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(Quelle: Michael Wittig)

Elterngeld, Pflege & Haushalt 2021

Bundestag stellt Weichen für die Zukunft

Erleichterungen beim Elterngeld, Verbesserungen im Pflege-Bereich, eine Friedenslösung für Bergkarabach – der Bundestag hat in der neuen Sitzungswoche eine Reihe von wichtigen Gesetzen und Anträgen auf der Tagesordnung. 

Aber die Musik spielt nicht nur im Plenum, auch im Haushaltsausschuss geht es zur Sache: Dessen Mitglieder kommen zur entscheidenden Beratung über den Etat 2021 zusammen. 

Flexibleres Elterngeld

Das Elterngeld ist die mit Abstand bekannteste und beliebteste familienpolitische Leistung in Deutschland: Fast zwei Millionen Mütter und Väter haben sie im vergangenen Jahr erhalten. Besonders erfreulich: Bei den Vätern gab es 2019 einen deutlichen Anstieg um 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“, das der Bundestag erstmals debattiert, soll das Elterngeld noch flexibler und attraktiver werden. Der Entwurf enthält drei zentrale Bausteine: mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen „Frühchenmonat“ und weniger Bürokratie. 

Konkret bedeutet das: Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Und: Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. 

Mehr Personal in der Altenpflege

In erster Lesung im Plenum ist auch das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“. Als sogenanntes Omnibusgesetz umfasst es eine Reihe von Maßnahmen in unterschiedlichsten Bereichen – unter anderem mehr Personal in der Altenpflege, eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr und mehr Stellen in der Geburtshilfe. 

Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll jedoch nicht steigen, weil die Stellen komplett von der Pflegeversicherung finanziert werden. Außerdem erhält die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leidet, im Jahr 2021 einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro. Damit sollen die Beiträge der Versicherten stabil möglichst gehalten werden. 

Frieden für den Kaukasus

Aus dem außenpolitischen Spektrum ist ein Antrag der Koalitionsfraktionen zum Konflikt in der Kaukasusregion Bergkarabach hervorzuheben. Darin fordern CDU/CSU und SPD die „Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung“ für die von Armeniern bewohnte Enklave, die auf aserbaidschanischem Gebiet liegt. Die Fraktionen begrüßen, dass in dem wiederaufgeflammten Konflikt seit dem 10. November die Waffen schweigen. Sie fordern eine Verhandlungslösung unter Vermittlung der OSZE, in die Deutschland sich besonders einbringen soll. Und sie ermahnen die EU, sich stärker bei der Lösung von Konflikten zu engagieren, die vor ihrer Haustür liegen. Die Rede ist von einem „Weckruf“.

Herausforderung für Haushälter

Auch abseits des Plenums steht ein wichtiger Termin an, der den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages betrifft. In der sogenannten Bereinigungssitzung des Ausschusses wird der Haushalt 2021 finalisiert. Angesichts sinkender Steuereinnahmen und umfangreicher Mehrausgaben zur Abfederung der Corona-Krise stehen die Haushälter dieses Mal vor einer besonderen Herausforderung. Um jeden Euro und Cent wird gefeilscht werden müssen.