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Dr. Volker Ullrich: Rassismus ist eine Schande

Redebeitrag zur Bekämpfung von Rassismus

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rassismus ist eine Schande. Er entwürdigt und entmenschlicht. Er ist Gift für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Es ist Aufgabe aller demokratischen Kräfte, Rassismus zu benennen, ihn zu ächten und mit aller Kraft zu bekämpfen.

(Beifall des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU])

Rassismus ist etwas, das Menschen in ihren Alltagserfahrungen spüren, weil sie sich ausgegrenzt vorkommen, weil sie einen anderen Namen tragen oder eine andere Hautfarbe haben. Aber Rassismus war auch das Motiv für schrecklichste Verbrechen in unserem Land: für die Mordserie des NSU, für die Tat von Halle oder von Hanau. Deswegen macht es mich hier sehr betroffen – und das sage ich an die rechte Ecke des Hauses gerichtet –, von Ihnen rassistische Stereotype zu hören, aber kein Wort der Empathie den Opfern gegenüber.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sprechen heute über die Frage der Notwendigkeit einer Änderung des Begriffs „Rasse“ in Artikel 3 Grundgesetz. Es ist richtig, wie einige Vorredner deutlich gemacht haben, dass es keine Menschenrassen gibt, dass dies zu den größten Irrlehren der Geschichte gehört. Deswegen sage ich Ihnen, Herr Kollege Jongen: Es ist nicht diskussionsfähig, ob es Rassen gibt oder nicht. Die gibt es nicht! Wer darüber diskutiert, bereitet einer rassistischen Ideologie den Boden.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz ist die direkte Antwort auf die Nürnberger Rassegesetze, die den Weg gebahnt haben zu den schrecklichsten Menschheitsverbrechen bis hin zur Shoah. Der Begriff „Rasse“ ist aber auch Teil einer zutiefst antirassistischen Haltung. Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung findet sich nicht nur im Grundgesetz, sondern im gleichen Zeitraum auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention oder in der UN-Charta. Und es hat sich in den letzten 50 Jahren immer gezeigt, dass dieser Begriff gemeint hat: Wir müssen gegen Rassismus vorgehen.

Gleichwohl kann ich verstehen, wenn Betroffene sagen: Wenn sich ein Sprachbild in der Gesellschaft ändert, lasst uns doch über diesen Begriff sprechen. – Ja, wir können und, ich meine, wir müssen über diesen Begriff sprechen. Aber worüber wir nicht sprechen dürfen, ist, dass es weniger Schutz gibt. Es muss in Artikel 3 Grundgesetz klar und deutlich gemacht werden, dass es ganz vorn in unserer Verfassung eine klare Ansage gegen Rassismus, gegen Antisemitismus, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gibt. Das ist der Kern unseres Grundgesetzes und die Seele unserer Demokratie und des Zusammenlebens.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen bitte ich, dass wir uns sehr klar und deutlich überlegen, mit welchem Begriff wir in Artikel 3 des Grundgesetzes diesen besonderen Schutz gewährleisten. Es ist wichtig, dass vor allen Dingen die Betroffenen deutlich sehen, dass das Grundgesetz sich hier um sie kümmert.

Wir wissen auch, dass eine grundgesetzliche Verankerung eines Worts allein das Problem nicht beseitigt, sondern dass wir nach wie vor in unserer Gesellschaft stark gegen Rassismus, gegen Ausgrenzung und gegen Antisemitismus aufstehen müssen. Das bedeutet, dass die Sicherheitsbehörden, dass der Staat gefordert ist. Aber das bedeutet auch eine Verantwortung von jedem Einzelnen. Das bedeutet Zivilcourage, das bedeutet Hinsehen, das bedeutet Toleranz und das bedeutet ein Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Rassismus zu bekämpfen, ist im Kern von demokratischen Kräften angelegt. Deswegen bitte ich, dass wir diese Grundgesetzänderung und die vielen anderen Themen, die im Kabinettsausschuss beschlossen worden sind, gemeinsam angehen, in einer gemeinsamen Haltung demokratischer Kräfte.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)