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Sebastian Steineke: Es wird keine Zwangsgutscheine geben

Redebeitrag zum Pauschalreisevertragsrecht in der Pandemie

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor zwei Wochen – das ist richtig – haben wir in erster Lesung über dieses Gesetz beraten. Wir haben uns ausführlich ausgetauscht. Ich freue mich, dass wir die Ausschussberatungen so zügig zu Ende gebracht haben; das war ja ein wesentliches Ziel. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden dem Gesetzentwurf heute eine ganze Reihe Fraktionen zustimmen. Das ist, glaube ich, bei aller Diskussion über den Gesetzentwurf ein gutes Zeichen.

Ich glaube, wir müssen einmal festhalten – das haben die meisten heute schon gesagt –: Die Reisebranche ist natürlich massiv betroffen – viele können das in ihren Regionen nachempfinden –, von den Reisebüros bis hin zu den kleinen Hotels; das ist unstreitig. Deswegen wissen wir auch, dass wir heute nur einen ganz kleinen Baustein liefern können. Die anderen Bausteine – das hat der Kollege ja schon angemerkt – sind zum Teil schon da; sie werden nachher von unseren Tourismuspolitikern auch noch mal vorgestellt.

Ich glaube, man sollte ehrlicherweise einmal sagen: Man muss hier am heutigen Tag nicht jede Lösung schlechtreden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich glaube, wir haben eine gute Variante gefunden, um gegen die Probleme anzugehen.

Es ist völlig klar: Auch wir hätten uns das schneller gewünscht – das ist unstreitig –; auch aus unserer Sicht ist zu viel Zeit ins Land gegangen. Das hätten wir schneller haben können. Wir hatten auch andere Ideen; das ist bekannt. Wir hätten uns natürlich auch einen Fonds vorstellen können. Der ist zurzeit nicht möglich. Trotzdem müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir weitere Maßnahmen bauen, um der Reisebranche besser zu helfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein ganz wesentlicher Faktor – und wir sollten noch einmal festhalten: das war ein ganz klares Ziel der Union – ist, dass es keine Zwangsgutscheine geben wird und dass wir das ganze Thema nicht auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher austragen werden. Dieses klare Ziel haben wir, glaube ich, mit diesem Gesetzentwurf auch erreicht. Durch die staatliche Absicherung können wir tatsächlich am Ende – die Prozentzahlen sind hier genannt worden; wir hoffen, dass es in diesen Größenordnungen bleibt – auch eine kleine Hilfestellung leisten.

Ich will noch auf zwei Änderungen eingehen, die wir gemacht haben – so weit zu dem Thema, es würden keine Änderungen vorgenommen; Kollege Maier hat es gesagt; aber das stimmt eben nicht –: Wir haben uns auch eine Änderung des Bundesrates noch mal angesehen und die 14-Tage-Regelung fixiert. Das ist, glaube ich, recht wichtig. Eine andere Regelung, die drinsteht, nämlich die Garantieprämie, hätten wir – das sage ich deutlich – nicht gebraucht. Da muss man einmal ein klares Wort nach Brüssel richten: Es kann doch nicht ernsthaft so sein, dass die Kommission sagt: „Macht mal freiwillige Gutscheine“, und, wenn wir sie dann machen, sagt: Liebe Freunde, das könnte aber ein beihilferechtliches Problem geben; schreibt da noch mal was rein! – Ich finde, da muss sich Brüssel einmal hinterfragen, wie so etwas abläuft. Das geht aus unserer Sicht auf keinen Fall.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Roman Müller-Böhm [FDP])

Die freiwillige Gutscheinlösung ist ein Angebot. Wir hoffen, dass sie von vielen angenommen wird. Ich glaube, dass wir mit diesem Angebot dann auch ein bisschen helfen können. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Ich hoffe, dass uns viele heute bei dem Gesetzentwurf auch folgen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)