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Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Grundrechte sind effektiv abgesichert"

Rede zu 70 Jahre Grundgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können uns heute gratulieren, nämlich zur besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dabei war es alles andere als wahrscheinlich, dass es damals in Bonn die Mitglieder des Parlamentarischen Rates schaffen würden, eine glückliche Entwicklung unseres Landes in dem Grundgesetz grundzulegen, das sie entworfen und verabschiedet haben: von dem besiegten und auch moralisch zerstörten Land hin zu einer demokratischen, föderalen, sozialen Republik und hin zu einem echten Rechtsstaat mit einem modernen und christlich geprägten Bild vom Menschen, das ganz bewusst den Bruch zu den Jahren davor vollzog, den Jahren des Krieges, des Holocaust, der Naziherrschaft.

Der Artikel, der jedem Menschen das gleiche Maß an Würde, Freiheit und Recht zuspricht, steht ganz bewusst am Anfang unseres Grundgesetzes. Es begründet damit auch ein modernes Staatsverständnis, das erstmals ausdrücklich staatliche Macht in jeder Form an die Grundrechte bindet. Mit dem Bekenntnis zur unantastbaren Menschenwürde, zu den Menschenrechten und mit der Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht macht das Grundgesetz unmissverständlich klar, dass der Staat für den Menschen da ist und nicht andersrum.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Uns erscheint das in Deutschland selbstverständlich. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten aber, dass dies gerade nicht der Normalfall ist. Auch heute haben wir dafür viele Beispiele. Einige wurden schon genannt, und es gibt noch schlimmere, etwa Länder, in denen Herrscher zum eigenen Machterhalt Krieg gegen das eigene Volk führen.

Deshalb bietet das Grundgesetz wirklich alles auf, damit es auch so bleibt, dass die Grundrechte effektiv abgesichert sind. Dazu gehört die Ewigkeitsgarantie; sie wurde schon angesprochen. Dazu gehört auch das Bundesverfassungsgericht – eine Neuentwicklung in dieser Verfassung –, das sogar Gesetze aufheben kann, das Grundrechte einzelner Bürger sogar gegen die Regierung durchsetzen kann.

Im Alltag vielleicht noch wichtiger, neu und von zentraler Bedeutung ist die Rechtsweggarantie des Artikels 19 Absatz 4, die gegen jeden Eingriff der öffentlichen Gewalt einen effektiven Rechtsschutz bietet, zusammen mit einer wirklich unabhängigen und gut arbeitenden Justiz mit unabhängigen und hochqualifizierten Richtern. Das gibt jedem Bürger die alltägliche Gewissheit, dass er nicht ausgeliefert ist, dass er sich gegen Maßnahmen – von der kommunalen Ebene bis hin zur Bundesebene – wehren kann und dass der Schwächere vor dem Stärkeren geschützt wird, in welchem Gewand er auch daherkommt. Für diese Gewissheit ist wichtig, dass wir den Pakt für den Rechtsstaat auf den Weg gebracht haben. Auch das ist gelebter Grundrechtsschutz, den wir täglich erbringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Grundgesetz bindet die staatliche Macht an demokratische Legitimation und föderale Teilung. Es muss immer wieder neu erworben werden. Ralph Brinkhaus hat darauf hingewiesen, dass wir das einzige Verfassungsorgan sind, das eine eigene, unmittelbare Legitimation hat. Ich möchte noch einmal betonen, dass vor allem die direkt gewählten Abgeordneten aus den Wahlkreisen ein besonderer Ausdruck der unmittelbaren, direkten Demokratie sind und eine entsprechende Legitimation haben. Deshalb sollten wir sehr vorsichtig sein, wenn wir da rangehen wollen. Die direkte Wahl eines Abgeordneten ist wirklich die unmittelbare Entscheidung für einen einzelnen Volksvertreter. Diesen Weg sollten wir dem Bürger lassen und nicht überall die Parteien dazwischenschalten, meine lieben Kollegen von den Oppositionsfraktionen, die Sie gerne da rangehen wollen. Hier sind wir dagegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das alles sind Lehren aus einigen Schwächen der Weimarer Republik und der Katastrophe der Nazizeit. Aber die Verfassung hat sich seither in 70 Jahren bewährt, auch bei Fragen, die den Vätern und Müttern des Grundgesetzes damals im Leben nicht in den Sinn gekommen wären. Es gibt bei der Auslegung von Gesetzen folgenden Satz: Das Gesetz kann sogar klüger sein als der Gesetzgeber. – Er ist nicht ganz unbestritten. Wenn er aber gilt, dann gilt er jedenfalls auch für das Grundgesetz.

