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Rudolf Henke: "Das Coronavirus im Rachen ist kein Normalbefund"

Rede zur Normenkontrolle Bevölkerungsschutzgesetz

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass es meiner gestern und heute Morgen vorbereiteten Rede bedarf, um die Entscheidung zu treffen, die wir gleich zu treffen haben. Ich plädiere sehr dafür, dass wir den Antrag der AfD ablehnen. Alles, was zu sagen ist, haben die Redner meiner Fraktion und der anderen Fraktionen heute vorgetragen.

Gedanken, die noch nicht artikuliert worden sind, verwahre ich mir für den Zeitpunkt, wenn wir über die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren weitere Entwicklung nach dem 31. März sprechen werden. Dann nämlich müssen wir über die Lage ab dem 1. April befinden. Alle Fraktionen können sich mit Vorschlägen einbringen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat uns bis dahin mit dem Bundesrat einen Bericht zum bisherigen Epidemieverlauf vorzulegen, inklusive Vorschlägen zu gesetzlichen, infrastrukturellen und personellen Veränderungen. Weil das so ist, glaube ich, kann ich die heutige Debatte mit dem Hinweis schließen, dass ein Coronavirus im Rachen kein Normalbefund ist und dort nicht hingehört.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verzichte auf den weiteren Teil meiner Rede.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)