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Michael Kuffer : Wir erhöhen die Mobilität und Nutzerfreundlichkeit von behördlichen Vorgängen

Rede zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises

Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf gehen wir in vielerlei Hinsicht einen bedeutenden Schritt in die Zukunft: Wir erleichtern den Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit den digitalen Dienstleistungen unserer Behörden, wir erweitern den Nutzerkreis für E-Government-Anwendungen und erhöhen die Mobilität und Nutzerfreundlichkeit von behördlichen Vorgängen für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger.

Eines unserer zentralen Ziele in dieser Legislaturperiode ist es, die digitale Verwaltung in Deutschland weiterhin tatkräftig voranzubringen und den Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit Ämtern und Behörden in gleichem Maße fit für die Zukunft zu machen, wie sie es heute bereits aus vielen anderen Lebensbereichen gewohnt sind. Das Schlagwort „E-Government“ steht dabei für eine ganze Reihe von Projekten und Vorhaben, die nötig sind, um dieses Ziel möglichst schnell und möglichst umfassend in die Tat umzusetzen.

Das zentrale Element, das alle Ansätze verbindet, ist der Bürger. Er ist es, der im Zentrum unserer Aufmerksamkeit steht. Denn nur wenn die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land die Anwendungen einfach und unkompliziert nutzen können und sich die digitale Abwicklung von Behördengängen reibungslos erledigen lässt, werden die Angebote auch den entsprechenden Erfolg bringen, das Leben der Menschen erleichtern und die Abläufe in der Verwaltung entlasten.

Hierzu war es notwendig, den Bürgern – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Instrument an die Hand zu geben, das es möglich macht, sich zuverlässig, technisch geschützt, rechtssicher und in eindeutiger Weise im digitalen Raum zu identifizieren. Mit dem neuen Personalausweis und der damit nutzbaren eID-Funktion haben wir den entscheidenden Schritt für die Sicherheit der digitalen Identität im Cyberraum bereits seit mehreren Jahren erfolgreich vollzogen.

Die Funktion erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Deshalb wollen wir sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für noch mehr Menschen zugänglich und nutzbar machen. Mit der Einführung der eID-Karte auf freiwilliger Basis können sich künftig auch in Deutschland lebende Unionsbürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mittels ihrer wichtigsten persönlichen Daten – etwa Name, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnanschrift – im digitalen Raum rechtssicher identifizieren und deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abwickeln.

Indem wir die eID-Funktion für einen erweiterten Personenkreis nutzbar machen, kommen wir unserer im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Zielsetzung, den elektronischen Personalausweis zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbaren Authentifizierungsmedium zu machen, seinen praktischen Einsatz benutzerfreundlicher zu gestalten und weitere private und öffentliche Einsatzbereiche zu erschließen, stetig näher.

Dies geht Hand in Hand mit der von Bundesinnenminister Seehofer entschlossen vorangetriebenen Strategie für eine moderne digitale Verwaltung. Bis zum Jahr 2022 sollen alle öffentlichen Dienstleistungen, insgesamt bis zu 575 Stück, digitalisiert und für die Bürger in einem Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Mit einem einheitlichen Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen soll dabei, dem Prinzip „once only“ folgend, ein registerübergreifender Behördenservice im Kontakt möglich werden.

Als CDU/CSU-Fraktion haben wir den klaren Anspruch, dieses Land in allen Bereichen fit für die Zukunft zu machen. Wie Sie sehen, arbeiten wir jeden Tag dafür, und ich bin voller Überzeugung, dass es uns gelingen wird!