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Marian Wendt: "Klassische Akteneinsicht war gestern"

Rede zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes

Es ist nun Freitagnachmittag, wir sind am Ende von zwei erfolgreichen Sitzungswochen angekommen; erfolgreich nicht zuletzt, weil wir mit dem Masernschutzgesetz, der Rückführung des Solidaritätszuschlages und einem weiteren Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels unsere Verantwortung für Deutschland wahrgenommen haben.

Durch Ihren heutigen Antrag geben Sie uns, der Koalition von CDU, CSU und SPD, die Möglichkeit, die Erfolge des Informationsfreiheitsgesetzes und der OpenDatastrategie öffentlichkeitswirksam zu präsentieren – Erfolge übrigens, auf die Sie auch in Ihrem Antrag hinweisen. Deshalb liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, möchte ich mich eingangs meiner Rede bei Ihnen bedanken.

Auch wenn wir bei der Digitalisierung und gerade dem damit verbundenen Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen den Start etwas verschlafen haben, hat die Bundesregierung im Gegensatz dazu früh erkannt, dass wir dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen, Bürger und Dritter einen angemessenen Rahmen geben müssen.

2009 haben wir dazu das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet sowie zeitig eine E-Government- und Open-Datastrategie entwickelt. In diesem Jahr haben wir mit der Errichtung der Anstalt Föderale ITKooperation die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats gebündelt und bringen damit die Behörden-IT auf ein neues Level. Unserem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, am Ende der Legislaturperiode die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen bundesweit einheitlich online anzubieten, sind wir ein großes Stück näher gekommen. Die vollständige elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung, die E-Akte, ist in greifbarer Nähe. Aus Neuland wird Routine und die digitale Verwaltung ein Leistungsträger für Bevölkerung und Wirtschaft; denn durch die geplante Open-Datastrategie sehen wir eine Chance für die Unternehmen vor Ort. Die Verfügbarkeit von Verwaltungsdaten für jedermann unter Berücksichtigung des Datenschutzes ist unser Ziel.

Mit zunehmender Digitalisierung sehen sich aber auch die Institutionen unserer Bundesrepublik, egal ob Kommune oder Bundesministerium, mit dem stetig wachsenden Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger konfrontiert. Transparenz von Verwaltungshandeln, Informationen zu Gesetzen und Verordnungen oder die Beantwortung von eigenen Anfragen sollen schnell und bequem von zu Hause erfolgen können. Klassische Akteneinsicht war gestern.

Wir sind der Auffassung, dass die derzeitige Fassung des Informationsfreiheitsgesetzes grundsätzlich bereits einen weitgehenden Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei den Bundesbehörden schafft. In diesem Gesetz haben wir die Transparenz- und Informationsbedürfnisse auf der einen gegen die schützenswerten Interessen der staatlichen Institutionen auf der anderen Seite sorgfältig gegeneinander abgewogen.

Deshalb geben wir als CDU/CSU Fraktion den Bürgerinnen und Bürger einen umfangreichen sprichwörtlichen Werkzeugkoffer zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses an die Hand. Wir gehen dabei von mündigen Menschen in unserer Bundesrepublik aus und – das kann ich Ihnen als Vorsitzender des Petitionsausschusses versichern – unsere Bürger verstehen es, diesen Werkzeugkoffer sinnvoll einzusetzen.

Es ist auch gut so, dass sich dieser Werkzeugkoffer je nach Bundesland unterscheidet. Wir brauchen keine Gleichmacherei wir brauchen gleiche Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands. Um dies zu gewährleisten und der Individualität Deutschlands Rechnung zu tragen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes ganz bewusst die Zuständigkeit für einschlägige Politikfelder den Bundesländern zugesprochen.

Wir verstehen Politik nicht als Aktionismus, sondern übernehmen Verantwortung in unserem Land. Das zeigen nicht zuletzt die in dieser Woche getroffenen Entscheidungen in diesem Hohen Haus. Der Schutz vor Masern, die Abschaffung des Solis oder der Klimaschutz – die Mischung zwischen Anreizen, Rahmenbedingungen und Verboten macht gute Politik aus.

Sie, liebe Grüne, zeigen mit Ihrem Antrag wieder einmal ihre Regelungswut. Bis ins kleinste Detail möchten Sie den Bürgerinnen, Bürgern und der Verwaltung vorschreiben, was sie zu tun oder zu unterlassen haben. Eine Flut an Geboten und Verboten wird es mit unserer Fraktion nicht geben. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab.