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Detlef Seif "Das vorgesehene Round-Table-Format von Bund und Ländern wird nicht ausreichend sein"

Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters

Im Rahmen des Datenaustauschverbesserungsgesetzes haben wir bereits eine äußerst wichtige Änderung im Ausländerzentralregister umgesetzt: Bei Asylantragstellern und Personen, die unerlaubt eingereist sind oder sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, werden jetzt biometrische Daten erhoben und zentral gespeichert – neben dem Lichtbild betrifft dies Fingerabdruckdaten, Größe und Augenfarbe. Fälle, bei denen Personen unter mehreren Aliasidentitäten Anträge stellen – das prominenteste und zugleich traurigste Beispiel ist der islamistische Terrorist Anis Amri – sind nach der erfolgten Umsetzung der Vorschrift in der Praxis jetzt ausgeschlossen.

Die aktuelle getrennte Erhebung und Speicherung von identischen Daten bei mehreren Ausländerbehörden birgt zusätzliche Fehlerquellen, die Verfügbarkeit der Daten ist nicht sichergestellt. Beispiel: Nach Artikel 104 des Grundgesetzes darf die Polizei eine Person nicht länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in Gewahrsam halten. Nicht alle Ausländerbehörden haben eine Notbesetzung über das Wochenende. Sollte der Datenbestand entscheidende Informationen enthalten, sind diese nicht verfügbar.

Dokumente, die bei einer Behörde bereits vorliegen, müssen bei der anderen Behörde erneut ins System eingepflegt werden. Die Bearbeitung erfolgt zurzeit überwiegend händisch und im postalischen Versand, was fehleranfällig ist und zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand verursacht. Verfahren werden unnötig in die Länge gezogen, Betroffene müssen jedes Mal aufs Neue Angaben machen und Dokumente vorlegen. Grundsätzlich ist es deshalb zu begrüßen, wenn die Daten nur noch einmal erhoben und zentral gespeichert werden und vor allem, wenn wichtige Dokumente zentral verfügbar sind.

Es hört sich gut an, dass nach Eingabe und Prüfung in das Datensystem einer Ausländerbehörde die Synchronisation mit dem Zentralregister automatisiert erfolgen soll. Das funktioniert aber nur bei entsprechender einheitlicher Soft- und Hardware und der geeigneten Schnittstellentechnik. Bei vielen Ausländerbehörden wird dies unproblematisch sein. Bei anderen ist aber noch viel Pionier- und Aufbauarbeit erforderlich. Das vorgesehene Round-Table-Format von Bund und Ländern wird nicht ausreichend sein.

Bei der Herkulesaufgabe der Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und dem erreichten Umfang gemeinsamer Datenverbünde ist dringend zu empfehlen, dass Bund und Länder über das eingesetzte Round-Table-Format hinausgehen und sich in einem gemeinsamen Digitalisierungszentrum intensiv und vorrangig mit der Umsetzung befassen.