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Markus Uhl: Deutschland ist bei der Rechtsstaatlichkeit und beim Verbraucherschutz an der Weltspitze

Haushaltsgesetz 2018 - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch für 2018 und die Folgejahre ist die schwarze Null gesetzt. Das heißt, der Bund macht keine neuen Schulden. Die Nettokreditaufnahme beträgt null.

Bei einem Gesamtvolumen von 343,6 Milliarden Euro investieren wir 37,4 Milliarden Euro. Das entspricht 11 Prozent und stellt erneut einen Spitzenwert dar. Das ist im besten Sinne eine generationengerechte Politik, weil wir heute einerseits in die Zukunft investieren und andererseits die Zukunftschancen, die Spielräume für kommende Generationen erhalten.

Meine Damen und Herren, der Einzelplan 07 ist mit einem Volumen von 792 Millionen Euro der kleinste Einzelplan; das wurde ja schon angesprochen. Diese vergleichsweise geringe Summe sollte man jedoch nicht unterschätzen, werden doch in diesem Einzelplan die Ausgaben des Verfassungsressorts Justiz- und Verbraucherschutzministerium sowie der grundlegenden Institutionen unseres Rechtsstaates und des Verbraucherschutzes finanziert.

Besonders betonen möchte ich – auch das ist schon angesprochen worden – die Einnahmeseite von 577 Millionen Euro. Das ist ein Deckungsgrad von 73 Prozent. Das ist der Spitzenplatz im Bundeshaushalt.

Der Regierungsentwurf des Einzelplans 07 war schon gut, und wir haben ihn in den zurückliegenden Beratungen im Haushaltsausschuss, wie ich finde, noch besser gemacht. Im parlamentarischen Verfahren haben wir es geschafft, mehr als 10 Millionen Euro an Ausgaben zusätzlich einzuplanen und über 300 Stellen in Schwerpunkten zu schaffen.

Wo haben wir diese Schwerpunkte gesetzt? Wir stärken den Verbraucherschutz, indem wir den Verbraucherzentrale Bundesverband stärken, um Musterfeststellungsklagen durchführen zu können und Materialkompasse weiterführen zu können. Wir stärken die Justiz durch die Einstellung neuer Staatsanwälte und neuer Richter. Wir verbessern die IT-Infrastruktur in den Justizbehörden und erhöhen die Anstrengungen zur Digitalisierung. Wir stärken den gewerblichen Rechtsschutz durch einen großen Stellenaufwuchs beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Lassen Sie mich kurz auf drei Punkte eingehen:

Erstens: Deutsches Patent- und Markenamt. Meine Damen und Herren, Rechtssicherheit ist Standortfaktor. Dazu gehören Innovationsschutz und der Schutz geistigen Eigentums. Dies stellen wir in Deutschland durch das Deutsche Patent- und Markenamt in München sicher. Es ist unsere Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz. Wir befinden uns heute in einem internationalen Innovationswettbewerb mit China, mit Asien überhaupt. Deshalb müssen wir dahin einen besonderen Blick richten.

2013 hatte ein Patentprüfer bei uns noch etwa 200 Prüfverfahren zu bewältigen, im Jahr 2018 sind es schon über 240. Die Patent-, Marken- und Designschutzverfahren werden immer komplexer, weil der technische Fortschritt immer weitergeht, die Anzahl der Verfahren, der Prüfungen und der Recherchen steigt seit Jahren an. Daher kommt es aktuell zu einer wachsenden Zahl offener Verfahren und einer Zunahme der Dauer der Verfahren im Patent- und Markenamt in München.

Daher freue ich mich, dass wir als Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD es geschafft haben, zusätzlich weitere 60 Stellen beim Patent- und Markenamt in München durchzusetzen. Als Haushälter sage ich: Das fällt mir leicht; denn das Patent- und Markenamt trägt mit seinen Gebühreneinnahmen entscheidend zur Finanzierung des Bundeshaushaltes bei. 410 Millionen Euro werden dort quasi erwirtschaftet. Das ist ein Überschuss, wenn man es so formulieren will, von fast 200 Millionen Euro, die in den Bundeshaushalt fließen. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Weg des Stellenaufwuchses beim Patent- und Markenamt, um die Patentprüfverfahren zügig abzuarbeiten, weitergehen, und zwar auch im Bundeshaushalt 2019, zur Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zweitens: Forum Recht. Meine Damen und Herren, ein funktionierendes Rechtssystem ist für viele heute selbstverständlich geworden. Die historische Entwicklung ist dabei vielen von uns kaum noch bewusst. Auch ein Blick in die deutsche Geschichte zeigt, dass ein funktionierendes Rechtssystem mit freiheitlich-demokratischer Gesetzgebung und unabhängiger Justiz eben keine Selbstverständlichkeit ist. Die Mehrheit der Staaten weltweit hat eben nicht ähnliche Standards, wie wir sie heute in Deutschland gewohnt sind. Diese Standards sind also keineswegs für immer stabil und für immer garantiert, sondern ihre Sicherung und Verteidigung ist unsere dauernde Herausforderung.

