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Ingmar Jung: Sanktionen können auch darin bestehen, dass man sich an sozialen Aufgaben beteiligt

Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Movassat, ich komme aus Hessen und halte es eher mit der hessischen Justizministerin, die neulich in der „FAZ“ sehr nachdrücklich dargelegt hat, warum es richtig ist, den Straftatbestand des Schwarzfahrens beizubehalten. Dafür tritt auch die Unionsfraktion hier ein, und ich will Ihnen auch sagen, warum.

Zuerst sage ich aber etwas zu dem, was Sie eben zur Überlastung der Gerichte, zur Ersatzfreiheitsstrafe und zu Ähnlichem gesagt haben. Eines sollte klar sein: Wir dürfen bei der Frage, ob wir im Strafrecht etwas ändern, ob wir Straftatbestände beibehalten oder nicht, nicht mit der Situation in den Gefängnissen und der Lage der Gerichte argumentieren – auch darüber kann man diskutieren –, sondern wir müssen darüber reden, wofür wir Strafgesetze haben, ob Strafzwecke bestehen und ob sie in dem Fall, über den wir diskutieren, angebracht sind.

Im Idealfall wirkt Strafrecht generalpräventiv. Die Idealvorstellung ist: Wir haben eine Strafnorm für ein Verhalten, das die Gesellschaft verurteilt, und die strafrechtliche Relevanz führt dazu, dass eine breite Masse potenzieller Täter von diesem Verhalten abgeschreckt wird.

Dieser Strafzweck ist beim § 265a StGB zweifellos nicht erfüllt; das muss man sagen. Die breite Masse der Bevölkerung, der Otto Normalbürger, weiß nämlich nicht, dass Schwarzfahren tatsächlich strafbar ist. Es würde mich einmal interessieren, Herr Kollege, ob der Lehrling, mit dem Sie gesprochen haben, wirklich von der Strafbarkeit des Schwarzfahrens gesprochen hat oder vom erhöhten Beförderungsgeld.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Der wusste das!)

– Ja, dann war es aber wahrscheinlich ein Profi; die gibt es auch.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber die allermeisten Leute wissen das nicht. Ich habe das in den letzten Tagen getestet und einige gefragt: Was passiert denn, wenn du schwarzfährst, wenn du den öffentlichen Nahverkehr nutzt und keinen Fahrschein hast? Alle haben mir geantwortet: Das kostet 60 Euro. – Sie sprechen also vom erhöhten Beförderungsgeld und sehen nicht die strafrechtliche Relevanz, die dahintersteht. Generalprävention ist also kein taugliches Instrument. An dieser Stelle gebe ich Ihnen recht.

Aber es gibt noch einen weiteren Zweck, der hier zweifellos erfüllt ist. Eine nicht irrelevante Zahl von Menschen versucht ganz gezielt, das System auf Kosten anderer auszunutzen. Sie rechnen sich gezielt aus: Wie oft muss ich schwarzfahren, mich ordentlich genug verstecken und nicht erwischt werden, damit es sich am Ende lohnt,

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das machen auch die Falschparker!)

mir auf Kosten aller anderen die Beförderung zu erschleichen? Diesem Umstand kann man zweifellos mit den Mitteln des Strafrechts begegnen. Hier ist Prävention absolut sinnvoll.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir können uns überlegen, ob wir für eine Entkriminalisierung sorgen wollen. In dem Fall würden wir das Fahren ohne Fahrschein für nicht ausreichend strafwürdig erachten. Die Linken schreiben in dem Gesetzentwurf: Da man beim Einsteigen in Bus oder Bahn keine Schutzvorrichtung überwinden muss, ist die Entfaltung krimineller Energie nicht notwendig. – Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dieses Argument verstehe ich überhaupt nicht. Es kann doch nicht sein, dass ein Verhalten nur dann als verurteilungswürdig erachtet wird, wenn der Fahrgast ein Drehkreuz passieren oder einen Fahrschein entwerten muss, damit sich die Tür öffnet.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist die Meinung in der Literatur!)

Diejenigen, die ständig ohne Fahrschein fahren – und um die geht es hier – und sich genau ausrechnen, ab wann es sich lohnt, schwarzzufahren, machen dies zulasten der anderen Fahrgäste, für die das Ticket immer teurer wird, und zulasten der gesamten Steuerzahler; denn es handelt sich hier um einen hochsubventionierten Bereich. Das ist in hohem Maße unsolidarisch und daher verurteilungswürdig. Das müsste doch auch Die Linke verstehen. Ich finde, wir sollten an dieser Stelle den Straftatbestand beibehalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Da Sie mehrmals dazwischengerufen haben, Herr Movassat: Es gibt hier einen Unterschied zum Schwarzparken. Schwarzparken findet selten in einem Bereich statt, der hochsubventioniert ist. Parkregelungen dienen meistens der Verkehrssteuerung. Sie sollen dafür sorgen, dass die Parkraumbewirtschaftung ordentlich funktioniert. Das ist etwas völlig anderes als ein hochsubventionierter Bereich, in dem einzelne Personen versuchen, auf Kosten anderer einfacher durchzukommen. Deswegen zieht der Vergleich in keiner Weise.

(Beifall bei der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Schwarzparker gefährden andere!)

Ich will noch etwas zur Situation in den Justizvollzugsanstalten und zur Überlastung der Justiz sagen. Es gibt unterschiedliche Angaben. Sie haben die Situation in NRW erwähnt. Andere Landesjustizministerien schildern die Situation etwas anders. Aber zweifellos ist es so, dass viele, die eine Ersatzfreiheitsstrafe in den JVAs absitzen, aus dem Kreis der Schwarzfahrer kommen. Aber das kann doch kein Argument sein, das Strafrecht zu ändern. Wir können doch nicht sagen: Das kostet 130 Euro pro Tag, wir gestalten das Strafrecht nur noch nach Kassenlage. Wenn wir knapp bei Kasse sind, müssen wir über andere Möglichkeiten diskutieren. Das kann nicht das Argument für eine Änderung des Strafrechts sein.

Ich gebe Ihnen ja recht, dass es unbefriedigend ist, dass Ersatzfreiheitsstrafen in nicht irrelevanter Zahl verbüßt werden, aber wir dürfen doch nicht aufgeben. Wir dürfen doch nicht kapitulieren, weil wir uns das nicht mehr leisten wollen. Vielmehr müssen wir überlegen, ob es andere Sanktionsmechanismen gibt.

Warum kann man nicht darüber diskutieren, ob jemand, der dauerhaft schwarzfährt, der das quasi professionell macht, der Gesellschaft etwas zurückgibt, wenn er vorher etwas genutzt und nicht dafür gezahlt hat?

(Zurufe von der LINKEN)

Warum kann eine Sanktion nicht darin bestehen, dass man sich an sozialen Aufgaben beteiligt? Was spricht dagegen, dass man sich an der Reinigung von öffentlichen Bahnanlagen beteiligt, wenn man den öffentlichen Personennahverkehr ohne Gegenleistung nutzt? Warum kann man nicht andere soziale Aufgaben übernehmen? Darüber müssen wir diskutieren, um die unbefriedigende Situation zu beseitigen.

Wir sind gerne bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren, wie wir die Situation verbessern können. Aber wir können nicht sagen: Nur weil es sich an einer Stelle für den Staat nicht mehr komplett rechnet und wir uns Ersatzfreiheitsstrafen und gerichtliche Verfahren nicht mehr leisten wollen, ändern wir das Strafrecht. Das wäre der falsche Weg. Lassen Sie uns lieber darüber sprechen, wie wir andere Wege finden können, um die Situation befriedigender zu lösen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)