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Marc Henrichmann: Die Datenqualität wird spürbar verbessert

Redebeitrag zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

Wir beraten heute in zweiter/dritter Lesung das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes. Bereits bei der ersten Lesung wurde betont, dass es um den Ausbau der digitalen Verwaltung des 21. Jahrhunderts geht. Selbst aus Reihen der Opposition kam Lob für das Gesetz. Das erlebt man selten in diesem Hohen Haus. Es mag gewiss an der guten Vorlage gelegen haben.

Aber: Nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen könnte. Und so haben wir im parlamentarischen Verfahren noch weitere Änderungen und Verbesserungen vorgenommen.

Worum geht es? Die Behörden können Meldedaten zukünftig automatisiert abrufen. Es werden darüber hinaus vereinheitlichte Kriterien für den länderübergreifenden Abruf geschaffen. Und die Datenqualität wird spürbar verbessert, was auch der Datensparsamkeit dient, wenn nämlich klare Zuordnungen der Datensätze zu einer Person möglich sind. Überflüssige Prüfungen und Recherchen für die Behörde entfallen.

Was haben Bürgerinnen und Bürger davon? Beispielsweise die An- und Abmeldung von Wohnungen wird von zu Hause aus möglich und spürbar vereinfacht. Zudem werden alle Datenabrufe protokolliert und sind für die betroffenen Person einsehbar, was das Vertrauen in die Verwaltung und den Umgang mit sensiblen Daten stärkt.

Nun zur Kritik: Die vereinfachte Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist für mich kein Kritikpunkt, sondern dann ein Vorteil, wenn ein geliebter Angehöriger stirbt und sich die Seelsorger um einen möglicherweise konfessionslosen Partner oder die Kinder kümmern. Viele segensreiche Beispiele gibt es hier, wo Menschen dankbar waren, dass die Kirche zur Kontaktaufnahme und Seelsorge in der Lage war.

Weiterer Kritikpunkt – insbesondere durch die Grünen und den Bundesdatenschutzbeauftragten – sind die verlängerten Speicherfristen für Passversagungsgründe und waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse. Die Speicherung in den Spezialregistern sei Ausschlussgrund für eine Speicherung in den Melderegistern. Was für eine Logik! Denn die Polizei bekommt im Zweifel die Daten bei einem SEK-Einsatz in der Wohnung eines potenziellen Waffenbesitzers ohnehin. Nach kritikwürdiger Ansicht des BfDI und der Grünen dann aber nach Einsichtnahme in zwei verschiedene Register. Im zweiten Register stehen dann aber vielleicht Informationen, die gar nicht erforderlich wären. Der Grundsatz der Datensparsamkeit wäre da gerade konterkariert. Insofern geht die Kritik hier deutlich an der Sache und einer sinnvollen Lösung vorbei.

Genau das ist aber eines der Grundprobleme in Deutschland: Die Datenschutzaufsicht agiert zu häufig mit Bedenken und dem datenpolitischen Stoppschild. Eine zukunftsorientierte, beratende und auf Lösungen gerichtete Tätigkeit der Aufsichtsbehörden fehlt zu oft.

All das sorgt für Unsicherheit. Beleg dafür ist die am Montag stattfindende Anhörung zu Belastungen des Ehrenamtes. Auch wenn die Regelungen der DSGVO häufig gar nicht das Problem sind, schildern uns die Beteiligten häufig Ängste und Sorgen – weil es an offensiver Aufsicht und beratender Begleitung fehlt. So erweist man der Akzeptanz des Datenschutzes in Deutschland einen Bärendienst.

Wenn Behörden gerade im Sicherheitsbereich aus Angst vor undurchdringlichen Datenschutzregelungen nicht mehr einander schreiben, sondern vermehrt mündlich miteinander kommunizieren, um vermeintliche Datenschutzbedenken zu umgehen, dann muss sich etwas ändern. Ich fordere deshalb mehr Aufklärung und Beratung durch die Datenschutzbehörden. Ängste müssen endlich ernst genommen und abgebaut werden. Erst recht, wenn man wie einige Teile dieses Hauses, der Stiftung Datenschutz – die hierfür mehr als prädestiniert wäre – die notwendige Unterstützung versagt.

Mit diesem Gesetz machen wir uns frei von Bedenken weiter auf den Weg zur volldigitalen Verwaltung. Wir wollen und müssen Gas geben. Dieses gute Gesetz ist ein weiterer „Kickdown“.