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Marc Henrichmann: Die Datenschutzrechte sind erstmals massiv gestärkt worden

Aktuelle Stunde - Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Behörden, Wirtschaft und Bürger

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Besucher! Als jemand, der ehrenamtlich und beruflich mit der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung gekommen ist, will ich hier als Optimist auftreten und sagen: Wir haben jetzt erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen statt nationaler Flickenteppiche, und das ist, glaube ich, eine große Errungenschaft.

Wir wissen seit zwei Jahren, dass die Datenschutz-­Grundverordnung kommt. Sie ist – wir haben es gehört – in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Jetzt wird viel über die Sorgen und Nöte der Unternehmen geredet. Ja, die sind berechtigt, und die nehme ich, die nehmen wir ernst. Aber was hat sich für die Bürgerinnen und Bürger geändert? Die Datenschutzrechte – auch das sollten wir betonen – sind erstmals massiv gestärkt worden: das Recht auf Information, das Recht auf Zugang und auf Löschung der Daten, Stillschweigen wird nicht mehr einfach als Zustimmung gewertet, auch Kinder werden im Internet deutlich besser geschützt. Ich denke, das sind wesentliche datenschutzrechtliche Errungenschaften, für die wir die EU auch mal loben dürfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Saskia Esken [SPD])

Was hat sich für Unternehmen, Vereine und Verbände geändert? Letzten Endes – so sagt es die EU-Kommission in ihrem Bericht an Rat und Parlament vom Januar 2018 – hat sich an den Grundsätzen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz, die 1995 eingeführt wurden, nicht wesentlich viel verändert. Die Kommission sagt auch:

Wirtschaftsbeteiligte, insbesondere KMU, deren Kerntätigkeit nicht in einer mit hohen Risiken verbundenen Datenverarbeitung besteht, werden in der Regel nicht den besonderen Verpflichtungen der Verordnung unterliegen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob bei uns auf nationaler Ebene vielleicht die eine oder andere Datenschutzbehörde anderer Auffassung ist. Das ist wohl so. Wenn man hört, dass in Baden-Württemberg die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses für die Datenerhebung auch für Vereine gelten soll, da sie mit wichtigen Daten hantieren, dann fragt man sich schon, ob die Datenschutz-Grundverordnung das eigentliche Problem ist oder der nationale Umgang damit.

(Stephan Thomae [FDP]: Eben! Genau!)

Die Datenschutz-Grundverordnung geht – auch das muss man betonen – richtigerweise vom Grundsatz des berechtigten Interesses aus. Ein berechtigtes Interesse haben zum Beispiel auch die eben genannten Fotografen, wenn sie eine Versammlung, eine größere Gruppe fotografieren und abbilden. Man muss eben nicht im Einzelfall, wie es fälschlicherweise immer kolportiert wird, von jedem eine Einverständniserklärung einholen, weil sonst morgen nichts mehr geht. Ich glaube, dass dieses berechtigte Interesse, das auch für die Vereinsvorstände gilt, die ihre Mitglieder informieren wollen und müssen, hochzuhalten ist. Es ist deutlich zu betonen, dass es nicht darum geht, durch eine überehrgeizige Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeiten von Vereinen und Verbänden, von ehrenamtlich Engagierten und kleinen Unternehmen zu zerschlagen. Das ist deutlich zu sagen.

(Beatrix von Storch [AfD]: Aber die Auslegung ist möglich!)

– Ja, die Auslegung wird nationale Gerichte sicherlich intensiv beschäftigen, und auch wir werden sicherlich noch häufig darüber diskutieren.

(Beatrix von Storch [AfD]: Tolles Gesetz!)

Es wurde gesagt, die Bundesregierung hätte deutlicher und mehr, wie auch immer, informieren müssen. Ich habe mich erkundigt: Es gab allein 31 Termine, wenn ich richtig informiert bin, mit Vertretern der Kammern und der Unternehmensverbände, in denen deutlich darauf hingewiesen wurde, was da auf uns zukommt. Ich selbst habe bei der für mich zuständigen Kammer sechs Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung angefragt, wann ich Informationen dazu von der Kammer bekomme, zum Beispiel zur Datenschutzerklärung für die Internetseiten. Die Antwort lautete: Wir sind da dran, wir machen was.

