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Dr. Stephan Harbarth: Wir müssen Geschlossenheit bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus demonstrieren

Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ziehen wir heute eine ganz wichtige Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar des vergangenen Jahres festgestellt, dass die NPD klar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt: Sie will die bestehende Verfassungsordnung beseitigen. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Die NPD möchte ein politisches Konzept umsetzen, das die Menschenwürde missachtet und das mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist.

Einzig aufgrund ihrer fehlenden Wirkmächtigkeit hat das Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten. Es hat in dem damaligen Urteil aber den Weg aufgezeigt, dass der Gesetzgeber gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte Sanktionsmöglichkeiten schaffen kann. Von dieser Möglichkeit haben wir im vergangenen Sommer durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes und durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Gebrauch gemacht. Deswegen ist es auch logisch und konsequent, dass wir heute mit unserem Antrag die Möglichkeiten, die wir als Gesetzgeber selbst geschaffen haben, auch zur Anwendung bringen.

Nach dem Bundesrat und nach der Bundesregierung stellt nun auch der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Antrag. Alle antragsberechtigten Verfassungsorgane demonstrieren damit Geschlossenheit bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Das ist ein gutes Signal, das heute von diesem Beschluss des Deutschen Bundestages ausgehen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Als wir in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen haben, das Gesetz auf den Weg zu bringen, das es ermöglicht, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, habe ich bereits an dieser Stelle dafür geworben, einen Ausschlussantrag mit Blick auf die NPD auch unter Beteiligung des Deutschen Bundestages zu stellen. Ich wünsche mir, dass der entsprechende Antrag heute in diesem Haus eine möglichst breite Unterstützung findet, um ein möglichst klares Signal in dieses Land und auch nach Karlsruhe auszusenden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Denjenigen, die der Meinung sind, ein solches Verfahren sei unnötig, weil der NPD keine große Bedeutung mehr zukomme, möchte ich zu bedenken geben, dass es sich dabei um eine Momentaufnahme handelt. Wir müssen alles daransetzen, dass sich dies nicht noch einmal ändert und dass die NPD ohnmächtig bleibt.

Denjenigen, die der Meinung sind, ein solches Verfahren sei unnötig, weil zugunsten der NPD im Jahr 2017 nur noch ein Betrag in Höhe von knapp 1 Million Euro festgesetzt worden sei, möchte ich sagen: Mit Blick auf eine verfassungsfeindliche Partei kann es für uns als wehrhafte Demokratie nicht hinnehmbar sein, dass wir sie auch nur mit einem einzigen Euro oder einem einzigen Cent in ihrem Kampf gegen unseren Staat unterstützen. Für die NPD ist jeder Cent ein Cent zu viel.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich möchte insbesondere an die Fraktion der Grünen, die den Antrag nicht gemeinsam mit uns eingebracht hat, appellieren, heute diesem Antrag zuzustimmen, um ein Signal der Geschlossenheit auszusenden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Alle Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, haben im Bundesrat für den entsprechenden Antrag gestimmt. Wir haben im Bundesrat ein hohes Maß an Geschlossenheit, wir haben eine Phalanx der Demokraten etabliert. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute ein entsprechendes Signal aussenden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Lassen Sie mich einen letzten Gesichtspunkt ansprechen. Wir haben uns in diesem Parlament in den vergangenen Monaten viel mit der Bekämpfung des Antisemitismus befasst. In unserem Land existiert nach wie vor ein beschämendes Maß an Antisemitismus. Dieser Antisemitismus findet neue Nahrung durch verstärkte Zuwanderung, aber der größte Teil antisemitischer Delikte ist weiterhin rechtsextrem motiviert. Wir können nicht einerseits einen wachsenden Antisemitismus beklagen und ihn mit allen Mitteln bekämpfen wollen und andererseits eine Partei mit rund 1 Million Euro im Jahr aus staatlichen Mitteln unterstützen, die nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus und damit eine parteipolitische Personifikation des Antisemitismus ist.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Kollege.

Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU):

Deshalb wollen wir heute mit dem Ausschlussantrag auch ein klares Signal an die jüdische Gemeinde senden.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung und danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)