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Petra Nicolaisen: Brexit hat auch Auswirkungen auf das deutsche Dienstrecht

Rede zum Beamtenstatusgesetz

Der 23. Juni 2016 war ein Einschnitt für Europa und den europäischen Einigungsprozess. An diesem Tag stimmten rund 52 Prozent der Wählerinnen und Wähler im Vereinigten Königreich für den Austritt aus der Europäischen Union – kurz: für den Brexit. Der für März 2019 zu erwartende Brexit hat auch Auswirkungen auf das deutsche Dienstrecht. Dieser einmalige Vorgang wirft beamtenrechtliche Fragen auf, die neben britischen EU-Beamtinnen und -Beamten auch britische Staatsangehörige im deutschen öffentlichen Dienst betreffen.

Das Beamtenverhältnis ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene unter anderem an die Staatsangehörigkeit geknüpft. In das Beamtenverhältnis berufen werden dürfen neben Deutschen etwa auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen. Im Gegenzug sind Beamtinnen und Beamte kraft Gesetzes entlassen, wenn sie keine der erforderlichen Staatsangehörigkeiten mehr besitzen.

Genau dies wird mit dem bevorstehenden Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU zum ersten Mal in einer größeren Zahl von Fällen relevant. Für den Bund sieht das Bundesbeamtengesetz bereits die Möglichkeit vor, nachträglich eine Ausnahme hiervon zuzulassen, wenn hierfür ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir für die Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Beamtenstatusgesetzes eine vergleichbare Möglichkeit und damit richtigerweise eine Angleichung an das Bundesbeamtengesetz schaffen. Das heißt: Den Bundesländern und Kommunen soll es ermöglicht werden – mithilfe einer Ergänzung des § 22 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes –, Beamtinnen und Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit auch nach dem Brexit im Beamtenstatus zu halten.

Außerdem beschließen wir heute die Verlängerung von Maßnahmen im Personalbereich zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik im Besoldungs-, Versorgungs- und Trennungsgeldrecht. Wir wollen die zum Ende des Jahres auslaufenden Maßnahmen zunächst einheitlich um fünf Jahre – bis Ende 2023 – verlängern. Diese Verlängerung umfasst beispielsweise die Stellenzulage für beim BAMF verwendete Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten.

Die Herausforderungen für das Personal sind nach wie vor hoch – wie zum Beispiel im Rahmen von Erstbetreuungsmaßnahmen, Statusentscheidungen sowie Familien- und Nachzugsangelegenheiten –, sodass wir weiterhin finanzielle Anreize für erforderlich halten.

Als Unionsfraktion befürworten wir daher diese Verlängerung von Maßnahmen im Personalbereich. Darüber hinaus freue ich mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen, Beamtinnen und Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit auch nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU im Beamtenstatus zu halten.