Skip to main content
Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge: Wir erkennen den Wert militärischer Führung und Verantwortung an

Rede zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Der öffentliche Dienst in Deutschland ist gut. Er verfügt über leistungsfähige und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie bei jedem Arbeitgeber so ist auch beim öffentlichen Dienst eine wesentliche Frage das Besoldungswesen, bei der insbesondere über die Attraktivität als Arbeitgeber entschieden wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bundeswehr. Zweifelsohne können Soldatinnen, Soldaten und Zivilpersonal nicht ohne Weiteres mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Behörden verglichen werden. Aber eines haben sie doch alle miteinander gemein: Sie dienen Deutschland.

Als Mitglied im Verteidigungsausschuss will ich mich auf die Belange der Bundeswehr konzentrieren. Insofern kann ich sagen, dass das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz  –  kurz:  BesStMG  – unter  die Rubrik „Versprochen – gehalten“ fällt. Nach dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz und dem Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz wird mit dem BesStMG ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Es ist das dritte Gesetz in dieser Legislaturperiode, welches Maßstäbe bei der Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr setzt. Darauf dürfen wir stolz sein. Mir ist bewusst, dass wir Verteidigungspolitiker beim BesStMG nur mitberatend tätig waren. Die Federführung liegt bei den Innenpolitikern. Insofern danke ich den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses für die Gelegenheit, einen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten.

Wie bei den meisten Gesetzen galt auch hier: Es gab und gibt viele Wünsche zur Optimierung des Gesetzentwurfs. Nun hat Politik immer mit dem Finden von Kompromissen zu tun. Nach vielen, intensiv geführten Gesprächsrunden sage ich jedoch voller Selbstbewusstsein: Das BesStMG ist ein gutes Gesetz und mit dem vorliegenden Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wird das Gesetz noch besser. Es ist gelungen, in für die Bundeswehr relevanten Bereichen Verbesserungen zu erreichen: Nicht nur wird ein Ausnahmetatbestandszuschlag neu eingeführt; es ist sogar gelungen, diesen gegenüber dem Gesetzentwurf noch zu erhöhen. Dafür wird es zusätzlich eine wichtige Evaluierungsphase geben.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Auslandsverwendungszuschlag höher steigt als ursprünglich geplant. Ebenfalls Verbesserungen gibt  es bei den Zulagen für Kompaniefeldwebel und für Führungsverwendungen bis zur Gruppe der Kompaniechefs. Außerdem wird die Prämie für Angehörige der Spezialkräfte erhöht, und die Mütterrente wird auf die Bundeswehr übertragen. Dies sind nur einige Beispiele aus einem Gesetz, welches insgesamt 46 Maßnahmen zur Verbesserung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Dienstes in der Bundeswehr umfasst. Daraus wird deutlich: Wir tun etwas für die Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Bediensteten der Bundeswehr. Wir honorieren deren Dienst und die erbrachten Leistungen, erkennen den Wert militärischer Führung und Verantwortung an und machen die Bundeswehr überdies attraktiver für den Nachwuchs.

CDU und CSU wollen einen starken Staat. Wir wollen einen Staat, der für alle Bürgerinnen und Bürger da ist und ihnen Schutz und Sicherheit gewährt. Bestandteil dieses starken Staats ist ein starker öffentlicher Dienst. Eine starke Bundeswehr gehört ohne jeden Zweifel dazu.

Ich danke den Verbänden für die wichtigen Impulse sowie allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen nebst ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ministerien für die auch diesmal gewinnbringende und kameradschaftliche Zusammenarbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. So macht Politik Spaß.