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Petra Nicolaisen: Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs ist ein wichtiger Bestandteil unseres Regierungssystems

Rede zum Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Bis Mittwoch kannte ich nur einen Teil des Titels des Gesetzentwurfs, zu dem wir heute debattieren. Das ist erst einmal nichts Neues, außer dass ich mir – um sicherzugehen, dass der Gesetzentwurf tatsächlich das behandelt, was sein Name impliziert und wovon ich ausgegangen bin – Auszüge aus der Vorstellung Ihrer Anträge und Initiativen bei YouTube anschauen musste. Schon was Sie da von sich gegeben haben, hat mich wenig überzeugt. Und daran – und dies wird Sie wenig erstaunen – hat sich auch nach Sichtung des mittlerweile vorliegenden Gesetzentwurfs nichts geändert. Wieder einmal – zuletzt waren es noch die Ruhebezüge des Bundespräsidenten – unternimmt die AfD mit dem uns hier vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre den Versuch, unser parlamentarisches Regierungssystem infrage zu stellen. Sie wollen die Parlamentarischen Staatssekretäre abschaffen, weil Sie Angst um unsere Demokratie haben?! Mir würden auf Anhieb dutzende Dinge einfallen, die ich an Ihrer Stelle ändern würde, um die Demokratie in unserem Land nicht anzugreifen bzw. zu gefährden. Die Abschaffung der Institution der Parlamentarischen Staatssekretäre gehört jedoch nicht dazu.

Sicherlich, auch 50 Jahre nach der Begründung dieser Institution gibt sie für den ein oder anderen immer wieder Anlass zu Kritik und Diskussionen. Dennoch, und dies möchte ich eingangs gleich ganz deutlich machen, hat das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs eine gefestigte Funktion im parlamentarischen Regierungssystem und ist als integraler Bestandteil des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wegzudenken. In Ihrem Gesetzentwurf werfen Sie unter anderem die Frage nach der Verfassungskonformität des Amtes des Parlamentarischen Staatssekretärs auf. Der Grundsatz der Gewaltenteilung beinhaltet die Eigenständigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative und wird gemeinhin als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips angesehen. Der Grundsatz der Gewaltenteilung bewirkt die wechselseitige Begrenzung, Beschränkung und Kontrolle der drei Gewalten. Das bedeutet aber gerade nicht, dass das Grundgesetz eine strikte und rigide Trennung der Gewalten fordert. Dies wäre ohnehin im parlamentarischen Regierungssystem in der Praxis kaum machbar. Darüber hinaus bieten auch Funktion und Aufgaben des Parlamentarischen Staatssekretärs für uns als Unionsfraktion hinreichend Anlass, uns gegen den vorliegenden Gesetzentwurf auszusprechen.

Aus dem Innenausschuss kann ich ausdrücklich durchweg nur Positives über unsere Parlamentarischen Staatssekretäre berichten. Aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre folgt deren Aufgabe bzw. der von Ihnen angezweifelte Nutzen. Sie unterstützen die Mitglieder der Bundesregierung, denen sie beigegeben sind, bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben. Kurz gesagt: Sie sollen in ihrer Funktion die jeweiligen Ministerinnen und Minister bei der Ausübung ihres Amtes unterstützen und entlasten. Zugleich dienen sie aber auch als Bindeglied zwischen Parlament und Regierung. Dies zeigt sich im Deutschen Bundestag besonders deutlich sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum, wo sie uns Parlamentariern regelmäßig informierend zur Verfügung stehen, und dies – liebe AfD-Fraktion, Sie sollten es mittlerweile eigentlich auch bemerkt haben – kann eben nicht durch die jeweilige Ministerin bzw. den jeweiligen Minister alleine geleistet werden.

Abschließend noch folgende Worte: Sicherlich können wir – in einer dem Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs angemessen Art und Weise – darüber diskutieren, wie viele Parlamentarische Staatssekretäre im Regierungssystem sinnvoll erscheinen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Amt ein wichtiger Bestandteil unseres Regierungssystems ist und auch zukünftig beibehalten werden muss.