Daher ist es richtig, dass wir in unseren Beratungen auch die Unterstützung – das wurde eben schon angesprochen – für das Forum Recht in Karlsruhe als dauerhafte Einrichtung des Bundes – ich sage ausdrücklich an dieser Stelle – regierungsfraktionsübergreifend vereinbart haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Das ist ein Projekt des Deutschen Bundestages, auch über die Regierung hinaus, und das soll es auch weiterhin bleiben. Recht und Rechtsstaatlichkeit sollen in diesem Forum Recht in einem öffentlichen Raum erlebbar werden, es soll zur Partizipation einladen. Rechtsstaat wird nicht durch Gesetzestexte erlebbar, sondern im Diskurs und in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist an der Zeit, unsere demokratische Gesellschaft, die Rechtssicherheit, die Gerechtigkeit stärker zu thematisieren und auf diese Weise die freiheitssichernde Wirkung des Rechtsstaates zu unterstreichen.

An dieser Stelle ausdrücklich herzlichen Dank an diejenigen, die fraktionsübergreifend das Forum Recht mitgetragen haben und es ermöglicht haben, dass wir im Bundeshaushalt für dieses Jahr 150 000 Euro bereitstellen können und so die Möglichkeit schaffen, die bisherige Machbarkeitsstudie zu vertiefen. Aber es gilt, auch in den künftigen Bundeshaushalten weitere Weichenstellungen dafür zu vorzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Drittens: Amtsgericht 4.0. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung, auch die Digitalisierung in der Justiz ist mir ein besonderes Anliegen; da komme ich, was mein berufliches Vorleben betrifft, auch her. Die Digitalisierung insbesondere im Justizbereich führt natürlich zu zahlreichen Herausforderungen für unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diese Herausforderungen sind nicht nur technischer Natur, sondern es gibt auch eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, von Fragestellungen der Organisation und der Notwendigkeit der Modernisierung der Ausbildungsinhalte.

Trotz der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Gerichtsakte basieren unsere Verfahrensordnungen und unsere gerichtsverfassungsrechtlichen Bestimmungen heute auf einer Papierwelt, auf einer papiergebundenen Korrespondenz und auf einer papiergebundenen Aktenführung. Hieraus ergeben sich für die gerichtliche Praxis ganz konkrete Rechtsanwendungsfragen, beispielsweise bei der Gewährung der elektronischen Akteneinsicht, der Aufbewahrung von Akten, der Behandlung von Beiakten, der rechtlichen Behandlung von Signaturen oder ganz einfach bei der Gewährung des Datenschutzes.

Meine Damen und Herren, hier bietet sich ein Pilotprojekt an, das die Möglichkeit schafft, an einem geeigneten Mustergericht entsprechende Erkenntnisse zu sammeln, die wir später als wichtige Impulse verallgemeinernd für die deutsche Gerichtsbarkeit verwenden können. Daher begrüße ich ausdrücklich das Projekt „Amtsgericht 4.0“, das einen praxisorientierten, ganzheitlichen Ansatz bietet, und zwar an einem Musteramtsgericht, das repräsentativ für die deutschen Gerichte ist und hier als Pilotgericht fungiert. Die rechtswissenschaftliche Begleitung und der technische Sachverstand sind ebenfalls gewährleistet, um praxisnah die Herausforderungen anzugehen, konkrete Fragestellungen zu erörtern und mit entsprechender wissenschaftlicher Begleitung den Wissenstransfer voranzubringen. Das ist das Projekt „Amtsgericht 4.0“, das ich ausdrücklich begrüße.

Meine Damen und Herren, trotz der enorm kurzen Beratungszeit im Rahmen dieser Haushaltsberatungen und der teilweise doch herausfordernden und weitreichenden Projekte und Vorhaben, die wir uns vorgenommen haben, sowohl im Bereich der Justiz als auch im Bereich des Verbraucherschutzes, haben wir wichtige Projekte und Maßnahmen angestoßen. Deutschland ist bei der Rechtsstaatlichkeit und beim Verbraucherschutz Weltspitze und wird es auch zukünftig bleiben. Hierfür ist der Bundeshaushalt 2018 die Basis.

Mein Dank gilt den Kollegen Berichterstattern, dem Bundesministerium – stellvertretend für die Behörden in diesem Geschäftsbereich – und natürlich unseren Fachpolitikern in der Arbeitsgruppe für die guten und konstruktiven Beratungen. Ich freue mich schon auf die Beratungen des Bundeshaushalts 2019, die wir direkt nach der sitzungsfreien Zeit durchführen werden. Lassen Sie uns den beschrittenen Weg weitergehen: kritisch, konstruktiv, im Sinne und zum Wohle unseres Rechtsstaates und des Verbraucherschutzes.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)