Skip to main content

Dietrich Monstadt: Das aktuelle Wahlverfahren ist aufgrund der erforderlichen Zweidrittelmehrheit höchst demokratisch

Rede zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Wenn man sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auseinandersetzt, dann kann man nur zu einem abwertenden Ergebnis kommen: Dieser Gesetzentwurf ist schlicht und einfach Unfug. Es ist Unfug, wenn Sie bemängeln, dass ehemalige Politiker nach ihrer politischen Tätigkeit Richterämter antreten. Gerade die Erfahrung als Teil der Gesetzgebung befähigt ehemalige Mitglieder der Parlamente doch in besonderem Maße, diese Erfahrung in der Rechtsprechung und Rechtsfortbildung gerade auch an Obergerichten einzubringen. Richter kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Dass Sie ehemaligen Politikern mit dieser Befähigung den Weg in die Justiz versperren wollen, kommt einem Berufsausübungsverbot gleich und ist damit auch verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, Unfug ist auch, dass Sie diese herbeigeredete Politisierung durch Ihren Richterwahlausschuss durchbrechen wollen. Interessant ist aber vor allem, wie Sie diesen zusammengesetzt sehen wollen. Die Besetzung Ihres Wahlausschusses soll aus den gewählten Richtern des Bundesverfassungsgerichts, denen der obersten Gerichte des Bundes sowie gewählten Staatsanwälten der Generalbundesanwaltschaft bestehen. Übersetzt heißt das: Sie wollen quasi eine eigene „Richterkaste“, eine Richterkaste, die sich dann auch selbst ernennt. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Richter ohne demokratische Legitimation, die aufgrund ihres Status dem Staat besonders verpflichtet sind, sollen sich dann gegenseitig selbst wählen? Von Demokratie ist das weit entfernt. Es stellt im Übrigen auch einen Verfassungsverstoß gemäß Artikel 94 Grundgesetz dar. Das haben Sie erkannt; also wollen Sie die Verfassung gleich mit ändern, sicher ist sicher. Gott sei Dank fehlt Ihnen dafür die Zweidrittelmehrheit.

(Beifall des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])

In ihrem Gesetzentwurf schreiben die Antragsteller von der „Entpolitisierung“. Sagen Sie doch, was Sie eigentlich umsetzen wollen: Sie wollen eine Entdemokratisierung der Justiz. Sie wollen eine Entdemokratisierung der Sicherheitsbehörden. Das ist die eigentliche Wahrheit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, Artikel 94 Grundgesetz bestimmt eine Besetzung des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte durch den Bundesrat und den Bundestag. Das ist keine Politisierung; das ist gelebter Föderalismus. Darüber hinaus bedarf die Wahl gemäß § 6 und § 7 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes einer Zweidrittelmehrheit, einer Mehrheit, die alleinig durch die aktuelle Regierungskonstellation gar nicht darstellbar ist. Das aktuelle Wahlverfahren spiegelt nicht nur den aktuellen Wählerwillen wider, sondern ist aufgrund der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auch höchst demokratisch.

In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie vom verlorengegangenen Vertrauen in die Politik.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: So ist es! Hört! Hört!)

Ja, das gibt es. Die Politik hat in der Vergangenheit nicht alles richtig gemacht, sonst säße mit Ihnen auch keine Protestpartei in diesem Parlament. Aber dass Richterwahlen politisiert seien, hat mich als Kritik noch nicht erreicht, zumindest nicht von Demokraten. Ich kann ja verstehen, dass Sie selbst eine Zweidrittelmehrheit als Legitimation nicht überzeugt, in Ihrem Fall aber offensichtlich nur dann, wenn man zu dem verbleibenden Drittel gehört.

Die Antragsteller prangern an, sie fordern, sie kritisieren. Gehen Sie doch einmal mit gutem Beispiel voran! Sie selbst haben Staatsanwälte und Richter in Ihren eigenen Reihen. Mir ist nicht bekannt, dass nur ein einziges Ihrer Fraktionsmitglieder die Rückkehr in die Justiz freiwillig ausgeschlossen hat, weil diese dadurch politisiert würde. Das wäre immerhin konsequent.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Statt die etablierten und anerkannten demokratischen Prozesse zu bekämpfen, sollten Sie sich lieber konstruktiv einbringen. Ihren Gesetzentwurf müssen wir leider ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)