Skip to main content

Dr. Volker Ullrich: "Zu einheitlichen Regelungen kommen"

TOP 10

Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD hat einen Antrag zur Einführung eines sogenannten Präventivgewahrsams vorgelegt. Sie bezieht sich in ihrem Antrag ausschließlich auf die islamistische Gefährdungslage. Ja, der Islamismus stellt eine erhebliche Bedrohung für unsere innere Sicherheit dar. Aber was Sie in Ihrem Antrag schlichtweg vergessen haben, ist – ich sage es Ihnen – der Begriff „Rechtsextremismus“, der Begriff „Rechtsterrorismus“. Auch das ist eine wesentliche Bedrohungslage für unser Land.

(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Entscheidend ist, dass wir jeden Extremismus in diesem Land adressieren und bekämpfen.

Wenn es um die Einführung von neuen Maßnahmen geht, muss eines deutlich sein: Nicht alles, was irgendwie zweckdienlich erscheint, kann im grundrechtsgebundenen Verfassungsstaat möglich werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Gerade bei der Frage der Präventivhaft ist entscheidend, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beachten. Dies setzt uns klare Grenzen. Im Rahmen dieser Rechtsprechung werden wir unsere politischen Maßnahmen vorschlagen. Das bedeutet, dass nicht jeder Gefährder verhaftet werden kann, sondern dass sich eine Gefahr zumindest irgendwie konkretisiert haben muss. Wir werden im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben bleiben. Denn für uns ist deutlich geworden – das hat auch der Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz gezeigt –: Entscheidend ist, dass das rechtliche Instrumentarium ausgefüllt wird, dass die Länder ihrer Aufgabe nachkommen, dass der Datenaustausch zwischen Bund und den Ländern und zwischen den Ländern untereinander funktioniert und dass wir zu einheitlichen Regelungen kommen. Deswegen treten wir auch für ein Musterpolizeigesetz ein. Wir wollen auf Ebene der Länder die gleichen rechtlichen Voraussetzungen haben.

Darüber hinaus setzen wir uns für einen europaweit einheitlichen Gefährderbegriff und für einen Datenaustausch zwischen den europäischen Mitgliedstaaten ein. Wir wollen die Quellen-TKÜ haben. Wir wollen auch im Bereich der digitalen Gefährderüberwachung noch stärker werden, weil deutlich wird, dass sich Gefährder im Internet radikalisieren.

Im Bereich des Strafrechts erscheint mir auch die Wiedereinführung der Sympathiewerbung für Terrorismus ein entscheidender Schritt. Damit kommen wir dann auch zu einem Instrument, dessen stärkere Nutzung notwendig ist, nämlich den strafrechtlichen Sammelverfahren; denn wenn ich jemanden nicht wegen einer terroristischen Straftat dranbekommen kann, kann es zumindest andere Straftaten geben – das hat auch der Fall Anis Amri gezeigt –, mit denen ich jemanden dingfest machen kann.

Insgesamt haben wir also wesentlich klügere und verfassungsrechtlich geeignetere Maßnahmen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)