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Dr. Patrick Sensburg: "Es fehlt an der hinreichenden Bestimmtheit"

Rede zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal zum Antrag der AfD; denn es geht heute um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und noch gar nicht um die Sache selber. Dazu müssen wir erst mal feststellen, dass nach Artikel 44 des Grundgesetzes die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses von 25 Prozent, also einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages, verlangt werden kann. Diese Anzahl an Abgeordneten haben Sie auf Ihrem Antrag nicht erreicht. Wenn ich es richtig sehe, hat die AfD als Fraktion insgesamt den Antrag gestellt. Sie haben 91 Sitze, Sie bräuchten aber 178 Abgeordnete, die das unterstützen. Die haben Sie nicht. Deswegen ist der Antrag schon aus dem Grunde erfolglos.

Aber ich habe Sie so verstanden, Herr Kollege: Sie werben ja noch.

(Karsten Hilse [AfD]: Ja!)

– Genau. Sie werben ja noch. – Die Werbung war aber nach meiner Meinung in weiten Teilen etwas untauglich; denn Sie haben inhaltliche und materielle Fehler in Ihrem Antrag. Das mag daran liegen, dass er sich – ich sage es mal charmant – in weiten Teilen sehr an den Einsetzungsantrag zum Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen des Verteidigungsministeriums anlehnt, fast wortgleich.

Problematisch ist dabei die Zusammensetzung, die Sie in Ihrem Antrag vorsehen. Sie verlangen eine Zusammensetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, den Sie beantragen, aus vier Sitzen für die CDU/CSU, zwei Sitzen für die SPD, zwei Sitzen für die AfD und jeweils einem Sitz für die Fraktionen FDP, Linke und Grüne. Das entspricht nicht § 4 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages. § 4 besagt, dass das Verhältnis im Parlament sich auch in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen widerspiegeln muss.

Schauen wir uns das einmal an: In Ihrem Antrag fordern Sie genauso viele Sitze wie die SPD.

(Dr. Matthias Bartke [SPD]: Das möchtet ihr wohl gerne!)

Die SPD hat aber im Parlament 152 Sitze, und Sie haben 91. Damit kommt man nicht auf ein gleiches Verhältnis der Sitze in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Ich kann den Wunsch verstehen. Es entspricht aber nicht der Regelung in § 4 des Gesetzes für parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Von daher müssten Sie vielleicht später in der Debatte Ihren Antrag noch mal schärfen. So wird es nicht gehen.

Auch in der Sache ist der Antrag so nicht mittragbar. Es fehlt im Grunde an der hinreichenden Bestimmtheit. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind das stärkste Schwert insbesondere der Opposition im Bereich der parlamentarischen Möglichkeiten zur Ausforschung und Aufklärung, die eine Opposition gegenüber der Regierung hat. Dafür müssen Einsetzungsanträge hinreichend konkret, hinreichend bestimmt sein und einen ganz konkreten Sachverhalt, der im öffentlichen Interesse ist, und das, was als Verstöße der Bundesregierung angesehen wird, beschreiben. Dies tun Sie in Ihrem Antrag, den ich extra mit nach vorne genommen habe, nicht. Es fehlt ein Bereich im Antrag, wo Sie konkrete Verstöße formulieren. Sie formulieren auf einer Seite Fragestellungen in 15 Punkten. Es fehlt aber die Nennung der konkreten Verstöße, die Sie mit Ihren Fragestellungen aufklären wollen. Das reicht nicht für die Bestimmtheit. Auch die Fragen sind nicht hinreichend bestimmt.

Ich erinnere mich an die letzte Legislaturperiode, die, glaube ich, die Legislaturperiode mit den zweitmeisten parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in der Parlamentsgeschichte war. Wir haben bei jeder Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses lange um die Konkretheit und Bestimmtheit des Einsetzungsbeschlusses gerungen – nicht umsonst: Denn wir müssen anschließend in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ganz konkret Fragestellungen untersuchen, um dann dem Parlament anschließend die Antworten vorlegen zu können. Das leistet Ihr Antrag – leider, muss ich sagen – nicht.

Von daher kann ich nur sagen: ein nicht hinreichendes Quorum, ein falsches Verhältnis der Zahl der Abgeordneten der einzelnen Fraktionen bei der Einsetzung, obwohl § 4 PUAG das ganz klar regelt, und materiell nicht hinreichend konkret und bestimmt – Entschuldigung, das ist fachlich so nicht akzeptabel.

Sie werden sagen: Die Fraktionen stimmen aus parteipolitischen Gründen unseren Antrag wieder nieder. – Nein, auch Sie von der AfD müssen fachlich halbwegs korrekte Arbeit machen. Sonst fällt es halt durch, und das ist hier der Fall.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)