Skip to main content

Marc Henrichmann: Wir alle wollen die digitale Verwaltung

Redebeitrag zum Registermodernisierungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieses Gesetz hätte in der Tat einen wohlklingenderen Namen verdient und auch die Primetime; denn das, was dahintersteckt, ist das, was wir alle wollen,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben auf der Debatte bestanden!)

nämlich die digitale Verwaltung, aber nicht als Selbstzweck, sondern mit viel Mehrwert auch für Bürgerinnen und Bürger: das Once-Only-Prinzip – schon erklärt –, medienbruchfreie OZG-Anträge usw., 50 Register insgesamt, die eingebunden werden sollen und müssen an das Onlinezugangsgesetz.

Ziel ist, Bürger und Wirtschaft zu entlasten, damit Daten nicht immer und immer wieder neu zusammengesucht und übertragen werden müssen, sondern einmal da sind und allen nutzen. Darum brauchen wir interoperable und modernisierte digitale Register. Die bekannte Steuer-ID als zentrales, als übergreifendes und vor allem auch funktionierendes Merkmal drängt sich nahezu auf.

Es sind verschiedene Sicherungsmechanismen angesprochen worden, die auch die Datenschutzaspekte deutlich berücksichtigen. Wir haben gehört vom 4-Corner-Modell, also Datenübertragung nicht von Behörde zu Behörde, sondern über eine dritte Stelle, was auf EU‑Ebene bei Datenaustausch schon entsprechender Standard ist. Das Bundesverwaltungsamt als Instanz, die Protokollierung betreibt, ist im Hinblick auf die Datenschutzdebatte ein weiterer Sicherungsmechanismus.

Die DSGVO sieht ausdrücklich vor, die nationale Kennziffer zu verwenden. Es wurde angesprochen: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird jetzt als Kriterium herangezogen, warum das Ganze nicht funktionieren soll. Ich möchte noch einmal deutlich darauf hinweisen: Das Urteil ist – wir haben es gerade nachgeschaut – von 1983, also zehn Jahre älter als der Kollege Amthor, hat er mir gerade gesagt.

(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Nicht ganz!)

Zu der Zeit gab es weder Internet noch sonst irgendwelche Technik. Deswegen hinkt der Vergleich mit diesem Sachverhalt deutlich.

Wir müssen jetzt, glaube ich, aufpassen. Ja, auch ich habe den Bericht der Datenschutzkonferenz gelesen. Ich frage mich ernsthaft, wenn 21 Staaten in der Europäischen Union das Prinzip, das wir in Deutschland in diesem Gesetzentwurf jetzt anstreben, haben und es funktioniert und datenschutzrechtlich offenbar dort auch angewandt werden kann, warum es dann in Deutschland andere Standards gibt, die verhindern sollen, dass wir genauso arbeiten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Österreich ist angesprochen worden als vermeintliches Musterbeispiel. Noch einmal: 21 Staaten machen es so, wie wir es anstreben. Österreich – das einzige Land innerhalb der Europäischen Union, das einen anderen Weg geht – hat ein zentrales Register auf Bundesebene geschaffen, sozusagen einen großen Container mit entsprechenden Registerdaten. Wir arbeiten vernetzt von oben bis unten dezentral und föderal; ich glaube, das dient dem Datenschutz deutlich mehr als die österreichische Lösung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was die Österreicher auch nicht tun, wir aber vorhaben, ist, diesen Mechanismus nicht nur auszuwalzen auf die Bundesebene, sondern auch die Kommunal- und die Landesverwaltungen mitzunehmen. Das macht Österreich eben nicht. Insofern ist das deutsche Modell auch hier, denke ich, deutlich effektiver und auch besser.

(Manuel Höferlin [FDP]: Warum sind dann die Landesdatenschutzbeauftragten dagegen?)

Es wird seinen Grund haben, warum niemand in der Europäischen Union bislang Österreich gefolgt ist.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Der Umbau der Registerlandschaft ist angesprochen worden. Ja, er ist teuer und zeitaufwendig. Nur, wir reden hier nicht über wenige Monate. Die Studie, die Sie ansprechen, sagt, dass es ungefähr doppelt so lange dauert – und dann reden wir gefühlt über zehn Jahre – auf dem Weg zur Registermodernisierung und entsprechenden Zurverfügungstellung von Onlinedienstleistungen. Ob wir uns das leisten wollen? Natürlich müssen wir in diesen Bereich eintauchen. Aber es ist ja nicht so, als hätte hier keine verfassungsrechtliche Prüfung stattgefunden. Das BMI ist nicht allein, auch das BMJV trägt diese Lösung in dieser Form mit.

Ich glaube, hier sind jetzt die Datenschutzbeauftragten und auch die Datenschutzkonferenz gefordert, ihre eigenen Standpunkte einmal zu hinterfragen und auch einmal zu schauen, wie wir eine – natürlich datenschutzsichere – Lösung finden. Ich finde manches in der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz mehr als schwierig. Das gilt auch für die Grunddaten beispielsweise, die bei der österreichischen Lösung im zentralen Register gespeichert sind, die wir auf der deutschen Ebene so nicht hätten. Wir brauchen eine zukunftsgewandte Lösung. Wir brauchen ein Lösen der Bremse. Wir brauchen mehr Digitalisierung, und die brauchen wir schnell.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, es gibt gute Argumente, datenschutzrechtliche Bedenken ernst zu nehmen und trotzdem den Weg zu gehen, wie wir ihn beschreiten. Ich freue mich auf die digitale und auf die bürgerfreundliche Zukunft. Heute beginnt sie, glaube ich, mit guten Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)