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Dr. Stephan Harbarth: Das Punktesystem ist ein bürokratisches Monster

Rede zum Einwanderungsrecht

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Thomae, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze. Sie wissen, dass ich Sie außerhalb des Rechts der Fachkräftezuwanderung insbesondere als einen faktensicheren Politiker schätze. Aber als Sie in Ihrer Rede über die Komplexität des deutschen Zuwanderungsrechts klagten – Sie verwandten den Begriff „hyperkomplex“ –, habe ich mehrfach an einen anderen liberalen Politiker denken müssen.

Der britische Premierminister Palmerston hatte es im 19. Jahrhundert auch mit einer sehr komplexen Rechtslage zu tun, und zwar mit der Frage der rechtlichen Zugehörigkeit des Herzogtums Schleswig. Als man ihn bat, dieses komplizierte Problem zu erläutern und eine Lösung vorzuschlagen, sagte er, es gebe auf der ganzen Welt überhaupt nur drei Menschen, die das tun könnten: erstens der von ihm beargwöhnte Prinzgemahl Albert – der sei leider tot –, zweitens ein deutscher Professor – der sei über das Problem verrückt geworden – und drittens er selbst; er habe aber alle Fakten vergessen. – Ein klein wenig fühlte ich mich heute an diese Faktenvergessenheit erinnert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Thomae, Sie sprachen von der Notwendigkeit der radikalen Vereinfachung des Zuwanderungsrechts und gingen ganz schnell über die Tatsache hinweg, dass zentrale Teile dieses Rechts dem deutschen Gesetzgeber entzogen sind und auf europäischen Rechtsakten gründen. Auch im Bereich der Arbeitsmigration aus Drittstaaten müssen wir inzwischen rund 100 eng beschriebene Seiten europäischer Vorgaben berücksichtigen.

Deshalb vergessen Sie, deutlich auszusprechen: Das Herzstück Ihres Konzepts, das Punktesystem, kann unser bestehendes Recht gar nicht ablösen, sondern es kann allenfalls neben dieses Recht treten. Dieses Punktesystem würde deshalb die bestehende Rechtslage nicht vereinfachen; es würde die bestehende Rechtslage verkomplizieren. Das Punktesystem ist deshalb nicht Teil der Lösung, es ist Teil des Problems. Es ist ein bürokratisches Monster,

(Manuel Höferlin [FDP]: Lächerlich!)

und bürokratische Monster lehnt die Union ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie vergessen auch: Das klassische Punktesystem, ein System der reinen Potenzialzuwanderung, wird selbst in seinem Ursprungsland nicht mehr wirklich praktiziert. Kanada hat inzwischen den Nachweis eines konkreten Arbeitsvertrags zu einem zentralen Zuwanderungskriterium erhoben.

(Nicola Beer [FDP]: Das ist falsch!)

Mit anderen Worten: In dem Augenblick, in dem Kanada das unpassend gewordene Kleid „Punktesystem“ abstreift, entdecken Sie es für Deutschland.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!)

Wenn man es positiv formulieren möchte: Man kann Ihrem Einwanderungsmodell zumindest nicht den Vorwurf machen, mit der Mode zu gehen.

Sie vergessen zuletzt: Ihr Punktesystem wird nicht einmal mehr von der deutschen Wirtschaft gefordert. Ich darf aus dem aktuellen Positionspapier der BDA zitieren:

Für einen generellen Systemwechsel hin zu einem Punktesystem ... besteht ... keine Notwendigkeit.

Mit dieser Feststellung haben die deutschen Arbeitgeber recht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland braucht die Zuwanderung von Fachkräften. Die Große Koalition wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das wir jetzt mit den Eckpunkten angestoßen haben, zum Erfolg führen. Ich will die drei Leitplanken für dieses Gesetz nennen.

Erstens sollten wir uns bewusst machen, dass wir bereits in vielen Teilen über einen für die Zuwanderung von Fachkräften offenen und als solchen auch von Experten anerkannten Rechtsrahmen verfügen. Eine erfolgreiche Fachkräftezuwanderung bedarf deshalb nicht allein der Rechtsänderung; sie bedarf insbesondere einer Verbesserung der administrativen Verfahren. Worauf wir hinarbeiten müssen, ist eine Art Einwanderungsbehörde oder zumindest eine spezialisierte Ausländerbehörde für jedes einzelne Bundesland,

(Grigorios Aggelidis [FDP]: Noch eine Behörde! Dann brauchen Sie noch ein paar Staatssekretäre aus Bayern, was?)

mit der im In- und Ausland für Wirtschaft und Fachkräfte endlich eine zentrale Anlaufstelle geschaffen wird, die die entsprechenden Kompetenzen bündelt, die heute zwischen 270 Visastellen, mehr als 550 Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit aufgeteilt sind.

Zweitens sollten wir darauf achten, dass die Diskussion um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht eine falsche Richtung einschlägt, bevor sie begonnen hat. Anstatt sorgfältig zu klären, welche Anforderungen eine Zuwanderung erfüllen soll, die uns nutzt, wurde in den vergangenen Wochen primär über ein neues Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer diskutiert. Wir sagen sehr klar: Dies wäre ein Verlust an Steuerung.

(Grigorios Aggelidis [FDP]: Sie haben doch gar keine Steuerung mehr! Was wollen Sie denn verlieren?)

Dies würde unsere Bemühungen um eine Begrenzung der Zahl der Asylantragsteller konterkarieren. Davon ginge das Signal aus: Man muss es nur über unsere Grenze schaffen, dann wird sich schon eine Arbeit finden und ein Bleiberecht ergattern lassen. – Das ist das Gegenteil von dem, was CDU und CSU erreichen wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir wollen Zuwanderung nicht dem Zufall überlassen, wir wollen sie steuern. Wir werden ganz gewiss nicht den Aufenthalt derjenigen legalisieren, die sich mit Täuschung und Tricks ihrer Ausreise aus Deutschland widersetzen möchten.

(Beifall bei der CDU/CSU – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Was ist denn an Integration Täuschung?)

Drittens sollten wir uns bewusst machen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Fachkräftezuwanderung nur dann dauerhaft erhalten werden kann, wenn Zuwanderung nicht zu einem verschärften Druck auf Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer führt, zumal jener, die sich aufgrund ihrer fehlenden oder geringen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schwertun. Mit jeder Fachkräftegewinnung aus dem Ausland muss deshalb eine Strategie zur Aktivierung des inländischen Potenzials und der anerkannten Flüchtlinge verbunden sein, die mit ihrem Asylbescheid zugleich einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten haben.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Nichts dagegen!)

Es kann deshalb keine Zuwanderung von unqualifizierten oder gering qualifizierten Drittstaatsangehörigen nach Deutschland geben.

Dies gilt umso mehr, als wir uns bei jeder Reform des Zuwanderungsrechts klarmachen müssen: Die gegenwärtige Phase der Hochkonjunktur wird nicht ewig anhalten. Wir müssen deshalb Vorsorge und Vorkehrungen für den Fall einer nachlassenden wirtschaftlichen Dynamik treffen. Das heißt, dass wir von Anfang an sehr genau auswählen müssen, wer zu uns kommt, um mittel- und langfristig keine Einwanderung in den Sozialstaat zu organisieren.

Wir werden keine Regelung schaffen, die es Unternehmen möglich macht, Menschen nach Deutschland einwandern zu lassen, und die Unternehmen in die Lage versetzt, diese Menschen der Gemeinschaft zu überantworten, wenn sich herausstellt, dass sie den Anforderungen nicht genügen oder aber nach kurzer Zeit nicht mehr gebraucht werden. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren, das läuft auch bei der Zuwanderung nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD] – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Applaus von der AfD!)

Ergänzende Rechtsetzung und Verbesserung der administrativen Verfahren, klare Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration, keine Einwanderung in unser Sozialsystem durch klare Anforderungen an die Qualifikation: Ich bin der Überzeugung, wenn wir diese drei Leitplanken beachten, werden wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu einem Erfolg machen. Genau dafür werden wir in den kommenden Monaten arbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)