Das Grundgesetz enthält auch den von den vier Frauen miterstrittenen Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das wurde irgendwann einmal beim Wort genommen. Das wurde konsequent umgesetzt, auch wenn erst viele Jahre später. Dann war Schluss mit Stichentscheid und irgendwelchen Erlaubnissen. Möglicherweise hat sich nicht jeder im Parlamentarischen Rat das so vorgestellt. Es gibt sogar die Theorie, dass der Mut deshalb so groß war, weil man gedacht hat, dass alles nur ein Provisorium ist. Aber dieses Provisorium hat sich wirklich bewährt, gerade in diesen Punkten. Etwas anderes können wir uns gar nicht mehr vorstellen. Ein Dank an die Mütter des Grundgesetzes an dieser Stelle!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ähnlich verhält es sich mit folgendem Satz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dieser Satz bedeutet auch: unabhängig von der sexuellen Orientierung. Das hat viele Konsequenzen gehabt, vom Steuerrecht über das Familienrecht bis hin zum Strafrecht. Vielleicht war auch das nicht jedem damals bewusst. Aber das ist konsequent und ist angelegt in den Grundrechten, die ganz bewusst am Anfang der Verfassung stehen. Auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – den Müttern und Vätern des Grundgesetzes damals völlig fremd – ist heute in Zeiten der öffentlichen Medien, des Neulandes eine zentrale Schutzvorschrift und dient – ganz wichtig – dem Schutz der Privatsphäre.

In vielen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht entscheidende Impulse gegeben. Aber noch mehr ist es unsere eigene Aufgabe als erste und unmittelbar legitimierte Gewalt, das Grundgesetz immer wieder mit Leben zu erfüllen. Wir müssen hier vorausdenken, was zu tun ist, damit die Grundrechte auch in Zukunft Substanz haben, dass sie auch in Zukunft gewahrt bleiben. Es ist Gestaltungsaufgabe der Politik, das ganz konkret immer wieder zu tun.

Die Würde des Menschen auch in Zeiten der modernen Medizin und Fortpflanzungstechnik zu bewahren, verlangt den Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen, vom Anfang bis zum Ende.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ob Sterbehilfe, PraenaTest oder Embryonenforschung, wir müssen schauen, wo die Würde und das Lebensrecht Grenzen ziehen und wo sie vielleicht noch mehr Förderung und Engagement fordern. Das sind oft schwierige Entscheidungen, die wir an diesem Kompass ausrichten müssen.

Die individuelle Freiheit des Menschen braucht Wahlmöglichkeiten. Sonst ist sie nichts wert. Es braucht Bildungschancen, Arbeitsplätze und Freizügigkeit in Europa. Das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit müssen wir immer wieder neu austarieren, und zwar vor allem aus dem Blickwinkel derjenigen, die Opfer sind, aus dem Blickwinkel der Kinder, die Opfer von Missbrauch werden und nicht Verfassungsbeschwerde einlegen können, sondern von uns hier in ihren Rechten vertreten werden müssen.

Dazu gehört auch ganz konkret die Aufgabe, die Informations- und Meinungsfreiheit im Netz zu gewährleisten. Dabei geht es um den Schutz vor Hass, Hetze, Mobbing und Manipulation sowie den Schutz des geistigen Eigentums. Wir sollten auch darüber nachdenken, was es für die Meinungsfreiheit bedeutet, dass nur noch private Anbieter die Infrastruktur zur Verfügung stellen, wo wir das gewohnte Recht auf Meinungsfreiheit ausüben können. Müssen wir dann nicht – genauso wie im Bereich des Rundfunks – zu einer dualen Struktur kommen,

(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD])

in der auch der Staat ein solches Angebot vorhält? Dann kann jeder wählen, wohin er geht. Aber wir dürfen uns dort nicht abhängig machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Der französische Historiker Ernest Renan hat gesagt, eine Nation sei geprägt vom Bewusstsein einer gemeinsamen Vergangenheit und von dem Willen zu einer gemeinsamen Zukunft. Unser Grundgesetz stiftet genau das, egal woher wir kommen, welchen Glauben wir auch haben, welche Sprache wir sprechen: ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und des Willens zu einer gemeinsamen Zukunft. So sagte das Norbert Lammert. Ich bin mir noch nicht sicher, ob das in jedem Punkt ein Selbstläufer ist. Aber wir haben die Chance und die Aufgabe, daran zu arbeiten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)