Skip to main content

Starke Worte für ein starkes Europa

Die Woche im Plenum

In der zweiten Sitzungswoche in diesem Jahr hat die Unionsfraktion Manfred Weber, den Vorsitzenden der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, zu ihrer Fraktionssitzung begrüßt. Im gemeinsamen Pressestatement mit Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus betonte Weber, man wolle gemeinsam einen christdemokratischen Weg in Europa weitergehen. Nationalistischen Bestrebungen erteilte er eine Absage.

In puncto Wirtschaft stellte Weber heraus, er habe die EU-Kommission aufgefordert, das Wettbewerbsrecht den globalen Veränderungen anzupassen. Als Beispiel nannte er eine Fusion der Technologiekonzerne Siemens und Alstom (Frankreich). Solch eine Fusion müsse möglich sein, um bei der Zugtechnik einen globalen Champion zu haben, ähnlich wie bei Airbus im Flugzeugbereich. "Wir müssen europäische Champions entwickeln gegenüber den chinesischen Wettbewerbern, die wirklich wettbewerbsfähig sind". Europa müsse hier "Stärke entwickeln, Größe entwickeln", damit es Arbeitsplätze und Technologie-Fachwissen halten könne. Das sei nötig für den wirtschaftlichen Wohlstand. 

CDU CSU
Fraktionssitzung: Treffen der Spitzen von CDU und CSU mit dem EVP-Politiker Manfred Weber (CSU)

Keine Brexit-Nachverhandlungen

Zugleich lehnte Weber Nachverhandlungen zum Brexit-Paket erneut ab. Wenn das Paket wieder aufgeschnürt werde, bestehe die Gefahr, dass nicht nur über die Grenze zwischen Irland und Nordirland neu nachgedacht werde, sondern etwa auch darüber, wie viel Geld Großbritannien für den Austritt bezahlen müsse. Was von britischer Seite vielmehr nötig sei, sei eine klare Orientierung, wie die künftige Zusammenarbeit aussehen könne.

Renaissance der Wirtschaftspolitik

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus fordert angesichts dessen, dass das Parlament in dieser Woche den Jahreswirtschafts 2019 berät, eine "Renaissance der Wirtschaftspolitik". Er warnte vor der Unions-Bundestagsfraktionssitzung in Berlin gleichzeitig davor, die Wirtschaftsdaten schlecht zu reden. Die Unternehmen müssten bei einem sich abschwächenden Aufschwung aber "zukunftsfest" gemacht werden. 

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Als Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust ist der 27. Januar in jedem Jahr Erinnerung an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz und Mahnung an Gesellschaft und Politik. Der Deutsche Bundestag gedenkt aus diesem Anlass am Donnerstag (31. Januar) der Opfer des Nationalsozialismus. Die Gedenkstunde beginnt um 9 Uhr mit Worten von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Im Anschluss wird der international renommierte Historiker Prof. Dr. Saul Friedländer sprechen. Friedländer, selbst Überlebender des Holocaust, hat sich jahrzehntelang mit der Geschichte der Shoa auseinandergesetzt. Sein Werk wurde vielfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Pulitzer-Preis und dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

Jahreswirtschaftsbericht 2019 prognostiziert Wirtschaftswachstum

Im Anschluss an die Gedenkstunde debattiert der Deutsche Bundestag den Jahreswirtschaftsbericht 2019. Mitberaten wird das Jahresgutachten 2018/2019 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. 

Erfreulich ist, dass auch für das Jahr 2019 trotz früherer Vorhersagen ein Wirtschaftswachstum von rund einem Prozent prognostiziert wird. Das Wachstum geht vor allem auf die starke Binnenwirtschaft zurück, während die Außenwirtschaft wegen der globale zunehmenden Unsicherheit (US-Schutzzölle, Handelskonflikt USA-China) weiter unter Druck gerät. Auch der deutsche Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Die Zahl der Erwerbstätigen erreicht einen neuen Rekordstand während die Arbeitslosenquote sich auf dem niedrigsten Wert seit der Deutschen Einheit befindet. Auch die öffentlichen Finanzen entwickeln sich stabil.

Möglichkeiten für ein künftiges Wirtschaftswachstum sieht die Bundesregierung vor allem bei den Chancen, die sich mit der Digitalisierung und neuen Schlüsseltechnologien (z.B. der künstlichen Intelligenz) ergeben sowie in wachstumsfreundlichen und fairen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Stärkung der Kultur im ländlichen Raum

Ebenfalls am Donnerstag beschäftigt sich der Bundestag ab 12:40 Uhr mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Kultur im ländlichen Raum. Mit dem Antrag soll im Zusammenwirken mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur und föderale Vielfalt in der Fläche erhalten und ausgebaut werden. 

Eine kulturelle Grundversorgung gehört zur regionalen Daseinsvorsorge. Strukturschwache Regionen sind vor große Herausforderungen gestellt. Zu den Kernforderungen des Antrages  zählen deshalb die Fortsetzung und Stärkung bereits erfolgreicher Programme. Beispielhaft zu nennen sind hier das Denkmalschutzsonderprogramm, das Orgelsanierungsprogramm, die Programme der Kulturstiftung des Bundes (Z.B. "TRAFO") und der Bundeskulturförderfonds, die gesamtdeutsche Ausweitung des Programms "Invest-Ost", ein neues Zukunftsprogramm Kino oder die Stärkung von "dritten Orten" wie Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren.

Rechtssicherheit im Fall eines ungeregelten Brexits

Ab ca. 16:35 Uhr beraten die Abgeordneten in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit eingeführt werden sollen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, für den Fall eines ungeregelten Brexits Rechtssicherheit für Deutsche in Großbritannien sowie Briten in Deutschland zu schaffen. Die Übergangsregelungen betreffen u.a. Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft und Vaterschaft, aber auch Familien- und Rentenleistungen sowie Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Steuerliche Folgen des Brexit regeln

Im Anschluss geht es ab 17:20 Uhr um das von der Bundesregierung eingebrachte sogenannte Brexit-Steuerbegleitungsgesetz. Die steuerlichen Neuregelungen des geplanten Gesetzes sollen sowohl bei einem „harten Brexit“, als auch im Fall eines geregelten Austritts Nachteile für Steuerpflichtige verhindern. Die Neuregelungen betreffen nur Sachverhalte, die bereits realisiert wurden. Neben steuerlichen Regelungen sind Übergangsregeln für Banken und Versicherungen vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll die negativen Folgen des Brexit eindämmen und Rechtsklarheit schaffen. 

Hightech-Strategie 2025 

Am Freitag ab 9 Uhr berät der Bundestag dann erstmals über die „Hightech-Strategie 2025". Die HighTech-Strategie bestimmt die grundsätzliche Ausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Zentrale Themen darin sind: „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Strategie das Ziel gesetzt, den Aufwärtstrend bei Investitionen in Forschung fortzusetzen und bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) dafür aufzuwenden. Die Hightech-Strategie 2025 richtet sich dabei an drei großen Handlungsfeldern aus: Es soll eine Forschung gefördert werden, die auf aktuelle und zukünftige Bedarfe ausgerichtet ist und im Alltag der Menschen ankommt. Weiterer Schwerpunkt: Stärkung und Weiterentwicklung von Zukunftskompetenzen. Dazu fördert die Bundesregierung Schlüsseltechnologien, die mit breiten Anwendungsmöglichkeiten neue, auch disruptive Innovationspotenziale eröffnen und die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stärken sollen. Drittes will die Bundesregierung eine „offene Innovations- und Wagniskultur“ etablieren.