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Elisabeth Winkelmeier-Becker: Uns ist wichtig, auch an die kleinen privaten Vermieter zu denken

Rede zum Mietrechtsanpassungsgesetz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir debattieren hier oft über das Problem der steigenden Mieten in den großen Städten; aber auch in den Speckgürteln ist das ein bekanntes Phänomen. Die steigenden Mieten sind der Grund dafür, dass wir heute mehrere Gesetze verabschieden, um in diesem Bereich Verbesserungen zu erzielen.

Zum einen haben wir heute schon die steuerliche Sonderabschreibung beschlossen, zum anderen heute Morgen die Grundgesetzänderung, die uns als Bund die Möglichkeit gibt, über das Jahr 2020 hinaus Gelder für den sozialen Wohnungsbau in den Bundesländern beizusteuern. Außerdem gibt es das Baukindergeld, das schon gut nachgefragt wird. All das sind Maßnahmen, um an dem strukturellen Grund und dem Urproblem dieser Mie­tenentwicklung zu arbeiten: Wir müssen mehr Wohnraum schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber heute Abend geht es um den Beitrag der Rechtspolitik. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich Wichtiges leisten. Neben den Korrekturen an der Mietpreisbremse sind vor allem die neuen Kappungsgrenzen bei den Modernisierungsmieterhöhungen wichtig. Sie helfen gerade bei den Bestandsmieten, bei den Bestandsverträgen. Das ist ein ganz wichtiger Hebel; denn die Modernisierung ist häufig der Grund für sehr hohe Mieterhöhungen. Wenn der Vermieter alleine darüber entscheiden kann, inwieweit der Mieter die Kosten, die durch eine Modernisierung entstehen, finanzieren muss, kommt es teilweise zu Mieterhöhungen von 50 Prozent und mehr. Das ist im Prinzip das strukturelle Problem bei Modernisierungsmieterhöhungen: Der eine entscheidet, und der andere bezahlt.

Deshalb ist es richtig, dass wir an diesem Punkt ansetzen. Wir senken die Umlage der Modernisierungskosten von 11 Prozent auf 8 Prozent im Jahr und haben ganz bewusst darauf verzichtet, das zeitlich oder regional zu begrenzen. Wir haben darauf verzichtet, es den Landesregierungen zu überlassen, ob das in dem jeweiligen Bundesland gilt oder nicht. Wir haben es schlichtweg ins Gesetz geschrieben – bundesweit geltend und ohne Begrenzung.

Neu ist der absolute Deckel von 3 Euro pro Quadratmeter für sechs Jahre. Das lässt sich zum ersten Mal an die Angaben eines Vertrages knüpfen. Bisher ging es immer nur darum, die Kosten umzulegen. Jetzt geht es auch darum: Welche Größe hat die Mietwohnung? Was kann bei welcher Größe umgelegt werden? – Das schafft Sicherheit. Bei einer Wohnung von 50 Quadratmetern kann eben innerhalb von sechs Jahren nur ein Betrag von monatlich 150 Euro dazukommen oder bei 80 Quadratmetern von 240 Euro.

Uns war wichtig, uns ganz gezielt auch um das untere Marktsegment zu kümmern. Denn hier ist oft das kleine Budget der Grund dafür, dass man mit einfachen Wohnungen zufrieden ist. In diesem Marktsegment sind hohe Mietsteigerungen ganz besonders belastend für die Mieter. Deshalb haben wir eine zusätzliche Grenze bei einer Miete von unter 7 Euro pro Quadratmeter gezogen. Unterhalb dieser Grenze können nur 2 Euro pro Quadratmeter an Modernisierungskosten umgelegt werden. Das hat im Übrigen für alle Mieter Vorteile; denn es wirkt mittelbar über den Mietspiegel auf das, was in den übrigen Mietverhältnissen an Erhöhungen möglich ist.

Uns ist wichtig, auch an die kleinen privaten Vermieter zu denken. Für sie führen wir mit diesem Gesetz ein neues, vereinfachtes Verfahren ein, damit sie kleinere Maßnahmen durchführen können, ohne im Sumpf der Bürokratie und des Rechnens unterzugehen. Eine einfache Maßnahme, die sie ermutigen soll, ihre Wohnungen modern und on top zu halten.

Uns war außerdem – da waren wir uns einig – der Schutz der sozialen Mietverhältnisse wichtig. Denn da, wo gewohnt wird, muss überall der gleiche Schutz gelten. Es ist also ein rundherum gutes Gesetz für viele Mieter in diesem Land.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)