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Dr. Stephan Harbarth: Unsere Parteienfinanzierung wahrt eine kluge Balance

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tenor der medialen Berichterstattung zu einem Gesetz, das Parteien mit besseren Finanzmitteln ausstattet, ist gewöhnlich einhellig. Umso bemerkenswerter fand ich einen kurzen Kommentar, der gestern in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erschienen ist und aus dem offen Sympathie für den vorgelegten Gesetzentwurf sprach. So heißt es dort:

Was sie an ihnen

– den Parteien –

haben, konnten vor allem die Deutschen nie ganz verstehen ... Vielleicht tun sie es, wenn sie beobachten, wie allerorten in Europa „Bewegungen“ im Namen der Antipartei einen plebiszitären Führerkult pflegen.

Um uns den Wert stabiler Parteien vor Augen zu führen, brauchen wir Deutsche den Blick nicht nach außen, sondern wir können ihn auch nach innen richten oder, besser gesagt, in die Vergangenheit. Die erste Demokratie auf deutschem Boden, die Weimarer Republik, ist auch an der enormen Schwäche der demokratischen Parteien zugrunde gegangen. Infolgedessen ist im Grundgesetz die Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung ausdrücklich festgeschrieben worden. Auf der Grundlage dieser Regelung haben wir uns für eine staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien entschieden.

Unsere Parteienfinanzierung wahrt eine kluge Balance. Wir haben weder eine totale Staatsfinanzierung noch einen totalen Staatsrückzug, der die Parteien zum Spielball privater Spender und deren Interessen machen würde.

Bei der letzten Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2017 war ein Anspruch aller Parteien von rund 188 Millionen Euro zu kürzen, weil die Gesamtfinanzierungssumme die absolute Obergrenze in Höhe von rund 161 Millionen Euro nicht überschreiten durfte. Diese absolute Obergrenze geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992. Das Bundesverfassungsgericht hat damals richtigerweise ausgeführt, dass der Umfang der Staatsfinanzierung sich auf dasjenige beschränken müsse, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien unerlässlich sei. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seinem damaligen Urteil klar unterstrichen, dass eine Erhöhung der Obergrenze möglich ist, wenn die bestehenden Verhältnisse eine – Zitat – „einschneidende Veränderung“ erfahren. Diese absolute Obergrenze ist seit 1992 mehrfach und zuletzt durch ein Gesetz aus dem Jahr 2011 angehoben worden. Seit 2013 erfolgt ein Inflationsausgleich gemäß dem Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben. Wenn wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die absolute Obergrenze von derzeit 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro anheben, werden die Grundsätze der Parteienfinanzierung nicht infrage gestellt. Es gibt keinen Systemwechsel, es bleibt bei der Teilfinanzierung.

Allen in der Opposition, die sich über diese Erhöhung empören, will ich sagen: Gesetze zur Parteienfinanzierung gehören einer ganz besonderen Kategorie an.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Keine anderen Gesetze lösen bei der Opposition so viel Entrüstung aus

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso haben Sie eigentlich nicht mit uns gesprochen?)

und finden doch zugleich bei vielen in der Opposition so viel Zustimmung in der Sache.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, nee, mit der Linie kommen Sie nicht durch! Damit kommen Sie nicht durch!)

Sie haben uns vorgeworfen, diese Debatte sei uns unangenehm. Ich sage Ihnen: Vielen in der Opposition ist der Inhalt unseres Gesetzentwurfs jedenfalls nicht unangenehm.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich folgere dies aus dem Umstand, dass all die Gesetze zur Parteienfinanzierung, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder bekämpft wurden, nach Regierungswechseln nie rückgängig gemacht wurden. Ich prognostiziere Ihnen auch heute: Diejenigen Parteien, die sich hier entrüsten, werden dann, wenn sie eines Tages politische Verantwortung in unserem Land übernehmen, das, was der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 beschließen wird, nicht rückgängig machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch scheinheilig!)

An die Adresse der AfD: Dass Sie kein Interesse an einer staatlichen Teilfinanzierung haben, liegt auf der Hand. Sie lassen Ihren Wahlkampf zu einem nicht unwesentlichen Teil von anonymen Gönnern finanzieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen Braun [AfD]: Das sind Fake News von Ihnen, Herr Harbarth! – Weiterer Zuruf von der AfD: Das ist doch Unsinn!)

Diese geben Millionen von Euro in einen Verein, der sich – tatsächlich so formuliert – „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheit“ nennt und von dem niemand weiß, welche Interessen dahinterstehen oder welche Ziele er verfolgt. Sie geißeln die staatliche Parteienfinanzierung und kultivieren selbst ein obskures Finanzierungsnetzwerk. Aber auch dem werden wir uns in dieser Legislaturperiode noch widmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nach unserer Überzeugung rechtfertigen vor allem zwei Entwicklungen eine Anhebung der Obergrenze.

Zum einen betrifft das die Digitalisierung der Kommunikation. In den sozialen Medien hat sich eine Vielzahl neuer Foren entwickelt, in denen die Parteien präsent sein müssen und die hohe Einstiegs- und Betriebsinvestitionen erfordern. Die Dauer der durchschnittlichen täglichen Nutzung sozialer Medien hat sich im letzten Jahrzehnt um rund 50 Prozent erhöht. Die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer, etwa bei Facebook, hat sich seit 2011 verdreifacht. Die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer bei Twitter hat sich ebenfalls verdreifacht. Der durchschnittliche Upload von Videomaterial pro Minute bei YouTube hat sich im selben Zeitraum verzehnfacht. Ich glaube, die wenigsten von uns hatten im Jahr 2011, als die letzte Reform beschlossen wurde, bereits etwas von Instagram oder Snapchat gehört. Trotz ihrer rasant wachsenden Bedeutung haben das Internet und die sozialen Medien die klassischen Medien und die bewährten Kommunikationsmittel im politischen Informationsfluss nicht verdrängt. Parteien müssen deshalb im Wesentlichen eine kostenintensive Doppelstruktur unterhalten.

Zum anderen treten neue Formen der innerparteilichen Partizipation hinzu: Mitgliederbefragungen, Mitgliederparteitage, Mitgliederforen oder Beteiligungsformate für Bürger, die noch nicht Mitglied einer Partei sind. Die innerparteiliche Willensbildung und die Kommunikation stehen heute auf einer sehr viel breiteren Grundlage als noch vor einem Jahrzehnt.

All dies rechtfertigt in unseren Augen eine maßvolle Anhebung der absoluten Obergrenze. Wir werden zugleich die Staatsleistungen für Wahlkreisbewerber nach dem Bundeswahlgesetz, aber auch für politische Vereinigungen im Rahmen von Europawahlen entsprechend anpassen.

Ich möchte abschließend noch einmal auf jenen eingangs zitierten Kommentar aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zurückkommen. Er endet mit den Worten:

Geld allein wird Parteien nicht besser machen. Aber kein Geld dieser Welt kann sie aufwiegen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)