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Ingmar Jung: Es ein großer Schritt nach vorne, wenn wir heute diese Ratifizierung vornehmen

Redebeitrag zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir ratifizieren heute hoffentlich mit Zweidrittelmehrheit das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht. Das Übereinkommen ist 2013 geschlossen worden. Tatsächlich ist es hier bereits einmal ratifiziert worden. Ich war damals noch nicht im Bundestag; ich glaube aber, es war sogar einstimmig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun im Februar dieses Jahres die Auffassung vertreten, dass es dann, wenn man Rechtssprechungskompetenzen an ein supranationales Gericht abgibt und damit auch gewisse Kompetenzen deutschen Gerichten entzieht, zwar keine formelle Verfassungsänderung ist, weshalb das formelle Verfassungsänderungsverfahren nicht durchgeführt werden muss, aber die entsprechenden Mehrheiten gleichwohl da sein müssen, also eine klar festgestellte Zweidrittelmehrheit. Die war damals nicht erreicht.

Es ist natürlich in Ordnung, dass das vor einem Gericht überprüft wird.

(Stephan Brandner [AfD]: Frau Scheer sieht das anders!)

Das ist das Recht eines jeden. Es ist auch in Ordnung, dass das Bundesverfassungsgericht es so entschieden hat. Aber es ist genauso in Ordnung, dass man richtige Verfahren dann noch mal durchführt und wir heute die Ratifizierung vornehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Vielleicht sprechen wir doch auch mal über den Inhalt: Warum ist das Übereinkommen eigentlich so wichtig? Wie war denn die Situation in den letzten Jahren und Jahrzehnten? Letztlich ist es ja ein ganz langer Prozess der europäischen Patentreform, den wir heute zumindest in einem Abschnitt hoffentlich abschließen; denn in Kraft treten kann das Übereinkommen in der Tat nur mit einer Ratifizierung durch Deutschland. Denken wir in die Zeit vor 1977 zurück: Da war es so, dass es im Patentrecht in Europa überhaupt keine Vereinheitlichung gab. Wenn Sie dann eine Erfindung zum Patent anmelden wollten, zum Beispiel in fünf Staaten, dann mussten Sie fünf Anmeldeverfahren durchlaufen, möglicherweise in fünf Sprachen die Anmeldung verfassen, fünf unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Glück hatten, haben Sie dann fünf Patente bekommen. Wenn Sie die Patente gegen einen Wettbewerber durchsetzen wollten, hatten Sie fünf verschiedene Verletzungsverfahren, und wenn Sie sie verteidigen wollten, fünf Nichtigkeitsverfahren. Das war in einem zusammenrückenden Europa nicht besonders effizient, wie man sich vorstellen kann.

Deswegen gibt es seit 1977 das Europäische Patentamt mit seinem Hauptsitz in München. Seitdem haben Sie die Möglichkeit, bei einem Amt mit einem Anmeldevorgang ein Patent für ganz Europa oder für die Mitgliedstaaten, in denen Sie es beantragen wollen, zu beantragen und dann auch zu erwerben. Das ist auf der Anmeldeseite ein großer Schritt nach vorne gewesen; aber es hat auch einen weiteren Effekt: Die Situation ist dann nämlich so, dass dieses Patent, wenn Sie es denn bekommen, in dem Moment, in dem Sie es bekommen, unmittelbar wieder in ein sogenanntes Bündelpatent zerfällt und Sie somit, wenn Sie es in zehn Staaten angemeldet haben, zehn nationale Einzelpatente haben. Das wäre an sich nicht so schlimm. Das Problem ist: In einem zusammenrückenden Binnenmarkt oder in einem vollendeten Binnenmarkt, wie wir ihn eigentlich heute haben, haben Sie dann auch in dem Fall, dass ein Wettbewerber auf den Plan tritt, wenn Sie es durchsetzen wollen, zehn Verletzungsverfahren vor zehn nationalen Gerichten und zur Verteidigung zehn Nichtigkeitsverfahren. Und wenn dann das Ergebnis ist – das kann bei unterschiedlichen Rechtsordnungen rauskommen –, dass Sie fünfmal gewinnen, dreimal verlieren, sich zweimal vergleichen, haben Sie einen Flickenteppich innerhalb des europäischen Binnenmarkts, der Forschung und Innovation nicht fördern kann und nachteilig ist. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es gut, dass wir heute eine neue Regelung treffen.

Sie haben, wenn es heute funktioniert, in Zukunft die Möglichkeit, weiterhin nationale Patente zu beantragen, Sie können auch weiterhin ein Bündelpatent beantragen, aber Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, ein europäisches Einheitspatent zu beantragen – bei einem Amt, mit einem Anmeldevorgang und vor allen Dingen mit einem Verfahren zur Verteidigung und zur Durchsetzung, und dann mit Geltung in allen Mitgliedstaaten, für die Sie das beantragt haben. Dass das Vorteile hat, meine Damen und Herren, das liegt doch nun wirklich auf der Hand. Letztlich ist es der nächste Schritt zur Vollendung oder zur Weiterentwicklung eines europäischen Binnenmarkts für Forschung und Innovation, und es stärkt doch unsere Wettbewerbsfähigkeit.

Stellen Sie sich das Start-up in Deutschland vor, das eine Idee hat, das eine Innovation hat, das diese zum Patent anmelden will, und einen Investor sucht. Der Investor kann sich aussuchen, ob er in den USA, in Asien oder aber in Deutschland investiert. Und wenn das junge Start-up mit einer guten Idee ihm dann erklärt: „Pass auf, wir haben so fünf, sechs, sieben, acht, zehn Länder um uns herum, in denen wir das Patent anmelden wollen; wir können dir aber nicht sagen, ob wir am Ende in fünf gewinnen, in drei gegen den Wettbewerber verlieren, den wir möglicherweise schon kennen, und uns noch dreimal vergleichen“, dann ist das doch nicht attraktiv. Wenn wir hier dauernd alle gemeinsam erzählen, dass Innovation und Forschung die Stärken Deutschlands sind, wenn wir die entsprechenden Gelder, die Förderungen erhöhen, dann müssen wir doch, verdammt noch mal, in einem zusammenrückenden Binnenmarkt denen, die die Erfindungen machen und die Forschung voranbringen, die Möglichkeit geben, ihre Erfindungen wirksam innerhalb dieses Binnenmarktes zu schützen, und zwar einheitlich. Deswegen ist es ein großer Schritt nach vorne, wenn wir heute diese Ratifizierung vornehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

– Ich muss mal Luft holen. Der Vortrag war etwas länger.

Das kann man natürlich am Ende anders sehen – etwa so, wie wir es tatsächlich auch schon einmal diskutiert haben –; aber ich glaube, dass dieses Übereinkommen nur von Vorteil sein kann, meine Damen und Herren. Wenn wir am Ende in der Welt konkurrenzfähig bleiben wollen, wenn wir voll im Wettbewerb bleiben wollen, dann muss doch unser Binnenmarkt einheitliche Regeln und einheitlichen Schutz bei Erfindungen bieten. Ich bin der festen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass am Ende der Forschungs- und Innovationsstandort Europa davon profitiert, insbesondere der Innovationsstandort des größten Mitgliedstaats mit starken Innovationen, und das ist Deutschland.

Wenn man es anders sieht, kann man populistisch das Lied des Protektionismus singen, wie wir es beim letzten Mal gehört haben. Ich glaube aber, es ist besser, wir verabschieden jetzt das Übereinkommen und machen den nächsten Schritt im europäischen Patentrecht. Ich wäre dankbar, wenn am Ende mindestens zwei Drittel zustimmen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)