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Europa muss eigene Interessen vorantreiben

Zukunftsweisende Entscheidungen in dieser Sitzungswoche. Ein Überblick.

Es sei ein beispieloser Vorgang, dass Präsident Trump nachträglich seine Zustimmung zur G7-Abschlusserklärung zurückgezogen habe, kritisiert Unionsfraktionchef Volker Kauder in seinem Bericht zur Fraktionssitzung von CDU und CSU. Kauder verlangt, die Europäer müssten ihr Schicksal außen- als auch sicherheitspolitisch endlich in die eigenen Hände nehmen. Und betont: "Unsere Fraktion ist dazu bereit." Ein Überblick über die Themen dieser Sitzungswoche:

Als „beispiellosen Eklat“ hatte Volker Kauder zuletzt den Ausgang des G7-Gipfels in Kanada bezeichnet. US-Präsident Trump habe einer wertebasierten Zusammenarbeit der führenden Wirtschaftsnationen einen schweren Schlag versetzt. Deshalb setzt die Unionsfraktion darauf, dass die EU nun enger zusammenrückt und Geschlossenheit zeigt. Gleichzeitig gilt: Der Gesprächsfaden zwischen der EU und den USA darf nicht einreißen. Denn "wir wissen, dass eine überparteiliche Mehrheit im Kongress und Senat sowie in der US-Bevölkerung genauso empfindet", so Kauder in seinem Bericht. Daher sei es jetzt wichtig, dass Deutschland und Europa die vorhandenen Kontakte und die Zusammenarbeit mit dem Kongress und Senat ausbauen und verstärken.
Im Bundestag wird es zum G7-Gipfel eine Debatte am Donnerstag ab 13 Uhr geben. 

Kongress: "Innovationen, Wettbewerb, Zusammenhalt"

Wie bleibt Deutschland spitze, wenn es um Innovationen geht? Oder: wie sorgen wir im Zeitalter der Digitalisierung für Chancengerechtigkeit? Das sind nur zwei Fragen, die im Rahmen eines Kongresses am Mittwoch diskutiert werden. Für die Unionsfraktion ist unstrittig: Die Soziale Marktwirtschaft ist ein Kernfaktor der deutschen Erfolgsgeschichte. Doch kann die Soziale Marktwirtschaft auch die richtigen Antworten auf große Herausforderungen wie der Digitalisierung geben? Für diese Diskussion hat die Unionsfraktion Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft eingeladen. Am Mittwoch können Sie die Veranstaltung live auf Twitter mitverfolgen..

Familiennachzug begrenzen 

Im Plenum des Bundestages wird in dieser Woche der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. Ein Anliegen, das die Unionsfraktion hartnäckig verfolgt hat. Mit dem neuen Gesetz sorgen CDU und CSU für eine weitere Ordnung und Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland. Die Regelungen werden am 1. August 2018 in Kraft treten und den Nachzug auf monatlich 1000 Angehörige der Kernfamilien von Flüchtlingen begrenzen. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es dann nicht mehr. Für besondere Einzelschicksale gilt wie bisher eine Härtefallregelung.

Für die Unionsfraktion ist klar: Der eingeschränkte, subsidiäre Schutz ist grundsätzlich ein Schutz auf Zeit. Subsidiär Geschützte müssen Deutschland - etwa nach dem Ende des Bürgerkrieges in Syrien - wieder verlassen. 

Einen Livestream der Debatte gibt es am Freitag ab 10.55 Uhr.

Mehr Verbraucherschutz durch die Musterfeststellungsklage

Damit Verbraucher künftig einfacher ihr Recht durchsetzen können, stimmen die Parlamentarier am Donnerstagmorgen ab 9 Uhr über die sogenannte Musterfeststellungsklage ab. Damit wird eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Personen zustehen, ermöglicht. So zielt das neue Instrument der Musterfeststellungsklage unter anderem auf Bagatellschäden, bei denen jedem einzelnen Betroffenen ein Verlust von wenigen Euro entsteht, die einen Schadensersatzprozess unverhältnismäßig erscheinen lassen. Verbrauchen können sich in solchen Fällen künftig von Verbände vertreten lassen. Damit kein Missbrauch entsteht, wird die Klagebefugnis der Verbände an hohe Hürden geknüpft. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen.

Kosten der Parteien im Auge behalten

Die Kosten für die Arbeit von Parteien steigen kontinuierlich. Entsprechend der deutschen Verfassung müssen Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Für diese Aufgabe müssen sie beispielsweise ihre Kommunikationsarbeit an die Bedingungen einer digitalen Gesellschaft anpassen, d.h. Social-Media-Auftritte moderieren oder ihre Internetseiten ausbauen und weiterentwickeln. Dafür will die Koalition die Obergrenze für Zuschüsse an die Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro erhöhen. Am Freitag ab 9 Uhr wird dazu der Bundestag abschließend beraten.