Skip to main content

Sebastian Steineke: Wir haben mit der freiwilligen Gutscheinlösung eine akzeptable Version der Lösung bekommen

Rede zur Abmilderung der Folgen durch Corona im Pauschalreisevertragsrecht

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig – die Ministerin hat darauf hingewiesen –, dass die Reiseveranstalter und Reisebüros zu den mit am schwersten betroffenen Branchen in dieser Coronapandemie gehören, und das nicht nur bei der Frage des Neugeschäfts, das ja langsam, aber wirklich nur langsam wieder anläuft. Die Frage der Einnahmeausfälle spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle, solange Reisewarnungen noch in weiten Teilen Bestand haben. Es geht auch um die Frage der Rückerstattung und um die Frage der Provision für nicht erbrachte Reiseleistungen. Das bedeutet gerade für viele kleine Reiseveranstalter und kleine Reisebüros eine existenzielle Bedrohung. Das ist uns bewusst. Und deswegen ist es wichtig, dass wir heute anfangen, auch im rechtlichen Bereich gegen diese Bedrohung vorzugehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Frage des Wie wird nun schon seit vielen Wochen – das ist auch angesprochen worden – diskutiert. Uns hat es viel zu lange gedauert; das kann ich so deutlich sagen. Wir haben als Rechtspolitiker relativ früh gesagt, dass eine Lösung mit Zwangsgutscheinen nicht infrage kommt. Allein aus europarechtlichen Gründen wird das nicht möglich sein, und es wäre auch ein tiefer Eingriff ins Vertrags- und Zivilrecht gewesen, der mit uns nicht zu machen gewesen wäre; auch das will ich deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])

Vertragliche Pflichten müssen eingehalten werden. Das gilt auch für die Reiseunternehmen.

Uns ist natürlich bewusst, dass die Coronapandemie eine ganz besondere Situation ist, die so noch nie da gewesen ist, allerdings eben nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, von denen – das wissen wir doch, seit wir die Zahlen gehört haben – nicht wenige aufgrund der Coronafolgen selber existenzielle Probleme haben und auf die Rückzahlung der finanziellen Mittel angewiesen sind. Es ist deswegen auch kein Geheimnis, dass wir über andere Lösungen nachgedacht haben. Das Thema Reisesicherungsfonds stand für uns ganz oben. Das ist aus vielerlei Gründen nicht umsetzbar gewesen. Das wäre für uns ein Königsweg gewesen, um hier eine bessere Lösung für alle hinzubekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind aber trotzdem froh, dass wir heute mit der freiwilligen Gutscheinlösung eine akzeptable Version der Lösung für die Probleme bekommen haben, mit der Unternehmen und Verbraucher leben können und die für keine Seite wirtschaftliche Nachteile bringt. Das kann am Ende des Tages sogar auch ein Win-win für beide Seiten sein.

Uns war wichtig, dass das Ganze immer freiwillig bleibt. Uns ist klar, dass das nur ein Baustein ist von wesentlich mehr Möglichkeiten und anderen Dingen, die noch beschlossen werden. Kollege Lehrieder wird gleich noch auf die weiteren Dinge, die wir beschlossen haben oder die noch kommen werden, hinweisen.

Aber entscheiden sich die Verbraucherinnen und Verbraucher nunmehr für die Annahme des Gutscheins, sichert das dem Reiseunternehmen – wir hoffen in erklecklicher Anzahl – auch eine gewisse Liquidität bis zum 31. Dezember 2021; es kann aber auch eine kürzere Laufzeit vereinbart werden. Wichtig ist uns gewesen, dass sich der Gutschein tatsächlich zwingend in einen Zahlungsanspruch nach Ablauf umwandelt, sodass der Verbraucher sein Geld problemlos zurückerhält, wenn er den Gutschein eben nicht einlösen kann oder will.

Der Entwurf sieht also die Möglichkeit vor, dass die Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung den Reisegutschein erhalten, der gegen eine etwaige Insolvenz abgesichert wird. Das stellen wir klar mit dem Gesetzentwurf. Der Gutschein wird eben auch noch spitz abgesichert durch den Bund. Dann ist eben die Frage, ob er am Ende bei dem Reiseveranstalter eingelöst wird oder ob tatsächlich dann die Zahlungspflicht wieder zum Tragen kommt.

Ich denke, das ist ein fairer Interessenausgleich, mit dem beide Seiten leben können. Die Reiseveranstalter erhalten die Möglichkeit, mit den vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen. Aber noch mal: Das ist nur ein kleiner Baustein von vielen. Dem Reisenden entstehen auch keine Nachteile, da die Absicherung gewährleistet, dass die Zahlung eben auch nach dem 31. Dezember 2021 sicher ist. Ich denke, das können wir gut vertreten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidend ist, dass wir heute endlich anfangen, etwas in diesem Bereich zu tun. Wir möchten nicht mehr erleben, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld nicht zurückbekommen, weil Unternehmen weiterhin auf ihre wirtschaftliche Lage verweisen, die unbestreitbar schwierig ist, und trotz Anspruch die Zahlung verweigern.

Wir haben das gleiche Problem in der Luftfahrtbranche. Wir haben heute im Ausschuss darüber gesprochen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war ja der Bericht der Bundesregierung zu diesem Thema heute bei uns auf der Tagesordnung. Alleine dort sind laut Zahlen des Reiseverbandes 4 Milliarden Euro an die Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschütten, die bisher nicht ausgezahlt worden sind. Die Praxis der Airlines, diese Erstattung, sagen wir mal vorsichtig, zurückzuhalten, bewusst zu verzögern oder auf Gutscheine zu verweisen, ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sage daher für uns als Fraktion ganz klar: Wenn es hier keine Änderung in diesen Fragen gibt, werden wir darüber sprechen müssen, ob wir die zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Wir haben als CDU/CSU da auch schon Vorschläge gemacht, was das Thema Vorauszahlung angeht. Damit diese Praxis eben im sonstigen Bereich keine Schule macht, müssen wir dafür sorgen, dass wir sowohl den Unternehmen als auch den Kunden helfen. Das vorliegende Gesetz ist aus unserer Sicht ein guter Ansatz.

Am Ende kurz zusammengefasst: Freiwillige Gutscheinlösung ist ein Angebot an Verbraucher und Unternehmen, nicht mehr; es ist keine Pflicht. Eine Rettung der Branche, die notwendig ist, kann zu Teilen über dieses Angebot erfolgen, aber nicht ausschließlich. Einige Hinweise haben wir schon bekommen. Es gibt schon mahnende Hinweise von einigen Verbänden, ob das alles so richtig ist. Das müssen wir uns noch angucken und genau überprüfen. Aber der Entwurf geht in die richtige Richtung, und wir sollten ihn schnellstmöglich beschließen, um der Branche und den Verbrauchern zu helfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)