Skip to main content

Michael Kuffer: Dieses Gesetz verbessert den Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen mit selbstgebauten Sprengsätzen

Redebeitrag zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Gesetzes mag sperrig sein; der Inhalt ist aber ein weiterer wichtiger Baustein in der Terrorismusbekämpfung. Denn wir wissen, dass sich aus bis dato zum Teil frei erhältlichen Stoffen wie Wasserstoffperoxid, Aceton und Säure relativ einfach beispielsweise das Sprengstoffgemisch Triacetontriperoxid, kurz TATP, herstellen lässt. Das Problem liegt darin, dass diese Stoffe einerseits legitime Verwendungszwecke zum Beispiel in der Industrie, aber zum Teil auch im Haushalt haben, anderseits jedoch auch Potenzial zur kriminellen und zur schadhaften Nutzung, sprich: insbesondere zur Herstellung von Sprengsätzen, bieten.

Das genannte TATP ist von Terroristen in Sprengstoffwesten bei den Anschlägen in Paris 2015 verwendet worden. Es kam auch bei den späteren Anschlägen in Brüssel zum Einsatz. Wasserstoffperoxid wiederum ist 2016 in großer Menge bei Terrorverdächtigen gefunden worden, die einen Anschlag auf den Frankfurter Flughafen planten. TATP ist 2019 bei einem in Berlin festgenommenen Syrer gefunden worden, der Terroranschläge plante. Schließlich kam ein 13-Jähriger in die Schlagzeilen, weil er 300 Gramm Sprengstoff zusammengemischt hatte, und zwar mit Zutaten aus der Apotheke nach einer Anleitung aus dem Internet. Ich will am Ende dieser Liste nur daran erinnern, dass es sich bei der verheerenden Explosion in Beirut in diesem Jahr ebenfalls um genau solche Stoffe gehandelt hat. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind der Umgang, der Vertrieb und die Lagerung dieser Stoffe ein sicherheitspolitisch durchaus relevantes Thema, und deshalb ist es von hoher praktischer Bedeutung, wenn wir den Handelsverkehr mit solchen Stoffen beschränken und die Verbreitungswege nachvollziehbar machen.

In dem neuen Regelwerk regeln wir Meldepflichten, die Einrichtung nationaler Kontaktstellen zur Abgabe von Verdachtsmeldungen, die Einrichtung von Inspektionsbehörden, Straf- und Bußgeldvorschriften und die Mitwirkung des Zolls bei der Verhinderung des illegalen Verbringens von Stoffen nach Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wurden gegenüber der EU-Ausgangsstoffverordnung weitere Anregungen des Bundesrates aufgegriffen und dabei insbesondere die Befugnisse der Inspektionsbehörden erweitert.

Lieber Konstantin Kuhle, weil du geradezu darum gebettelt hast: Wir erlauben es uns gelegentlich, wenn es um Sicherheitsfragen geht, auch überobligationsmäßig zu regeln, weil unser Anspruch in der Sicherheitspolitik auch ein überobligationsmäßiger ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Gesetz macht Deutschland sicherer und verbessert den Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen mit selbstgebauten Sprengsätzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Konstantin Kuhle [FDP]: Du Fuchs!)