Alle Beteiligten haben den Zug nicht kommen sehen. Das muss sich natürlich auch die Politik selbstkritisch anrechnen lassen. Das ist so. Aber das werden wir nicht schnell reparieren können. Jetzt geht es darum, nach vorne zu gucken.

(Manuel Höferlin [FDP]: Genau!)

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind in solchen Verordnungen natürlich gängig. Es ist ja gerade die Kunst, 28 Mitgliedstaaten mit 500 Millionen Einwohnern unter einen Hut zu bekommen, eine einheitliche Lösung für sie zu finden. Von dieser Einheitlichkeit profitieren aber auch deutsche Unternehmen, insbesondere die Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen exportieren. Ich glaube, dass im Zuge der Digitalisierung und sich verändernder Wertschöpfungsketten auch diejenigen, die jetzt vielleicht noch gar nicht an diese Möglichkeiten glauben, in Zukunft froh sind, dass auch jenseits der Grenzen der gleiche Datenschutzstandard gilt wie hier.

Nationale Öffnungsklauseln wurden angesprochen; Österreich wird dann immer zitiert. Ich glaube nicht, dass sie im Interesse der deutschen Wirtschaft wären, ganz einfach deshalb, weil wir dann wieder in Richtung von nationalen Einzellösungen und Flickenteppichen kämen. Genau das wollen wir nicht. Über eine Klarstellung hinsichtlich eines Schutzes vor Bußgeldern etc. – siehe Österreich – sagen manch böse Zungen, das könnte europarechtswidrig sein. Ich will das gar nicht kommentieren. Aber wenn wir über Bußgelder reden, dann gilt hier immer noch das Gebot der Angemessenheit; das wird auch hier so sein. Ich erwarte auch von den Datenschutzbehörden hier ganz konkret, dass nicht sofort beim ersten Verstoß eines kleinen Vereins oder eines kleinen Unternehmens losgeschlagen wird, sondern dass man mit Augenmaß vorgeht.

(Beatrix von Storch [AfD]: Das Gesetz macht es möglich! Bravo!)

– Das Gesetz macht es möglich, natürlich.

(Beatrix von Storch [AfD]: Ja, bravo!)

Wir stellen uns diesem kritischen Dialog. Nur: Wenn die Kollegin Cotar hier von „EU-Mist“ und von „Schwachsinn“ redet,

(Zuruf von der AfD: „EU-Mist“ oder „Kuhmist“?)

dann will auch ich etwas kritisieren: Wir haben Anfang Mai dieses Jahres in Brüssel zusammengesessen.

(Manuel Höferlin [FDP]: So ist es!)

Den einen oder anderen Kollegen habe ich dort gesehen. Wir beide haben uns zum Beispiel gesehen, Frau Kollegin Esken; wir waren da.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Machen Sie es kurz, bitte. Sie haben Ihre Redezeit schon überschritten.

Marc Henrichmann (CDU/CSU):

Diskutiert wurde über die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung, über die Folgen, die sie für Unternehmen hat, usw. Wer war nicht da? Die AfD-Fraktion war nicht vertreten. Das interessierte Sie gar nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Manuel Höferlin [FDP]: Wahrscheinlich gab es keine Schnittchen!)

Sie können nur Schaufenster, Sie können nicht Maschinenraum. Aber diese Arbeit ist das Wichtige. Ich glaube, jetzt sollten wir nach vorne blicken; denn die E‑Privacy-Verordnung steht an.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung müssen wir arbeiten, und jetzt sollten wir uns die E‑Privacy-Verordnung vornehmen.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Kollege!

Marc Henrichmann (CDU/CSU):

Ich bin dankbar, wenn wir das jetzt optimistisch und nach vorne gerichtet tun.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Ich bin dankbar, wenn Sie jetzt schleunigst zum Schluss kommen.

Marc Henrichmann (CDU/CSU):

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)