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Elisabeth Winkelmeier-Becker: Es ist unsere Pflicht für faire Vertragsbedingungen zu sorgen

Haushaltsgesetz 2018 - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Wieder zurück zur Sache und zum Haushalt. – Wenn wir über den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz reden, reden wir über den kleinsten Haushalt. Aber: Wir machen gute Politik durch gute Regeln und Gesetze und weniger dadurch, dass wir Geld ausgeben.

Wenn man in den Haushalt schaut, dann schaut man natürlich immer auf die Bereiche, in denen sich im Vergleich zum Vorjahr etwas verändert hat. Zwei Bereiche fallen hier in den Blick:

Der erste Bereich ist der schon angesprochene Pakt für den Rechtsstaat. Wir haben uns in der Koalition vorgenommen, durch Personal, Ausstattung und effiziente Verfahren daran zu arbeiten, dass der Staat eben noch handlungsfähiger und noch durchsetzungsstärker wird. Ich möchte noch einmal betonen: Wir reden hier von einem aktuell sehr hohen Niveau. Aber es gibt eben immer wieder Fälle, die uns schon Anlass geben, zu schauen: Wie können wir es noch besser machen? Aber wir wehren uns entschieden dagegen, hier den Rechtsstaat runterzureden. Er funktioniert, und er ist eine Basis unserer Demokratie und unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der Haushalt zeigt auch schon erste konkrete Ansätze. Die 34 neuen Stellen beim Generalbundesanwalt befähigen diesen besonders gut, in seiner Zuständigkeit zu arbeiten. Gleichzeitig nimmt das auch Belastungen von den Ländern. Wir hatten in der Vergangenheit immer mehr Fälle, die an die Länder abgegeben worden sind. Da sind dementsprechend auch Kosten entstanden. Das wird wieder korrigiert, indem wir beim Generalbundesanwalt Personal aufwachsen lassen.

Wir sollten uns in der Tat auch den Punkt für den nächsten Haushalt, der gerade angesprochen worden ist, anschauen. Es wird ja schon an dem nächsten Haushalt gearbeitet; in der nächsten Sitzungswoche wird er schon eingebracht. Ich denke, wir sollten uns vornehmen, auch für das Bundesverwaltungsgericht neue Ressourcen zu schaffen, und zwar aus zwei Gründen.

Der erste Grund. Wir wollen das angesprochene Vorhaben, eine höchstrichterliche vereinheitlichende Rechtsprechung in Bezug auf die Zustände in den Heimatländern von Antragstellern in Asylverfahren zu schaffen, umsetzen. Das ist ein wichtiger Punkt. Es gibt dazu Vorschläge, die wir uns anschauen werden. Wenn es im Asylverfahrensgesetz geregelt wird, werden es letztendlich die Innenpolitiker federführend machen. Aber in unserem Haushalt müssten Stellen dafür geschaffen werden. Denn das Ganze macht keinen Sinn, wenn wir diese zusätzliche Arbeit den vorhandenen Senaten auf den Stapel obendrauf legen. Dafür müssten vielmehr frische Ressourcen bereitgestellt werden.

(Beifall der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der zweite Grund, warum das Bundesverwaltungsgericht zusätzliche Ressourcen braucht. Wir haben dort allein vier Planungssenate. Die dortigen Verfahren, die sich mit der Planung von Großprojekten beschäftigen, sind mitentscheidend dafür, wann ein Großprojekt realisiert werden kann. Da dürfen Verfahren nicht deshalb in die Verlängerung gehen, weil ein Richter ausfällt, krank wird oder Unvorhergesehenes geschieht. Wir können an der Beschleunigung von Großprojekten mitwirken, indem wir beim Bundesverwaltungsgericht die entsprechenden Ressourcen schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Der Pakt für den Rechtsstaat zeigt sich im Haushalt ganz konkret an den 19,5 neuen Stellen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das sind die personellen Ressourcen, die wir brauchen, um den Pakt mit den Ländern zu vereinbaren. Denn es ist auch klar, dass dort die Hauptlast der Umsetzung liegen wird. Das wird nicht ganz einfach sein – das ist schon klar –, zumal in den Ländern die Voraussetzungen natürlich auch sehr unterschiedlich sind. In meinem Heimatland Nordrhein-Westfalen hat man gerade im letzten Jahr, nach dem Regierungswechsel, vieles getan, um die Voraussetzungen zu verbessern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Stefan Ruppert [FDP] – Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Die haben eine ziemlich gute Regierung da!)

– Das ist einen Applaus wert; das finde ich auch. – In anderen Ländern ist das nicht der Fall. Da ist es nicht ganz einfach, die richtigen Maßstäbe zu finden, aber gut. An den fehlenden Personalressourcen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird es jedenfalls nicht liegen. Wir erwarten, dass wir zur nächsten Justizministerkonferenz ein Konzept vorliegen haben, auf dem der Pakt dann aufbauen kann.

Wir haben die Erwartung an Sie, Frau Ministerin, dass wir den dritten Aspekt des Paktes für den Rechtsstaat schnell angehen; denn der liegt allein in unserer Zuständigkeit. Wir müssen die Verfahren effektiver gestalten. Da geht es vor allem um die vereinbarten Punkte in der Strafprozessordnung. Die Vorschläge des Strafkammertages wollen wir aufgreifen. Wir wollen die Rechtsgrundlage für die DNA-Analyse schaffen. Das sind wichtige Punkte, um an der Stelle die Durchsetzungsstärke des Rechtsstaates zu unterstreichen. Dazu brauchen wir einen Gesetzentwurf aus Ihrem Hause.

