ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist eine unverzichtbare und wichtige Säule und ein verlässlicher Partner im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Ich möchte auch betonen, dass gerade in den letzten Jahren sowohl die Bundesregierung als auch insbesondere der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber enorm viel getan haben, um die zu 99 Prozent ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im THW zu stärken, was die personelle Ausstattung anbelangt, was die finanzielle Ausstattung anbelangt. Da ist wirklich in den letzten Jahren sehr viel Gutes passiert.

Es ist aber auch so, dass wir weiterhin darauf achten müssen, dass wir sowohl in personeller, in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht unserem THW die bestmöglichen Rahmenbedingungen an die Hand geben, weil die Herausforderungen nicht kleiner, sondern größer werden. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass Naturkatastrophen eher zunehmen, dass Ereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Moorbrände, Waldbrände leider infolge des Klimawandels zunehmen, dass uns aber auch andere Herausforderungen in Zukunft mit Sicherheit eher häufiger ins Haus stehen als seltener. Da gehören hybride Gefahren dazu. Natürlich gehört auch der internationale Terrorismus dazu. Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass wir am THW-Gesetz die notwendigen Veränderungen vornehmen.

Es geht zum einen darum, dass wir die Freistellungsregelungen etwas liberalisieren. Der Begriff der „Dienste“ wird jetzt an die Stelle der bisherigen Begriffe „Einsätze“ und „Ausbildungsveranstaltungen“ gesetzt. Das wird in Zukunft etwas mehr Flexibilität ermöglichen, insbesondere wenn es darum geht, ein Engagement von THW-Helfern im Ausland zu initiieren.

Ich möchte aber auch dazusagen, dass wir selbstverständlich an der bisherigen Praxis festhalten, dass die Freistellung immer im Einklang und in Absprache mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erfolgt. Wir werden beispielsweise jetzt auch im THW-Gesetz festlegen, dass in Zukunft auch Auszubildende insoweit als Arbeitnehmer behandelt werden, als ihnen im Falle einer Freistellung natürlich auch die Arbeitsentgeltfortzahlung zusteht. Diese Änderungen im Bereich der Freistellungspraxis sind aus unserer Sicht ein wichtiger, ein notwendiger Schritt.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir als Bundesinnenministerium große Offenheit gegenüber der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Februar zeigen. Der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass es in der heutigen Zeit für junge Menschen, die sich im THW engagieren, wichtig ist, dass sie auch entsprechende Einsätze haben. Für die Motivation und auch für die Einsatzfähigkeit ist es von unerlässlicher Wichtigkeit, dass auch tatsächlich Einsätze stattfinden. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass aufgrund der Regelungen zur Kostenerstattung manchmal die normalerweise anfordernden Stellen, vor allem die Gefahrenabwehrbehörden, darauf verzichtet haben, das THW zu rufen und zu engagieren, weil man nicht wusste, ob man am Ende – in Anführungszeichen – auf den Kosten sitzen bleibt. Wir stehen deshalb dem Wunsch des Bundesrates sehr offen gegenüber, dass wir eine deutlich großzügigere Kostenverzichtsregelung ins Gesetz mit aufnehmen. Das THW soll in Zukunft – sowohl bei kleineren Unglücksfällen und Naturkatastrophen als auch bei Großschadenslagen – gegenüber der anfordernden Stelle, der Gefahrenabwehrbehörde, auf die Geltendmachung der mit dem Einsatz verbundenen Kosten verzichten, sofern sich die anfordernde Stelle nicht über einen Dritten schadlos halten kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf dies schon avisieren: Für den Fall, dass die Stellungnahme des Bundesrates auch in diesem Hohen Haus auf offene Ohren stößt, würden wir als Bundesinnenministerium einer entsprechenden Formulierungshilfe offen gegenüberstehen und würden diese dann auch gerne in die laufenden parlamentarischen Verhandlungen miteinbeziehen.

Ich bin der festen Überzeugung: Dieses neue THW-Gesetz stärkt den Bevölkerungsschutz und den Katastrophenschutz in Deutschland und vor allem unser THW. Deshalb bitte ich um konstruktive Verhandlungen im parlamentarischen Bereich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)