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Stephan Mayer: Deutschland ist gut auf die DSGVO vorbereitet

Aktuelle Stunde - Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Behörden, Wirtschaft und Bürger

Grüß Gott! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen gab es massive Spekulationen und Berichte darüber, welche Auswirkungen die neue Datenschutz-Grundverordnung, die zum 25. Mai dieses Jahres endgültig in Kraft getreten ist, mit sich bringen würde. Es gab viele Erwartungen, aber durchaus auch Befürchtungen. Um nur eines zuvorderst zu sagen: Sämtliche Skepsis und Befürchtungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, seien es Befürchtungen von kleinen und mittleren Unternehmen, seien es Befürchtungen von Vereinsvorsitzenden, was den Umgang mit den Daten der Mitglieder anbelangt, seien es aber auch Befürchtungen von professionellen Fotografen, was die Frage anbelangt, ob sie die Fotos auch weiterhin so veröffentlichen können, wie sie es bisher getan haben.

Ich bin aber auch der festen Überzeugung, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass diese Befürchtungen zum allergrößten Teil vollkommen unberechtigt und unsubstanziiert sind. Ich glaube, man kann gerade auch in so einer Debatte schön darstellen, dass Deutschland zum einen ein großes Interesse daran hat, dass diese Datenschutz-Grundverordnung kam; die Vereinheitlichung und Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene war insbesondere im Interesse der deutschen Wirtschaft. Zum anderen bin ich auch der festen Überzeugung, dass Deutschland sehr gut vorbereitet ist auf die Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Grundverordnung ist vor über zwei Jahren erlassen worden. Es gab also einen langen Vorbereitungszeitraum, sowohl für die Unternehmen als auch für Private. Und es gab auch seitens der Bundesregierung mannigfaltige Aufklärungs- und Unterstützungskampagnen, um das an dieser Stelle deutlich zu sagen.

(Manuel Höferlin [FDP]: Echt? Ich habe keine bemerkt!)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bundesinnenministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine intensive Dialogreihe ins Werk gesetzt, um alle, die in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung Interessen haben, frühzeitig darüber zu informieren. Ich kann an dieser Stelle sagen: Diese Dialogreihe wird auch weiterhin fortgesetzt. Darüber hinaus gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog, in dem auch sehr dezidiert auf sämtliche Befürchtungen und mögliche Fallstricke der Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen wird.

Ich möchte, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auf zwei Hauptthemen eingehen, die insbesondere in der Berichterstattung vor dem 25. Mai im Fokus standen. Zum einen geht es um die Fragestellung: Wie wird mit den möglichen Bußgeldern umzugehen sein? Die zweite Fragestellung lautet: Gibt es möglicherweise ein Abmahnunwesen, das Deutschland jetzt überziehen wird?

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Datenschutz-Grundverordnung, die ja generell gilt, in Deutschland gut vorbereitet wurde. Wir als Deutscher Bundestag haben vor einem Jahr als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz erarbeitet und verabschiedet. Darüber hinaus eines in aller Deutlichkeit: Die Frage, ob die Möglichkeit besteht, nationalstaatlich von Bußgeldvorschriften abzuweichen, ist klar zu beantworten. Ich weiß, dass immer wieder darauf hingewiesen wird, dass Österreich angeblich eine konziliantere Regelung in Bezug auf die Umsetzung von Bußgeldvorschriften getroffen habe. Hierzu muss man klar sagen, dass es keinen Abweichungs- und Interpretationsspielraum für die nationalen Mitgliedsländer gibt. Die Bußgeldvorschriften gelten laut der Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar; es gibt hier keinen Umsetzungsspielraum für die Mitgliedstaaten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Bundesregierung haben, wie gesagt, eine umfangreiche Aufklärungskampagne gestartet. Wir werden diese Aufklärungskampagne weiter fortsetzen, aber wir belassen es nicht dabei. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich mit einem Schreiben an die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz und damit an die 16 Landesdatenschutzbeauftragten gewandt und in diesem Schreiben intensiv darum geworben, dass diese Datenschutz-Grundverordnung vernünftig und bürgernah umgesetzt wird. Das ist aus meiner Sicht der Hauptaspekt, der mich dazu bringt, derzeit überhaupt keine Befürchtung zu haben, dass jetzt in überbordender und übermäßiger Art und Weise Vereinsvorsitzende und Handwerksbetriebe traktiert werden. Ich vertraue hier auf eine vernünftige, angemessene und bürgerfreundliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung durch die 16 Landesdatenschutzbeauftragten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Darüber hinaus hat sich Bundesinnenminister Horst Seehofer an die Bundesjustizministerin, Frau Barley, mit der Bitte gewandt, eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag möglichst schnell auf den Weg zur Umsetzung zu bringen, und zwar die Novellierung des UWGs, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen sehr schnell einig, dass wir dahin gehend eine Veränderung vornehmen wollen, dass das Abmahnunwesen, das es teilweise in sehr überbordender Weise gibt – nicht nur in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch in anderen Fallkonstellationen –, deutlich minimiert und zurückgefahren wird. Unsere klare Erwartung als Bundesinnenministerium ist es, dass wir hier schnell handeln, schnell tätig werden und eine Novellierung des UWGs voranbringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben vor einigen Jahren eine vom Bund finanzierte Stiftung Datenschutz gegründet. Diese Stiftung Datenschutz hat ebenfalls eine eigene Internetseite geschaltet mit eigenem Material und eigenen Handreichungen, was die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung anbelangt.

Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass hier nicht nur der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat, sondern auch in sehr vielen Ländern – insbesondere die Landesdatenschutzbeauftragten – sehr hilfreiche, gut lesbare, gut verständliche Handreichungen erarbeitet haben, die aus meiner Sicht instruktiv mit dazu beitragen, die Befürchtungen, die grundsätzlich im Raum stehen, sehr schnell beseitigen zu können.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass dieses Horrorszenario, das insbesondere, liebe Frau Kollegin Cotar, von der AfD an die Wand gemalt wird, vollkommen unberechtigt und unsubstanziiert ist.

(Zuruf von der AfD: Abwarten!)

Es gibt auch in den ersten Tagen, in denen die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, überhaupt keine Hinweise darauf, dass diese von Ihnen aus meiner Sicht künstlichen und vollkommen übertrieben eskalierten Befürchtungen irgendeine Grundlage haben; das Gegenteil ist der Fall.

Wir werden schnell handeln, um dies noch mal zu sagen, in Bezug auf die Novellierung des UWGs.

(Beatrix von Storch [AfD]: Warum ist denn da Eile geboten? Warum diese Hektik?)

Das ist aus meiner Sicht, was das gesetzgeberische Tätigwerden anbelangt, der Hauptansatzpunkt. Wir als Bundesinnenministerium werden in der zweiten Jahreshälfte das zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung vorlegen. Es muss in diesem zweiten Anpassungs- und Umsetzungsgesetz in mindestens 150 Bundesgesetze eingegriffen werden. Auch dies ist ein größeres Konvolut, ein größerer Rechtsakt, der jetzt im Bundesinnenministerium vorbereitet wird. Ich sage auch dazu: Wir sind hier offen, insbesondere die angedachte Novellierung des UWGs in dieses zweite Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung zu integrieren.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Datenschutz-Grundverordnung selbst eine Evaluierung vorsieht. Im Mai 2020 wird seitens der EU-Kommission ein Evaluierungsbericht über die Erfahrungen mit der Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt werden. Aus meiner Sicht ist der Zeitpunkt für das Vorlegen dieses Evaluierungsberichtes auch deshalb so günstig, weil er unmittelbar vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 liegt. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir als Bundesregierung gut daran tun, das Datenschutzrecht und insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung sowie einen möglichen Novellierungsbedarf bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung zu einem Hauptthema der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu machen.

(Joana Cotar [AfD]: Bravo!)

Deutschland war und ist auf die Datenschutz-Grundverordnung gut vorbereitet. Dass die Datenschutz-Grundverordnung eingeführt wurde, war insbesondere in deutschem Interesse, weil nämlich, Frau Kollegin Cotar, jetzt ausgeschlossen wird, dass sich manche Länder – ich nenne keine im Einzelnen – durch niedrige Datenschutzrechtsniveaus, durch Datenschutzrechtdumping einen Wettbewerbsvorteil bei der Ansiedlung von Unternehmen verschaffen; das sah man ja bisher insbesondere daran, wo bestimmte Unternehmen wie Facebook und Google ihre Sitze in Europa nahmen.

Wir haben jetzt ein Level Playing Field, ein gleiches, ein ebenes Spielfeld, das es ermöglicht, dass überall die gleichen Standards und die gleichen Grundsätze gelten. Das liegt aus meiner Sicht insbesondere im Interesse Deutschlands und im Interesse der deutschen Wirtschaft.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)