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Marcus Weinberg: Uns ist das Kindeswohl wichtig

Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Storch, ich bin nicht von der „Titanic“, ich bin wahrer Abgeordneter. Seien Sie insoweit unbesorgt: Die Nachrichten in den nächsten vier Minuten sind wahrheitsgetreu. Glauben Sie nicht alles, was jetzt über die Auflösung einer Gemeinschaft verbreitet wird. Aber es hat ja die Debatte zumindest einmal erheitert.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich schließe an bei Stephan Mayer: Warum ist dieses Gesetzesvorhaben ein kluges? Nicht nur deshalb, weil die polarisierenden Enden – auch in diesem Haus – mit der Stärke ihrer Kritik uns beweisen, dass wir genau in der Mitte liegen, sondern weil es eine originäre Aufgabe eines Staates bestätigt: Er muss eine Moral, die sich in Humanität ausdrückt, mit einem Rechtssystem verbinden, das zum Beispiel ausdrückt, dass eine Gesellschaft nur eine begrenzte Aufnahmefähigkeit bei der Zuwanderung hat. Moral und Recht stehen hier zusammen. Übrigens: Wenn es um Menschenleben geht, ist die Moral immer stärker als das Recht. Wir haben hier eine Lösung hinbekommen, die auch völkerrechtlich, europarechtlich beides erfüllt.

Ich bin beim ersten Thema: Humanität. Richtig ist, diese Regelung gab es vor dem 1. August 2015 gar nicht, dann wurde sie im März 2016 zunächst ausgesetzt. Deshalb kann man auch nicht sagen, dass wir heute in irgendeiner Art und Weise etwas einschränken. Wir holen etwas zurück, und wir geben vielen Menschen, die Leid erfahren haben, auch eine Chance. Humanität hat auch immer etwas mit Empathie zu tun. Eine Gesellschaft muss das beweisen, auch indem sie sagt: Bei aller notwendigen Regulierung, die richtigerweise erfolgen muss, haben wir diese in uns. Sie von der AfD pauschalisieren. Ja, das kennen wir: Flüchtlinge sind Gefährder, Folterknechte, Ganoven und Schlimmeres, Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und Ähnliches. Das ist als solches erbärmlich. Aber wissen Sie, was mich noch viel mehr ärgert an Ihrer Argumentation?

(Jürgen Braun [AfD]: Gibt es die Messermänner oder nicht, Herr Weinberg?)

Dass Sie dann sagen, Sie wären hier in diesem Hause die Patrioten.

Ich zitiere mal einen Patrioten – da sollten Sie zuhören –: Helmut Kohl. Ich mache das aus einem gewissen Grund. Morgen, an seinem ersten Todestag, gedenken wir Helmut Kohls. Helmut Kohl war ein guter Bundeskanzler, er war ein deutscher Patriot und ein überzeugter Europäer. Er hat mal Folgendes gesagt:

Wer gegen Ausländer hetzt und brandschatzt, ist kriminell und gemeingefährlich. Wer so etwas tut, kann nie für sich in Anspruch nehmen, ein deutscher Patriot zu sein.

Sie können dieses nie für sich in Anspruch nehmen, solange Sie so gegen Ausländer hetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Das sehen wir völlig anders, Herr Weinberg!)

Diese Regelung sagt aber auch ganz deutlich – das haben wir im Hinblick auf rund 265 000 subsidiär Schutzbedürftige in der Zeit von 2013 bis 2017 gesehen –, dass diese Gesellschaft dies verkraften muss. Nun kann man da – der Parteitag der Linken liegt ja kurz hinter uns – eine ganz andere Position einnehmen. Ich glaube, die Aufgabe des Staates muss auch sein, dies zu regulieren und in Gesetze zu gießen. Das machen wir mit diesem Gesetz. Ich lege die beiden entscheidenden Folien nochmal übereinander. Wir sagen auf der einen Seite: Ja, es gibt eine Ausnahmeregelung, zum Beispiel da, wo minderjährige Kinder betroffen sind, bei einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben oder für die Freiheit der Nachzugswilligen, bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung. Da sagen wir ganz deutlich: Wir haben eine humanitäre Verantwortung; deshalb wird dieses Kontingent auch entsprechend ausgesteuert werden.

Auf der anderen Seite sagen wir aber auch – ich finde, das gehört auch dazu –: Nein, der Anspruch besteht zum Beispiel nicht in dem Fall, in dem die Ehe erst während der Flucht geschlossen wurde. Er besteht auch nicht, wenn in Deutschland lebende Ausländer schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Das Thema der Gefährder war uns besonders wichtig. Wir haben ein Recht darauf, zu sagen, dass Gefährder nicht in unser Land kommen dürfen. Dazu sagen wir ganz klar – das entspricht ja auch dem Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion –: Das konnten wir damit auch aufheben.

Letzter Punkt: Wir reden über den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen; wir reden nicht – um das noch einmal für die Öffentlichkeit deutlich zu machen – über das unbestrittene Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder für Flüchtlinge, die nach unseren Gesetzen ein Recht auf Asyl haben.

Ich möchte zum Abschluss als Familienpolitiker eins sagen – Stephan Mayer hat es angesprochen – –:

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Weinberg, packen Sie das bitte in Ihren letzten Satz.

Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU):

Das packe ich ganz verschlüsselt in meinen letzten Satz. – Uns ist das Kindeswohl wichtig. Wir wollen in Zukunft nicht mehr, dass Kinder losgeschickt werden, Leib und Leben riskieren, um dann möglicherweise eine Perspektive zu haben. Dem stimme ich zu.

(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leib und Leben riskieren sie im Krieg!)

Unser Gesetzentwurf schafft Humanität auf der einen Seite und berücksichtigt die Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft auf der anderen Seite.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU):

Deswegen kann ich Sie nur bitten, diesem klugen Gesetzentwurf auch zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Alice Weidel [AfD]: Wir schaffen das! Sie schaffen das mit Mutti!)