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(Quelle: Foto Michael Wittig)

Nachtragshaushalt, Kinderbonus & Pauschalreisen

Letzte Plenarwoche vor der Sommerpause mit zahlreichen Beschlüssen

Corona und kein Ende: Die Bekämpfung der Folgen der Pandemie dominiert auch die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause. Neben vielen finanziellen Maßnahmen, die beschlossen werden, gibt es u.a. Unterstützung für die Reisebranche. 

Mehr Geld im Portemonnaie trotz Pandemie: Mit dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“, über das das Plenum abstimmt, wird der Bundestag finanzielle Erleichterungen für Unternehmen und Familien auf den Weg bringen.

Von einer Maßnahme profitieren wir alle gemeinsam: Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Unternehmen und Familien entlasten

Firmen werden unterstützt, denn mit dem Gesetz wird z.B. die Erleichterung bei der Verlustberücksichtigung für die Jahre 2020 und 2021 auf den Weg gebracht. Hierdurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 leichter mit Gewinnen auch aus 2019 verrechnen zu können. Um Investitionsanreize zu schaffen, wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft und hergestellt werden, die Inanspruchnahme einer degressiven Abschreibung in Höhe von bis zu 25 Prozent ermöglicht.

Auch Familien können sich freuen: Das Kindergeld wird um den so genannten „Kinderbonus“ um einen Einmalbetrag von 300 Euro erhöht. Ein Anspruch auf den Kinderbonus besteht für jedes Kind, das im Kalenderjahr 2020 für mindestens einen Kalendermonat anspruchsberechtigt ist. Konkret heißt das: Im September werden zusätzlich 200 Euro ausgezahlt, im Oktober 100 Euro. 

Der Turbo zur Überwindung der Krise

Um schneller aus der Krise zu kommen, braucht unsere Volkswirtschaft einen kräftigen Schub. Und der wird durch einen Zweiten Nachtragshaushalt, über den jetzt der Bundestag abstimmt, finanziert. Er sieht gegenüber dem Ersten Nachtragshaushalt eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von rund 62,5 Milliarden Euro vor. Die gesamte Neuverschuldung des Bundes wird einschließlich dem ersten Nachtragshaushalt damit bei 218,5 Milliarden Euro liegen. 

Die sehr hohe Neuverschuldung in diesem Jahr ist angesichts der Schwere der Covid19-Pandemie erforderlich. Allein das Steueraufkommen wird wegen des Wirtschaftseinbruchs um rund 65 Milliarden Euro geringer ausfallen als im vergangenen Jahr. Hinzu kommen die umfangreichen Hilfen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems und zur Sicherung der Unternehmen und der Arbeitsplätze. Der Bundestag wird erneut einen Beschluss fassen, mit dem die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für außergewöhnliche Notsituationen aktiviert wird. Dazu kommt ein Tilgungsplan für die Schulden ab 2023 über einen Zeitraum von 20 Jahren. 

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt sollen hauptsächlich die Maßnahmen des Anfang Juni von der Koalition beschlossenen Konjunkturpakets finanziert werden: Darunter fallen z.B. die Instrumente aus dem oben genannten „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ (wie die befristete Absenkung der Umsetzsteuer und der Kinderbonus), die Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Investitionen in den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung, aber auch vorgezogene Investitionen des Bundes, die noch in den Jahren 2020 und 2021 anlaufen können.

Das Zeitalter der Kohleverstromung geht seinem Ende entgegen

Ohne Zweifel hat die Suche nach einem Kompromiss lange gedauert. Nun aber soll der Kohleausstieg endgültig unter Dach und Fach gebracht werden. Entsprechend den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird der Bundestag das Strukturstärkungs- und ein Kohleausstiegsgesetz in dieser Woche verabschieden. Der Ausstieg aus der Stromproduktion mit Braun- und Steinkohle wird damit konsequent vorangetrieben und spätestens 2038 abgeschlossen. Somit wird nicht nur ein effizienter, rechtssicherer und sozial ausgewogener Ausstieg aus der Kohleverstromung gewährleistet, sondern auch ein Einstieg bzw. Umstieg in sichere, effizientere und klimafreundlichere Kraftwerkstechnologien, insbesondere in die Kraft-Wärme-Kopplung, ermöglicht. Das Zeitalter der Kohleverstromung nähert sich damit Schritt für Schritt seinem Ende, ohne dabei die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung aus dem Blick zu verlieren.

Unterstützung für die Reisebranche

Die Reisebranche wurde besonders hart von der Pandemie getroffen. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht“, über das der Bundestag abstimmen wird, sollen die Folgen nun abgemildert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie ausfielen, statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese Gutscheine sind über die bisherige Versicherung abgedeckt und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert abgesichert. Diese Garantie würde auch dann greifen, falls ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, bekommt der Kunde das Geld ausgezahlt.