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Kein Familiennachzug zu Gefährdern

Blick auf die wichtigsten Themen der Sitzungswoche

Diese Sitzungswoche hält Erste Lesungen in wichtigen Bereichen bereit. Wie Volker Kauder vor der Sitzung seiner Fraktion am Dienstag in Berlin sagte, sei dies zum einen die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge - „der jetzt nur noch in Ausnahmefällen möglich sein wird“ - und zum zweiten die Musterfeststellungsklage. Außerdem wird sich Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits am Mittwoch erstmals im Rahmen der Regierungsbefragung den Fragen aller Bundestagsabgeordneter stellen. 

Mit den zahlreichen Projekten der nächsten Zeit zeige die Große Koalition auch, dass sie in wichtigen Bereichen vor der Sommerpause vorankommt, so Kauder. In diesem Zusammenhang wies der Fraktionschef auch auf den Bundeshaushalt 2018 hin, der derzeit beraten wird.

Weitere wichtige Themen skizziert Kauder wie immer in Sitzungswochen in seinem Bericht des Vorsitzenden

Regierungsbefragung der Kanzlerin am Mittwoch

Am Mittwoch, 6. Juni, wird sich Bundeskanzlerin Angela Merkel erstmals im Rahmen der Regierungsbefragung den Fragen von Bundestagsabgeordneten stellen. Abweichend vom üblichen Sitzungsrhythmus beginnt die Plenarsitzung deshalb schon um 12.30 Uhr und für die Befragung sind statt üblicherweise 35 Minuten am Mittwoch 60 Minuten angesetzt. 

Die Regierungsbefragung mit Bundeskanzlerin Merkel läuft am Mittwoch, 6. Juni, ab 12:30 Uhr im Livestream des Bundestages

Familiennachzug wird neu geregelt

Am Donnerstag ab 9 Uhr geht es dann im Plenum um das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Familiennachzugsgesetz Ausschlussgründe für den Begrenzten Nachzug von Familien konkretisieren. 

Aufgrund der Zuwanderung einer sehr hohen Zahl an Schutzsuchenden in 2015 und Anfang 2016 setzte die damalige Große Koalition mit dem Asylpaket II unter anderem den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten von März 2016 an für zwei Jahre aus. Im Februar dieses Jahres wiederum beschlossen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die Aussetzung bis zum 31. Juli 2018 zu verlängern, sowie für die Zeit ab dem 1. August 2018 den bislang geltenden Nachzugsanspruch abzuschaffen und nur noch im Rahmen von Ermessen aus humanitären Gründen höchstens 1.000 Personen pro Monat den Nachzug zu gewähren. 

Konkretisierung auf Grund des Koalitionsvertrags

Der vorliegende Gesetzentwurf konkretisiert entlang der Vorgaben des Koalitionsvertrags die Voraussetzungen und die Ausschlussgründe für diesen begrenzten Familiennachzug. Dabei sollen die erforderlichen humanitären Gründe insbesondere eine lange dauernden Trennung, Betroffenheit minderjähriger Kinder, oder etwa eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben sein. Bei der Bestimmung der monatlich bis zu 1.000 Personen sollen laut Gesetzentwurf Kindeswohl und Integrationsaspekte besonders berücksichtigt werden. 

Kein Familiennachzug zu Gefährdern

Ausgeschlossen soll der Familiennachzug in der Regel dann sein, wenn etwa eine Ehe erst während bzw. nach der Flucht geschlossen wurde, der in Deutschland aufhältige Ausländer schwerwiegende Straftaten begangen hat oder seine Ausreise kurzfristig zu erwarten ist. Zudem schließt der Gesetzentwurf künftig den Familiennachzug zu Gefährdern allgemein – also zu deutschen wie auch zu allen ausländischen Gefährdern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – grundsätzlich aus. Damit wird eine bislang geltende erhebliche Lücke geschlossen.

Einen Livestream der Debatte gibt es ab 9 Uhr

Petitionsausschuss legt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 vor

Ebenfalls am Donnerstag stellt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht aus 2017 vor. In einer zehnminütigen Rede wird der Ausschussvorsitzende und Unions-Abgeordnete Marian Wendt ab ca. 11:20 Uhr die Arbeit mit den Eingaben des letzten Jahres erläutern. 

Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der sie prüft und berät. So weiß das Gremium aus erster Hand, wie sich Gesetze auf die Bürger auswirken

Die Debatte läuft im Livestream ab ca. 11:20 Uhr

Regierung will Musterfeststellungsklage einführen

Um die Rechtsdurchsetzung insbesondere für Verbraucher zu vereinfachen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage eingebracht, die am Freitag, 8. Juni 2018, ab 9 Uhr in die erste Lesung geht. 

Durch die Einführung der Musterfeststellungsklage soll künftig eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Personen zustehen, ermöglicht werden. Gleichzeitig soll dadurch einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorgebeugt werden. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klageinstrument für Verbraucher soll bereits zum 1. November 2018 in Kraft treten. Beim Bundesamt für Justiz eingetragene Verbraucherschutzverbände erhalten ab dann die Möglichkeit, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen (Feststellungsziele). 

Keine Klagebefugnis für unseriöse Verbände

Damit unseriöse Verbände von der Klagebefugnis möglichst ausgeschlossen bleiben, bekommen Prozessgerichte mit der Musterfeststellungsklage das Recht, vom Verband die Offenlegung seiner Finanzierungsquellen zu verlangen. Die Musterfeststellungsklage soll außerdem ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden (als Verbandsklage). Alle betroffenen Verbraucher erhalten jedoch die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung und ohne Anwaltszwang zu einem elektronischen Klageregister anzumelden. 

Die Debatte über die Einführung der Musterfeststellungsklage läuft am Freitag, 8. Juni ab 9 Uhr live auf den Kanälen des Bundestages