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Frank Heinrich: "Migrationspolitik darf niemals eine Relativierung der Menschenwürde sein"

Rede zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfüllen wir ein weiteres wichtiges Vorhaben, das wir uns in dieser Koalition vorgenommen haben. Gemeinsam mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz setzen wir klare Regeln für Einwanderung, für Asyl und Bleiberecht und für die Ausreisepflicht.

Mit diesem Gesetzespaket ist uns ein Signal ganz besonders wichtig: Wer in Deutschland bleiben darf, dem sollen viele Türen offenstehen. Wer vollziehbar nicht in Deutschland bleiben darf, der muss sich auf den Weg machen. Diesen Personen und uns allen muss das klar sein.

Die Änderung des AsylbLG ist ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Es ist eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten gemäß der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Der Grundleistungssatz für den persönlichen Bedarf wie etwa Hygieneartikel, Telefonie, öffentlicher Nahverkehr wird für Alleinstehende von 135 Euro auf 150 Euro angehoben und für zusammenlebende Paare oder Flüchtlinge, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind, von 122 Euro auf 136 Euro. Gekürzt wird dagegen der Betrag für den sogenannten notwendigen Bedarf zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Hausrat. Dies ist gerechtfertigt, da etwa das Essen in Sammelunterkünften oder Möbel in staatlich angemieteten Unterkünften als Sachleistungen gestellt werden. Die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden gänzlich aus dem Leistungssatz ausgegliedert und künftig als Sachleistung erbracht. Des Weiteren gibt es nun neue Bedarfsstufen für erwachsene Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften, diese sind um etwa 10 Prozent abgesenkt, sowie für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben. Letztere sind um etwa 20 Prozent abgesenkt. So sinken die Geldleistungssätze bei fast allen Bedarfsstufen. Auch das ist uns wichtig: Die Reform soll keine neuen Anreize schaffen und wird insgesamt nicht zu zusätzlichen Ausgaben führen.

Der zweite zentrale Regelungspunkt des neuen AsylbLG umfasst die Schließung der Förderlücke für ausbildungs- und studierwillige Flüchtlinge. So können Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer Ausbildung befinden oder studieren, nun auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthaltes Leistungen aus dem AsylbLG erhalten. Das ist nur folgerichtig und erhöht die Chancen auf eine ordentliche Anstellung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Um manchen Kolleginnen und Kollegen den Wind aus den Segeln zu nehmen: Eine Besserstellung gegenüber BAföG-Leistungsberechtigten wird es selbstverständlich nicht geben.

Schließlich haben wir eine Reihe von AsylbLG-Änderungen im Geordnete-Rückkehr-Gesetz verankert: Wem schon in einem anderen EU-Land Asylschutz gewährt wird, der soll künftig nur noch eine einmalige Reisebeihilfe zur Rückkehr in ebendieses Land erhalten. Keine oder wenig Kooperation führt zu deutlichen Anspruchseinschränkungen, etwa bei der Verletzung der Wohnsitznahmepflicht, bei verzögerter Asylantragstellung, bei Verschweigen von Finanzmitteln, bei Nichtvorlage erforderlicher Dokumente, bei Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung, bei Nichtmitwirkung bei der Klärung der Staatsangehörigkeit, bei Nichtmitwirkung bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen und für Dublin-III-Fälle, das heißt bei Aufenthalt in Deutschland entgegen den Dublin-III-Verteilregeln.

Mit diesen Maßnahmen möchten wir nicht zuletzt die Sekundärmigration reduzieren, also die Wanderbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der EU, die meist nach Deutschland führen. Denn auch uns ist klar, dass die Abschiebung, die gar nicht erst nötig ist, die beste ist.

In 2018 sind erstmals mehr Abschiebungen misslungen als geglückt: 25 700 Abschiebungen wurden vollzogen, 31 000 Abschiebungen sind gescheitert, davon gut 3 300-mal noch nach der Übergabe des Flüchtlings an die Bundespolizei. Das macht mich schon sprachlos. Im Interesse aller Beteiligten müssen wir hier dringend besser werden. Von den aktuell 235 000 vollziehbar Ausreisepflichtigen haben gut 184 000 eine Duldung; das bedeutet, die Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt. Gründe können gesundheitliche Probleme sein oder auch fehlende Reisedokumente wie Pässe oder Passersatzpapiere.

328 584 Personen befanden sich Ende 2018 im Asylklageverfahren. Es ist anzunehmen, dass die meisten von ihnen künftig ebenfalls ausreisepflichtig sind; denn die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden vor Gericht zu über 80 Prozent bestätigt. Daher werden die AsylbLG-Änderungen insbesondere im Geordnete-Rückkehr-Gesetz perspektivisch umso relevanter. Parallel dazu müssen wir weiter mit Sensibilität, aber auch mit Nachdruck an einer europäischen Lösung der Flüchtlingsfrage arbeiten. Hier ist mir Maß und Mitte wichtig, in die eine wie in die andere Richtung.

Nun zur Arbeitsmarktsituation. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren Ende letzten Jahres bundesweit 456 000 Geflüchtete als Arbeitsuchende registriert, darunter waren fast 175 000 arbeitslos. Das entspricht 8 Prozent aller Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit von Geflüchteten liegt seit Anfang 2017 konstant bei rund 180 000. Das zeigt uns, dass die Zahl der Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung zunimmt. Weitere Gründe sind aber auch, dass die Zahl der Erstanträge auf Asyl deutlich gesunken ist und dass sich viele geflüchtete Menschen weiterhin in Integrationskursen befinden. Die nachhaltige Integration all dieser Menschen – in den Arbeitsmarkt, aber natürlich auch gesellschaftlich und kulturell – ist unser Anspruch und gleichzeitig eine der großen Herausforderungen für die vor uns liegenden Jahre.

Das von den Behörden bewältigte Pensum ist nicht hoch genug anzuerkennen, das von den vielen, vielen Ehrenamtlichen anhaltende Engagement ebenso wenig. Als Sozial- und als Menschenrechtspolitiker ist es mir sehr wichtig, abschließend auf die Einzelfallgerechtigkeit einzugehen. Ja, wir müssen die Integration steuern, und wir müssen die Regeln für das Zusammenleben klar definieren und durchsetzen – das gilt für alle, die hier leben, gleichermaßen. Wir bekennen uns zu diesen Änderungen des AsylbLG im Vertrauen darauf, dass die Länder bei der Umsetzung die individuellen Grundrechte und unsere Geschichte immer im Blick behalten. Bei aller notwendigen Steuerung und Ordnung: Migrationspolitik darf niemals eine Relativierung der Menschenwürde sein.