Der zweite wichtige Bereich im Haushalt ist der Verbraucherschutz, wo es auch einen Zuwachs gab. Ich möchte eines grundsätzlich sagen: Verbraucherschutz zielt darauf ab, die Bürger in ihrem Alltag oder dann zu stärken, wenn sie alltäglichen Ärger haben. Wir wissen, dass die meisten Menschen mit dem auskommen müssen, was sie selber verdienen, dass sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen: Konsum, Wohnen, Altersvorsorge, all das. Deshalb ist es unsere Pflicht, für faire Vertragsbedingungen zu sorgen und dafür, dass Verbraucherrechte auch durchgesetzt werden können. Dazu braucht es nicht immer die großen Posten im Haushalt. Entscheidend ist vielmehr, dass es sich in den Privatbudgets der Menschen auswirkt und da vielleicht den entscheidenden Unterschied macht, ob man sich einen Urlaub leisten kann, ob eine wichtige Anschaffung möglich ist oder vielleicht auch nur, dass man keine Schulden machen muss. Deshalb ist es für uns ein wichtiges Anliegen, da die Menschen zu unterstützen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu eine ganze Palette von Maßnahmen vorgenommen; auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder hat dazu eine lange Tagesordnung abgearbeitet. Wenn man sich die Punkte anschaut – von Inkasso über Schlüsselnotdienste bis zu untergeschobenen Gas- und Energielieferverträgen –, dann sieht man auch, dass es sich mittlerweile überwiegend um rechtlichen Verbraucherschutz handelt. Es geht darum, faire Vertragsbedingungen zu haben, sich aus Verträgen, die nicht fair sind, wieder lösen zu können. Ich glaube, dieser Befund bestätigt auch, dass der Verbraucherschutz im Justizministerium gut angesiedelt ist. Ich frage mich nur manchmal, ob er mit dem „J“ – jetzt ist es ja das BMJV – nicht schon hinreichend abgebildet gewesen wäre, gerade weil es um juristischen und rechtlichen Verbraucherschutz geht. Das wäre eigentlich von dem Namen „Bundesministerium der Justiz“ schon erfasst gewesen.

Der erste Punkt in diesem Bereich, der auch im Haushalt relevant ist, sind die 400 000 Euro, mit denen wir die guten Regelungen zur Musterfeststellungsklage ergänzen. Hier befähigen wir den Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv, dass er auch in Fällen, in denen das Risiko nicht ganz abschätzbar ist, in der Lage ist, eine Musterfeststellungsklage für die Verbraucher in Gang zu setzen. Das ist ganz, ganz wichtig. Auf diese Ergänzung haben wir uns sehr schnell geeinigt.

Ein zweites wichtiges Vorhaben ist die Verstetigung der Marktwächter, die seit 2015 in den Bereichen Digitales und Finanzen arbeiten. Jetzt haben wir die Anschubfinanzierung für den Bereich Energie. Nach dieser Testphase wird es langsam Zeit, dazu zu kommen, dass wir das Ganze auch auf eine saubere rechtliche Grundlage stellen. Wir erinnern uns: Das Stichwort war: schnüffeln, bellen, beißen. In der Praxis sieht es schon so aus, dass die Marktwächter sehr robust an die Unternehmen herantreten, Auskünfte verlangen, Fristen setzen – das Ganze zu 100 Prozent steuerfinanziert. Das ist dann schon sehr nah an hoheitlichem Handeln. Das braucht eine gesetzliche Grundlage. Es reicht nicht, dass wir nur einen reinen Haushaltsposten dafür haben.

Auf europäischer Ebene reden wir über den New Deal for Consumers. Wenn man sich anschaut, um was es da geht, sieht man, dass es eher Kleinigkeiten sind: Regeln für die Rücksendung im Versandhandel, Produkte sollen die gleiche Qualität überall in Europa haben – das ist sicherlich für die anderen europäischen Länder ein wichtiger Punkt –, einige Veränderungen, die bei uns in der Musterfeststellungsklage vielleicht relevant werden. Ich muss sagen: Die Kommissarin Jourova hat sich die Latte selber sehr, sehr hoch gelegt, indem sie den Begriff „New Deal“ für so etwas verwendet – New Deal, das war der Pakt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Wirtschaftskrise in den USA. Ich finde, den Vergleich damit kann dieses Paket definitiv nicht aufnehmen.

Ich möchte noch kurz ein übergreifendes Thema ansprechen.

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Sie müssen zum Schluss kommen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Das sind die Fragen der Digitalisierung. Hierzu haben wir auch viele Ansatzpunkte in unserem Paket im Koalitionsvertrag. Wir müssen mit Blick auf das Urheberrecht auf den Plattformen, die Dinge verkaufen, wie auch auf den Plattformen der sozialen Netzwerke dafür sorgen, dass auch da das Recht für Urheber, Nutzer und Bürger durchgesetzt wird. Das ist eine Daueraufgabe, der wir uns stellen, nicht nur mit Geld, sondern auch mit guten Ideen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)