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Dr. Volker Ullrich: "Wer sich in einer Notsituation persönlich bereichert ist dieses Bundestages unwürdig"

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt nichts zu beschönigen: Es ist eine schwierige Situation. Ich verstehe die Wut und die Empörung vieler Menschen über grobes Fehlverhalten. Es ist richtig und angemessen, dass die betroffenen Kollegen Konsequenzen gezogen haben. Von denjenigen, deren Konsequenzen noch nicht hinreichend bestimmt genug sind, also Mandatsniederlegung und Parteiaustritt, fordern wir, dass sie diese Konsequenzen auch noch ziehen. Wer sich in einer Notsituation persönlich bereichert, handelt ohne Anstand und ist dieses Bundestages unwürdig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist aber ein mauer Beifall bei der Union!)

Im Interesse der parlamentarischen Demokratie insgesamt bitte ich aber auch darum, sich immer daran zu erinnern, dass es keinen Generalverdacht und keine Mithaftung gibt. Das Fehlverhalten mancher darf nicht zum Vertrauensverlust aller führen.

(Zuruf der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])

In jeder Fraktion gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich mit großem Einsatz

(Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Amthor, oder was?)

und hohem persönlichen Commitment für das Mandat im Wahlkreis und im Bundestag einsetzen. Das muss betont werden, weil wir nicht wollen, dass durch diese Vorkommnisse das Vertrauen in die Demokratie insgesamt zerstört wird.

Es ist wichtig, dass jetzt Konsequenzen gezogen werden. Ausgangslage ist das Grundgesetz. Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen unterworfen.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Manche haben keins!)

Aber man muss sich eben auch vor seinem eigenen Gewissen prüfen, wie stark man sich für das Mandat einsetzt. Wer immer die Ehre hat, hier im Deutschen Bundestag als Abgeordneter dienen zu dürfen – ich betone das Wort „dienen“ –, der sollte das mit Respekt und Dankbarkeit tun, der sollte nicht daran denken, was er nebenher verdienen kann, sondern wie er sich Verdienste um die Bevölkerung erwerben kann, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Entscheidend ist, dass das Mandat absolut im Mittelpunkt steht. Eine Vermischung des Mandats mit eigenwirtschaftlichen Interessen ist künftig zu unterbinden. Wir wollen und werden einen Gesetzentwurf vorlegen zum Verbot bezahlter Interessenvertretung. Einkünfte aus Nebentätigkeiten sollen abgesehen von denen unter einer Bagatellschwelle komplett auf Euro und Cent angegeben werden müssen.

Wir wollen diese Transparenz, damit klar und deutlich wird: Wer immer etwas neben dem Mandat hinzuverdient, muss darüber Rechenschaft ablegen – vor dem Bundestag und vor der Öffentlichkeit. Durch diese Transparenz stellen wir Vertrauen wieder her. Und es ist auch nicht unzumutbar. Im Europäischen Parlament und im Europarat ist das übrigens auch nach der Aufarbeitung der Aserbaidschan-Affäre mittlerweile gang und gäbe. Es ist richtig, dass jeder sieht, was sich ein Kollege dazuverdient.

(Jan Korte [DIE LINKE]: Das erzählen Sie seit Jahren!)

Klar ist aber auch: Wir wollen Nebentätigkeiten nicht ganz verbieten, weil wir ein Parlament für alle sein wollen. Wenn im Deutschen Bundestag nur noch Angehörige des Öffentlichen Dienstes säßen, dann hätten wir hier nur Abgeordnete, die mittelbar zu der Exekutive gehören – der Öffentliche Dienst wird ja der Exekutive zugeordnet –, die sie am Ende ja selbst kontrollieren wollen. Wir wollen hier auch Selbstständige, Ärzte und Handwerker haben, die sich selbstverständlich um ihr Mandat kümmern. Wichtig ist aber, dass wir kein reines Beamten- und Angestelltenparlament sind, sondern eine Vertretung des gesamten deutschen Volkes.

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat ja niemand was dagegen!)

Entscheidend ist auch, dass wir über die Abgeordnetenbestechung sprechen, und zwar über den Tatbestand und über die Strafrahmenhöhe. Ich meine, es ist angemessen, dass wir deutlich machen: Wer einen Abgeordneten besticht, begeht ein Verbrechen, Mindeststrafe ein Jahr. Es geht darum, dass wir die Integrität des parlamentarischen Verfahrens insgesamt schützen.

Wir müssen auch über den Tatbestand sprechen. Bei der Beamtenbestechung geht es nur darum, dass man einen Vorteil annimmt; das genügt. Bei Abgeordneten handelt es sich um einen ungerechtfertigten Vorteil. Vielleicht kann man das angleichen, sodass die Voraussetzungen wesentlich schärfer werden.

Das alles wollen wir in einem Gesetzespaket vorstellen. Dahinter steckt eine klare Erwartung an uns selbst und an das Parlament. Wir wissen um die Vorfälle und um unsere Pflicht, diese aufzuarbeiten. Wir werden aber auch deutlich machen, worauf es ankommt: auf Respekt, Integrität und Anstand, auf die Würde des Hauses und auf Vertrauen in die Demokratie. Das werden wir durch ein kraftvolles Paket wiederherstellen und stärken, damit klar und deutlich wird: Es ist eine Ehre, hier im Deutschen Bundestag arbeiten zu dürfen. Das sollte man mit seiner ganzen Kraft tun, vom ersten bis zum letzten Tag seines Mandats.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD])