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Marc Henrichmann: "Die großen „Datenunternehmen“ an die Kandare nehmen"

Rede zur Anpassung des Datenschutzrechts

Zu später Stunde beraten wir in zweiter und dritter Lesung ein ganzes Maßnahmenpaket zum Datenschutz. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf mehr als 150 bereichsspezifische Änderungen geeinigt, die ganz überwiegend rein technischer Natur sind oder redaktionelle Änderungen beinhalten.

Ich möchte auf folgende Punkte hinweisen.

Erstens. Abmahnwelle. Die von vielen nach der Einführung der DSGVO befürchtete Abmahnwelle ist ausgeblieben. Um Wettbewerber, Vereine, Ehrenämter und Organisationen auch in Zukunft effektiv vor unzulässigen Abmahnungen zu schützen, erfolgt eine Klarstellung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das war ein zentrales Anliegen der Union in den Verhandlungen.

Zweitens. Schriftformerfordernis. Zudem ändern wir das sogenannte Schriftformerfordernis. Hinter diesem sperrigen Begriff versteckt sich eine wirkliche Entlastung für unseren Mittelstand. Künftig kann eine Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis elektronisch erfolgen. Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Einwilligung als E-Mail speichert. Die Erleichterung der Voraussetzungen, unter denen diese Einwilligung eingeholt werden kann, entspricht dem Ziel des Koalitionsvertrages, alle Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit zu überprüfen. Schritt für Schritt gehen wir voran.

Drittens. Blogger. Im Plenum und im Innenausschuss haben wir bereits über die Ausweitung des Medienprivilegs auf Blogger diskutiert. In dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf Meinungsfreiheit hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung aufgefordert, einen Regelungsvorschlag zur Umsetzung von Artikel 75 Absatz 1 DSGVO in Abstimmung mit den Ländern und unter Beachtung der Gesetzgebungskompetenz vorzulegen.

Viertens. Betriebliche Datenschutzbeauftragte. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Nutzung der Öffnungsklausel der DSGVO verständigt und die sogenannte Zehnerschwelle angehoben. Künftig müssen kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine und Verbände einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Dies ist eine gute Nachricht für Vereine und mittelständische Unternehmen.

Als Union wissen wir um die gute, wichtige und höchst kompetente Arbeit der Datenschutzbeauftragten. Mit der Anhebung der Zehnerschwelle sind keine Änderungen des materiellen Datenschutzrechts verbunden. Aus unseren Wahlkreisen haben wir viele Rückmeldungen von kleinen Vereinen, ehrenamtlich Tätigen erhalten, die verunsichert sind, ob sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Diese „Rechtsunsicherheit“ beenden wir mit dem Gesetz. Für viele Unternehmen sind die derzeit am Markt aufgerufenen Preise für einen Datenschutzbeauftragten nicht darstellbar. Auch hier schaffen wir eine deutlich spürbare Entlastung.

Aufgrund der guten Arbeit der Datenschutzbeauftragten bin ich davon überzeugt, dass viele Unternehmen sich freiwillig dafür entscheiden werden, die Kompetenz der Datenschutzbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Sie sind aber nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet.

Fünftens. Blick in die Zukunft. Zum Schluss meines kurzen Parforceritts durch das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz möchte ich den Blick nach vorne richten. In politischen Sonntagsreden hört man immer wieder: Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Den Worten müssen wir Taten folgen lassen. Mit der Evaluierung der DSGVO im kommenden Jahr, mit den Regelungen zu e‑Privacy werden zeitnah weitere Weichenstellungen vorgenommen.

Ich stehe ohne Wenn und Aber hinter dem guten Gedanken eines einheitlichen europäischen Datenschutzes. Mit der DSGVO wollten wir die großen „Datenunternehmen“ an die Kandare nehmen. Zu oft und zu intensiv haben wir dabei auch unsere mittelständischen Betriebe, Vereine und Organisationen getroffen.

Wir müssen in Europa eine politische Antwort auf die zunehmende Bedeutung von Daten für unsere Wirtschaft, für die Demokratie und das Zusammenleben unserer Gesellschaft finden. Manche Länder haben längst Fakten geschaffen. Derartige Regelungen sind weder mit unserer Rechtstradition noch mit unserem Freiheitsdenken vereinbar und daher „undenkbar“. Deshalb müssen wir in Europa zeigen, wie Innovationen, wirtschaftliche Prosperität, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt der demokratische Rechtsstaat im Datenzeitalter in Einklang gebracht werden können. Autonomes Fahren, Telemedizin, Smarthome – auf diese Entwicklungen werden wir nicht mit einem datenpolitischen Stoppschild antworten können.

Zurück in die Gegenwart: Ich bitte um Zustimmung zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz.