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Dr. Patrick Sensburg: Wir schaffen Klarheit bei dem, was bei der Evaluation herauskam

Redebeitrag zum Pfändungsschutzkonto

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pfändungsschutzkonto ist seit seiner Einführung ein voller Erfolg. Und auch dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, und ich glaube – ich hoffe es zumindest –, es wird breite Zustimmung erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Rund 2,5 Millionen Menschen nutzen in Deutschland das sogenannte P-Konto. Und es gibt ihnen die Chance, einen Grundfreibetrag von knapp über 1 000 Euro, genau 1 178,59 Euro, zurückzubehalten. Das ist gut so. Das ist gut zur eigenen Lebensgestaltung. Und deswegen haben wir es auch fortgeschrieben.

Und es ist richtig, was die FDP sagt: Es hat eine Evaluation gegeben. – Es ist auch gut, dass Gesetze evaluiert werden und geschaut wird, wie die Lage ist.

(Zuruf des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Und dabei sind ganz, ganz vielfältige, Herr Kollege Straetmanns, Anregungen rausgekommen. Und diese Anregungen sind in ganz viele Punkte dieses Gesetzes auch wirklich eingeflossen. Viele sind genannt worden. Ich will mal einige nennen, die in dem ganz neuen Abschnitt der ZPO jetzt dargestellt werden.

Es gibt die Möglichkeit, größere Anschaffungen zu tätigen, indem nicht verbrauchte Guthaben über drei Monate gesammelt werden können. Das ist einmal gut für Gläubiger, weil Forderungen beglichen werden können. Man kommt so außerdem nicht in eine Spirale der Forderungen. Zum anderen können auch Anschaffungen getätigt werden, die zum Beispiel den beruflichen Fortgang und viele andere Dinge betreffen, die auch dem Schuldner dann etwas bringen.

Es geht aber auch um die Ausstellung von Bescheinigungen durch Behörden. Es war doch ein Irrsinn, dass man von Behörde zu Behörde rennen musste und teilweise keine Bescheinigungen ausgestellt kriegte. Nun müssen Bescheinigungen verpflichtend von den unterschiedlichen Behörden – hoffentlich zügig – für die entsprechenden Personen ausgestellt werden.

Es werden aber auch Fragen des Gemeinschaftskontos angesprochen. Jetzt besteht die Möglichkeit, ein eigenes separates Einzelkonto zu eröffnen. Hier gelten klare Regelungen.

All das ist gut, und damit schaffen wir Klarheit bei dem, was in der Evaluation herauskam und gefordert wurde.

(Beifall des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])

– Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Lehrieder.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Guter Mann, der Lehrieder.

 

Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU):

So kann man auch ein bisschen helfen, dass nicht immer nach oben geguckt werden muss, um zu erkennen, wo der einzelne Beifall herkam.

Es ist aber auch eine Frage der Berechnung, dass man zum Beispiel nicht immer erst im Zweijahresrhythmus die steuerlichen Grundfreibeträge anpasst, sondern dass das jetzt im Jahresrhythmus erfolgt. Das ist nach meiner Meinung auch eine Frage der Gerechtigkeit. Die stärker und klarer differenzierte Berücksichtigung der entsprechenden Freigrenzen und der Pfändungsschutz für Kultusgegenstände, also des Glaubens in diesem Fall, sind, glaube ich, auch eine sehr kluge Anpassung an die heutige Zeit. Das sind viele, viele Aspekte – ich könnte noch mehrere ergänzen –, die dieses Gesetz wirklich zu einem guten Gesetz machen.

Insgesamt ist dieses Gesetz nach meiner Meinung eine Win-win-Situation; denn es schließt sehr viele Personen mit ein, die von diesem Gesetz profitieren: die Schuldner, die Gläubiger, aber auch Banken, denen klar gesagt wird, was eben auch nicht geht, wo sie sich in Zurückhaltung üben müssen. Insgesamt bin ich der Meinung, dass hier ein sehr gutes Gesetz als Ausdruck einer guten Rechtspolitik vorliegt, dem wir, glaube ich, alle zustimmen können. Ich bin gespannt, ob dies auch gelingt.

Ich freue mich, nach meinen guten Vorrednern – Frau Dilcher, das war ja fast eine Vorlesung, die man auch Studierenden zeigen könnte –

(Esther Dilcher [SPD]: Aber erstes Semester!)

zu sehen, ob wir jetzt auch alle diesem Gesetz zustimmen können. Ich kann Ihnen allen ungefähr mindestens eine Minute schenken.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Dafür gibt es einen Extraapplaus! – Stephan Thomae [FDP]: Öfter so!)