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Dr. Volker Ullrich: Durch die Musterfeststellungsklage erhält der Verbraucher ein weiteres Instrument

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schaffen mit der zivilprozessualen Musterfeststellungsklage eine neue Verfahrensform in der Zivilprozessordnung. Sie wird die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessern, weil wir zur Feststellung eines Sachverhalts auf eine neue Form des kollektiven Rechtsschutzes setzen.

Die Frage der kollektiven Rechtsdurchsetzung ist im Übrigen nichts vollkommen Neues. Bereits jetzt gibt es im Unterlassungsklagengesetz die Möglichkeit für anerkannte Verbände, wettbewerbswidrige Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Weg der Abmahnung zu beseitigen. Wir wollen heute im Sinne der Verbraucher einen Schritt weitergehen und Rechtssicherheit für Unternehmen und für Verbraucher gleichermaßen schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gerade im alltäglichen Geschäftsverkehr, bei Bankgebühren, Telefongebühren, Medizinprodukten beispielsweise, kann oftmals die Fallkonstellation auftreten, dass aufseiten des Verbrauchers relativ geringe Schäden entstehen, diese Schäden aber durch das tausendfache Wiederholen bei vielen Betroffenen zu erheblichen Gewinnen bei den Unternehmen führen. Aber der Verbraucher fühlt sich durch die Hürden des Zivilprozesses ein Stück weit gehemmt, seine Rechte wahrzunehmen.

Wir wollen durch die Musterfeststellungsklage dem Verbraucher ein weiteres Instrument geben, auf rechtssichere Art und Weise seine Rechte wahrzunehmen. Das kann doch nicht falsch sein, sondern das ist etwas, was notwendig ist.

(Beifall der Abg. Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU])

Es ist im Übrigen auch nicht vergleichbar mit einer Klageindustrie in den Vereinigten Staaten, weil es nämlich weder ein Erfolgshonorar für Rechtsanwälte gibt noch sogenannte Strafschäden bei der Musterfeststellungsklage festgestellt werden, sondern es geht zunächst einmal nur um die Feststellung eines Sachverhalts. Wer sich mit dem Zivilverfahren auskennt, der stellt fest, dass oftmals die Frage der Feststellung eines Rechtsverhältnisses – was ist denn überhaupt geschuldet, was sind die rechtlichen Parameter? – das ist, was die Verfahren entsprechend in die Länge zieht. Deswegen ist es gut, dass anerkannte Verbände, die wir aus dem Unterlassungsklagengesetz bereits kennen, die eine gewisse organisatorische Verfasstheit haben, die auch die finanziellen Mittel und das juristische Know-how haben, um eine solche Klage stemmen zu können, für die Verbraucher einen Sachverhalt feststellen können.

Ja, es ist richtig, dass durch die Feststellung des Sachverhalts allein noch keine Zahlung an die Verbraucher erfolgt. Das müsste jeder Verbraucher selbst erreichen. Aber Sie dürfen die Dynamik dieses neuen Instruments nicht unterschätzen. Gerade wenn ein Verband eine Musterfeststellungsklage erfolgreich durchficht, wird doch die Vergleichsbereitschaft ziemlich hoch sein, weil das unterlegene Unternehmen nicht neue Prozesse eingehen wird, weil es sicher weiß, dass es verlieren wird. Diese Musterfeststellungsklage wird Schlichtungen und Streitbeilegungen fördern, und deswegen ist das ein gutes Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen auch darüber sprechen, dass gerade die sehr niederschwellige Art und Weise der Anmeldung zum Klageregister für die Verbraucher einen großen Fortschritt bedeutet. Genau bei dem Punkt müssen wir im Gesetzgebungsverfahren vielleicht noch ein bisschen nachsteuern. Die Anmeldung zum Klageregister und die Teilnahme an der Klage dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass die Hürde für die Verbraucher so hoch ist, dass sie selbst wieder einen Anwalt benötigen.

(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Ja!)

Das muss einfach und praktisch gehen.

Wir müssen uns auch über die Frage unterhalten, welches Gericht zuständig ist. Es gibt den Vorschlag des Freistaats Bayern, die Oberlandesgerichte zu beauftragen. Ich glaube, das wäre vor dem Hintergrund der Rechtseinheit ein nachdenkenswerter Vorschlag.

Wir müssen uns auch überlegen: Was passiert, wenn mehrere Musterfeststellungsklagen gleichzeitig eingereicht werden? Ich finde das Windhundprinzip allein nicht ganz glücklich. Vielleicht kann man bei der Reihenfolge und Rangfolge der Klagen noch eine Verbesserung erzielen. Und wir müssen uns auch über die Frage der Haftung des Klageführers gegenüber den Eintragenden unterhalten, weil die reinen gesetzlichen Vorschriften dort möglicherweise nicht ausreichen. – Aber diese Fragen können wir in der Anhörung und in der nächsten Sitzungswoche klären.

Insgesamt ist zu sagen, dass wir damit einen weiteren Schritt gehen in Richtung mehr Rechte für Verbraucher, eine schnellere und günstigere Rechtsdurchsetzung. Ich glaube, dorthin sollten wir uns insgesamt – auch im Interesse eines gütlichen Streitbeilegungsmechanismus – auf den Weg machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)