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(Quelle: Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0)

Fragen und Antworten zum Asylpaket

Fraktionsvize Stephan Harbarth zur Steuerung der Binnenmigration

Die Koalition hat sich auf ein Paket zur Ordnung und Steuerung der Flüchtlingsbewegungen innerhalb der EU geeinigt. Im Kurzinterview erläutert Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, wie die Binnenmigration in Europa gesteuert werden kann.

Wieso ist die Einigung so ein wichtiges Zeichen?

Von ihr geht das ganz klare Signal aus, dass kein Asylsuchender sich das Land aussuchen kann, in dem er seinen Antrag stellt. Um die illegale Weiterreise von Asylsuchenden einzuschränken, haben wir mit dem Koalitionspartner vereinbart, dass Asylsuchende, die bereits in einem anderen Land einen Antrag gestellt haben und gleichwohl versuchen, über die deutsch-österreichische Grenze nach Deutschland einzureisen, künftig dort zurückgewiesen werden. Dabei werden wir nicht einseitig, sondern nur auf der Grundlage eines Abkommens mit dem Staat des Erstantrags oder der Republik Österreich handeln. Diese Abkommen gilt es nun, unter Dach und Fach zu bringen.

Wir haben in den letzten Tagen viele Begrifflichkeiten gehört. Transitzentren, AnkER-Zentren – Was ist der Unterschied und für wen sind diese Zentren relevant?

Transitzentren sind nur in Zusammenhang mit Zurückweisungen von Bedeutung. Sie befinden sich in Einrichtungen der Bundespolizei in unmittelbarer Nähe zur deutsch-österreichischen Grenze. Dort sollen Asylsuchende, die bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt haben, ein Transitverfahren durchlaufen, an dessen Ende wir sie in den Staat zurückbringen, in dem sie ihren ersten Antrag gestellt haben. Das werden wir aber nur tun, wenn wir mit diesem Staat auch eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Wir handeln nicht einseitig oder unabgestimmt oder zu Lasten Dritter. 
AnkER-Zentren sind Einrichtungen für die nach Deutschland eingereisten Asylsuchenden. In ihnen werden die Ankunft, die Entscheidung über den Asylantrag und die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern stattfinden. Die Grundidee ist: „Alles unter einem Dach“. Dadurch werden die Asylverfahren in Deutschland noch wesentlich besser ablaufen und die derzeit unbefriedigende Rückführungssituation verbessert. 

In den Transitzentren soll die Fiktion der Nichteinreise wie an Flughäfen gelten. Was heißt das konkret?

Unser Recht sieht – sehr vereinfacht gesagt – vor, dass ein Ausländer erst dann eingereist ist, wenn er die Kontrollstationen der Grenzpolizei hinter sich gelassen hat und sich frei in Richtung Inland bewegen kann. Eine Einreise liegt nicht vor, solange sich der Ausländer im Falle einer näheren Überprüfung noch in der Obhut der Grenzbehörden befindet, sich also nicht frei bewegen kann. Er befindet sich zwar bereits in Deutschland, gilt aber noch nicht im rechtlichen Sinn als eingereist. Deshalb spricht man von einer Fiktion. Das gilt auch für Ausländer, die sich im asylrechtlichen Flughafenverfahren befinden.