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Ingmar Jung: Es gibt eine klare Grenze zwischen Volksverhetzung und Beleidigung

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Legaldefinition in Paragraph 130 StGB

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer die AfD in den letzten Jahren ein bisschen beobachtet hat, musste ja damit rechnen, dass wir im ersten Jahr ihrer Parlamentszugehörigkeit hier mal über Volksverhetzung diskutieren. Ich habe es allerdings anders erwartet. In den letzten Jahren haben Sie immer erklärt, der Paragraf könne komplett abgeschafft werden; denn man brauche ihn nicht.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Haben wir nie gesagt! Erfinden Sie doch nichts!)

Plötzlich wollen Sie ihn ändern. Das hat mich ein wenig überrascht.

Wir sollten uns vielleicht doch mal anschauen, worum es hier eigentlich geht:

Schutzgut ist in der Tat – Herr Maier, Sie haben es zwischendurch ja mal vorgelesen – der öffentliche Friede, nicht eine bestimmte Bevölkerungsgruppe oder Ähnliches. Für Objekte, deren Angriff geeignet ist, am Ende den öffentlichen Frieden zu stören, wird unter anderem der Begriff „Teile der Bevölkerung“ genutzt. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.

(Stephan Brandner [AfD]: Alles richtig bisher!)

Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird von der Rechtsprechung ausgefüllt. So ist das bei uns im Rechtssystem. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf einige Gruppen genannt. Das will ich an dieser Stelle gar nicht wiederholen; vielleicht mache ich das gleich noch.

Es kommt hinzu, dass ein Angriff gegen eine dieser Gruppen geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden am Ende zu stören, und das ist das Merkmal, an dem es oft scheitert. Wir müssen uns jetzt mal darüber unterhalten, wer mit diesem Begriff erfasst ist.

Eines vorweg: Wenn Sie in die Veröffentlichung 78/09 des Wissenschaftlichen Dienstes reinschauen, dann sehen Sie, dass genau unter diesem Punkt – „Angriffsobjekt: Teile der Bevölkerung“ – festgehalten wird:

Unerheblich ist in diesem Rahmen ..., ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt ...

Das ist, glaube ich, an dieser Stelle unstreitig. Sie wollen hier aber was vollkommen anderes suggerieren.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Für die Ausgestaltung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ist die Rechtsprechung zuständig; darin sind wir uns wohl einig.

Sie haben sowohl in Ihrem Gesetzentwurf als auch in Ihrer Rede einfach mal behauptet, die deutsche Justiz möchte die Deutschen dort ausnehmen und schützt nur die Ausländer.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Faktisch!)

Dafür gibt es keinen einzigen Beleg.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie ein Urteil kennen, meine Damen und Herren, dann legen Sie es bitte vor.

Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf ein Urteil des Kammergerichts Berlin zitiert. Das ist Ihr großer Beweis. Wenn man hier als großen Beweis ein Urteil zitiert, meine Damen und Herren, sollte man es sich vielleicht einmal angeschaut haben.

(Stephan Brandner [AfD]: Staatsanwaltschaft Hamburg!)

– Ja, Herr Brandner, jetzt haben Sie „Staatsanwaltschaft“ dazwischengerufen. Den Unterschied zwischen den Gewalten sollten Sie vielleicht kennen. Sie sind Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Das ist ja unglaublich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Jetzt lassen Sie mich mal kurz auf Ihren großen Beweis eingehen: das Kammergericht Berlin. Das Kammergericht Berlin hat in dem Urteil, das Sie zitieren – es ist ein Revisionsurteil –, sich mit Strafzumessungsfragen und der Frage von Anrechnungen aus anderen Urteilen befasst. In diesem Rahmen hat es aus der Vorinstanz ein Urteil einbezogen, das übrigens schon rechtskräftig war und bei dem jemand wegen räuberischer Erpressung, mehrfachen gemeinschaftlichen Raubes und am Ende auch Beleidigung verurteilt wurde.

In der Tatsachenfeststellung finden Sie dann einen Hinweis auf das, was Sie zitieren, nämlich den Satz: „scheiß deutsche Kartoffel“. Aber dann müssen Sie die Tatsachenfeststellung auch zu Ende lesen. Dort steht:

Dabei bezeichnete der Angeklagte den Zeugen als „scheiß deutsche Kartoffel“, weil er ihn kränken wollte.

Auch wenn dieses von Ihnen zitierte Revisionsurteil die Folgen gar nicht mehr bewertet: Sie wissen doch, dass genau dann, wenn nur intendiert ist, jemanden zu treffen, eben nicht die Geeignetheit zur Gefährdung des öffentlichen Friedens vorliegt. Das ist genau die Grenze zwischen Volksverhetzung und Beleidigung. Damit ist der objektive Tatbestand an dieser Stelle eben nicht erfüllt, völlig egal, ob er „scheiß deutsche Kartoffel“ oder „scheiß Türke“ sagt. Daran ändert sich im Ergebnis überhaupt nichts. Daran ändert auch Ihr Gesetzentwurf nichts; das wissen Sie ganz genau.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Keine Ahnung vom Revisionsrecht!)

Das, meine Damen und Herren, soll jetzt Ihr großer Beweis dafür sein, dass die bundesrepublikanische Justiz Deutsche nicht schützen will? Wissen Sie was? Ihnen geht es doch gar nicht um die Änderung des Strafgesetzbuches oder Ähnliches.

(Fabian Jacobi [AfD]: Ja, uns geht es immer um etwas ganz anderes!)

Ihnen geht es doch darum, hier wieder Stimmung zu machen. Was zitieren Sie denn hier? Die „bundesrepublikanische Justiz“, die „Arbeiter“ schützt, die „Bauern“ schützt, die „Kommunisten“ schützt, die „dunkelhäutige Menschen“, die „Ausländer“ und die „Flüchtlinge“ schützt, aber nur die Deutschen nicht: Ja, das alles sind taugliche Angriffsobjekte, die Sie hier nennen. Ist Ihnen mal aufgefallen, dass auch sie alle nicht im Gesetz stehen? Das hat eben mit dem unbestimmten Rechtsbegriff zu tun, der ausgeformt werden muss. Dieser ist bewusst weit gefasst und wird über das Merkmal „Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens“ begrenzt. Das hat die letzten Jahre hervorragend funktioniert.

(Michael Theurer [FDP]: Ja!)

Das sollten wir genau so beibehalten. Ich sehe nicht, dass hier jemand ausgeschlossen wird.

(Stephan Brandner [AfD]: Ach, Herr Jung!)

Meine Damen und Herren, wenn Sie glauben, hier einfach Dinge suggerieren zu können, um ein Stück weit Hetze zu machen, dann vergreifen Sie sich nicht jedes Mal am Strafgesetzbuch, sondern lassen es so stehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)